
Zitat von
Dominic
Hallo,
wobei auch in BaWü ausschließlich von Verdienstausfall gesprochen wird. Da dieser hier bereits durch Bundesrecht ausgeschlossen ist, können meiner Meinung nach, nach Landesrecht keine Doppelansprüche begründet werden.
Welches Bundesrecht?
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.