Hallo,
wobei auch in BaWü ausschließlich von Verdienstausfall gesprochen wird. Da dieser hier bereits durch Bundesrecht ausgeschlossen ist, können meiner Meinung nach, nach Landesrecht keine Doppelansprüche begründet werden.
Bis dann
Dominic
Hallo,
wobei auch in BaWü ausschließlich von Verdienstausfall gesprochen wird. Da dieser hier bereits durch Bundesrecht ausgeschlossen ist, können meiner Meinung nach, nach Landesrecht keine Doppelansprüche begründet werden.
Bis dann
Dominic
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