Zitat Zitat von sebbel2 Beitrag anzeigen
Wenn der Erzeuger im Einsatz nicht funktioniert, funktioniert er halt nicht, was natürlich nicht gut zu heißen ist. Woraus soll dabei ein Schaden entstehen?
OK, wenn man das ganz weit spinnt: Erzeuger geht nicht an, somit lässt sich das Hydraulikaggregat (Schere/Speizer) nicht nutzen und damit jemand nicht aus seiner Notlage befreien...

Wenn wir so weit runter gehen im Sinne was könnte wenn und nicht usw... dann ziehen wir das ganze aber ganz groß auf...
Eben. Für den Fall eines Geräteausfalls bilden wir einerseits rechtzeitig und ausreichend Reserven und haben andererseits meist noch Alternativen. Ansonsten gehört das eben alles zur "Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr" (oder der jeweiligen landesrechtlichen Entsprechung dieser Formulierung). Genau wie eben die Kraftstofftanks gefüllt sein sollten, der Löschwassertank voll, der Reifendruck gegeben, der Fahrzeugmotor in den letzten sechs Monaten vielleicht mal gelaufen sein sollte usw.

Dafür braucht es nun wirklich keine Rechtsgrundlage, einfach mal überlegen, was notwendig ist und das entsprechend organisieren. Die Herstelleranweisung in der Bedienungsanleitung kann dazu sicher eine Hilfestellung sein. Leider stelle ich immer wieder fest, dass Hersteller mit ihrer Informationspflicht nicht besonders sorgfältig umgehen (egal ob Bedienungsanleitung oder Sicherheitsdatenblatt), sondern einfach das Maximum hinein schreiben. "Viel hilft viel" und "dann sind wir auf jeden Fall auf der sicheren Seite" ...