Zwischen einem "es ist (unter Umständen ...) sinnvoll/zweckmäßig" und einem "muss gemacht werden" besteht dennoch ein großer Unterschied.
Ansonsten halte ich nichts davon, die Gefährdungsbeurteilung zum Allheilmittel oder gar Selbstzweck zu machen, damit macht man seinen Stand im Unternehmen noch schwieriger als er ohnehin bereits ist. Den erschreckend niedrigen Grad an vorhandenen GB (das ist übrigens abseits des BOS-Sektors nicht wirklich anders) wird man auf diese Weise jedenfalls nicht erhöhen.
Aus grundsätzlichen Überlegungen heraus widerstrebt es mir ebenfalls, alles an Anforderungen in die Gefährdungsbeurteilung packen zu wollen. Ich werfe mal das Schlagwort "operative Prozesse" in den Raum. Bei Tätigkeiten an einer Presse kommt am Ende der Gefährdungsbeurteilung heraus, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zum sicheren Betrieb ebendieser erforderlich sind. Es steht jedoch nicht darin, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit die Presse ihre eigentliche Aufgabe, bspw. die maßgenaue Herstellung von Halbzeugen, erfüllen kann.
Übertragen auf die BOS: Oben steht unser operatives Geschäft: die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, dazu brauche ich u.a. funktionsfähige und verlässliche Geräte. Danach richte ich meine Organisation aus. Dann (bzw. am besten parallel dazu) schaue ich, welche Arbeitsschutzmaßnahmen darüber hinausgehend erforderlich sind und integriere diese entsprechend.
Kurz: Ich integriere die Elemente des Arbeitsschutzes in den Betrieb, nicht den Betrieb in den Arbeitsschutz.