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Thema: Fehlalarm: 894 Euro, weil der Rauchmelder piepte

  1. #1
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    Fehlalarm: 894 Euro, weil der Rauchmelder piepte

    Als Familie Dalbek aus Schleswig nicht zu Hause war, rief eine Nachbarin die Feuerwehr. Leider ein Fehlalarm - und teuer.

    Es war ein sonniger Juni-Sonntag, den Jessica und Mike Dalbek mit ihrer kleinen Tochter am Strand in Eckernförde verbrachten. Als sie am Abend nach Hause kamen in ihre Mietwohnung am Brautsee, erzählte ihnen eine Nachbarin: Die Feuerwehr war da. Denn aus dem Schlafzimmer der Dalbeks war ein lautes Piepen gedrungen. Die Nachbarin hatte vorsichtshalber zum Telefon gegriffen und die "112" gewählt.

    Es war ein Fehlalarm, wie ihn Rauchmelder immer wieder einmal auslösen, sei es, weil sie mit einer Staubwolke in Berührung kommen oder mit Mücken. Die Dalbeks hatten den Vorfall schnell vergessen. Bis vor wenigen Tagen. Da fand Mike Dalbek ein Schreiben der Stadt Schleswig im Briefkasten. Eine Rechnung über 894 Euro für den "Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Schleswig - Fehlalarm ausgelöst durch Rauchmelder". Der Fachdienst Ordnung schlüsselte penibel auf, wie sich der Betrag zusammensetzt: 281 Euro für den Leiterwagen, 282 Euro für zwei weitere große Löschfahrzeuge, 31 Euro für den Kommandowagen und 300 Euro für den Einsatz von 20 Feuerwehrleuten.

    Familie Dalbek ist kein Einzelfall...

    Quellen und weiter:
    http://www.shz.de/nachrichten/top-th...er-piepte.html

    http://www.feuerwehr.de/news/2011/11...renpflicht.php
    __________________________________________________ __________________
    Was sagt man den dazu? Das gibt es doch normal nicht, oder?
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #2
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Was sagt man den dazu? Das gibt es doch normal nicht, oder?
    "Es ist im Bereich des Möglichen, dass die Rechnung gänzlich zurückgezogen wird", teilte die Stadtverwaltung auf shz-Nachfrage mit. Bis dahin seien aber rechtliche Unsicherheiten zu klären.
    ...
    Wie damit umzugehen ist, war in dieser Woche Gesprächsthema bei einem Treffen von Ordnungsamtsleitern aus ganz Schleswig-Holstein. Sie suchten nach Wegen, die Zahl der Fehlalarme zu reduzieren, und sie diskutierten auch die Frage der Gebühren. Dies wird in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Viele ländliche Gemeinden verschicken nach Rauchmelder-Fehlalarmen keine Rechnungen. Städte wie Schleswig mit relativ großen Freiwilligen Feuerwehren haben in der Regel Gebührensatzungen, auf deren Basis ein Fehlalarm durch eine "Brandmeldeanlage" kostenpflichtig ist. Noch ist nicht endgültig geklärt, ob es sich bei schlichten Rauchmeldern, wie sie in Mietwohnungen üblich sind, um Brandmeldeanlagen handelt.
    ...
    Damit ist m.M.n. erstmal alles gesagt. Die Methode der Verwaltung, erstmal einen Gebührenbescheid zu schicken und dann über die Rechtmäßigkeit nachzudenken, ist natürlich maximal blöde. Fies gesagt ist das aber andererseits die schnellste und einfachste Möglichkeit, eine Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Bevor einer fragt: Bei "meinen Bescheiden" gehe ich trotzdem gerne den anderen Weg ;-)

    Die Frage, wie solche Fehlalarme zu behandeln und insbesondere zu verhindern sind, ist aber doch gar nicht so dumm. Vielleicht liegt da eine Möglichkeit, die Wartung und Instandhaltung von den Dingern zu fördern? Denn wenn man sie nur einmalig an die Decke schraubt, nie Funktionstests oder Staubreinigungen durchführt, dann wird es irgendwann zu Fehlauslösungen kommen. Das hat man bei den ganzen Rauchmelderwerbungen, auch gerne durch die FW, leider selten gehört.
    Und dann kann man noch Fragen stellen wie: Wer ist verantwortlich? Der Mieter, obwohl die Anbringung doch Vermieterpflicht ist? Vernünftige Mietverträge sollten heute was dazu aussagen. Dafür muss das Thema aber nunmal thematisiert werden.

    Weitere nette Fragen um dieses Problem: Welcher Kräfteansatz ist bei Rauchmeldern seitens der FW überhaupt loszujagen? Alles, was kommt, weil Wohnungsbrand mit Menschenleben in Gefahr? Obwohl Rauchmelder andererseits, wie BMA, im frühen Entstehungsstadium auslösen sollen? Obwohl man im Umkehrschluss sagen könnte: Piept der Rauchmelder, hauen die (vernünftigen) Menschenleben aus den Räumen ab, ergo nix mit Lebensgefahr? Würde hier nicht vielleicht eine Gruppe reichen?

    Lt. der Homepage der Feuerwehr Schleswig, wo dieser o.g. "Präzedenzfall" jetzt läuft, haben die wirklich sehr häufig mit Rauchmelderfehlalarmen zu tun. Kenne ich so bisher noch nicht, und kann mich selbst an keinen derartigen Einsatz in den letzten 10 Jahren erinnern, obwohl wir auch früh auf die Werbeaktionen aufgesprungen sind (und wir in meinem Wohnort übrigens jetzt bei der Ankündigung der Weihnachtsfeier für den Förderverein (= 3/4 Dorf) mehrmals gebeten werden, doch keine Rauchmelder mehr bei der Tombola zu verschenken, weil die hätte schon jeder). Woran liegen solche "regionalen Unterschiede" bei den Fehlalarmen?

    Was auf dieser Homepage aber auch auffällt: Die Spanne an Einsatzkräften, die beim Stichwort "Rauchmelder" in der Einsatzliste genannt wird (gut, hab jetzt nicht alle angesehen), reicht von stolzen 24 Mann (Hurra, Löschzug mit Reserve) bis zu 5 Mann (Hurra? Kastrierte Staffel?). Haben die "Verursacher" hier alle einen Bescheid erhalten? Wenn ja, würde mich die Höhe mal stark interessieren.

    Alles nicht so einfach, aber wie der Bericht aussagt, machen sich da jetzt schon einige Stellen Gedanken drum - und das ist auch gut so.

  3. #3
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    Ich kenne das nur so das wenn man böswillig die Feuerwehr (oder auch Polizei oder Rettungsdienst) ruft, haftet man! Grundsätzlich muss man wenn man den Verdacht hat, dass Gefahr für Personen oder Sachwerte besteht " Hilfe holen" ( Auslösen des Rauchmelders bei verschlossener Tür unbedingt schlussfolgern!) sofort die Feuerwehr verständigen.
    Das steht z.B ja auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtli...in_Deutschland
    Gruß Angriffstrupp

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  4. #4
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    Es soll ja nicht der Zahlen der die Hilfe gerufen hat, sondern der Betreiber der den Hilferuf durch seine Anlage "veranlasst" hat.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Das finde ich nicht schön mit der Rechnung.
    Bei uns piepen diese blöden Rauchmelder auch ohne jeden Grund sehr oft los. Einige hier im
    Haus sind schon so genervt gewesen und haben die Dinger wieder abgebaut. Ich selber hatte
    meinen auch mal abgenommen als er mitten in der Nacht ohne jeden Grund zwei mal meinte
    lospiepen zu müssen. Ich hatte die ganze Wohnung kontrolliert und es war auch ein Fehlalarm.
    Beim 2. Fehlalarm nach gut 30 Minuten flog das Mistding in einen gefüllten Wassereimer.

    Und die bei uns verbauten Rauchmelder sind keine Billigdinger und produzieren trotzdem einen
    Fehlalarm nach dem nächsten.
    Gruss Flo

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Es soll ja nicht der Zahlen der die Hilfe gerufen hat, sondern der Betreiber der den Hilferuf durch seine Anlage "veranlasst" hat.
    Ja schon, aber es besteht in Schleswig-Holstein eine Rauchwarnmelderpflicht nach § 49 Absatz 4 (BauO S-H) Landesbauordnung Schleswig-Holstein, und von daher müsste das Land Schleswig - Holstein auch den Einsatz bezahlen, denn wen ich nicht gesetzlich verpflichtet wäre hätte ich son Teil ja nicht, und daher hätte der Rauchwarnmelder nicht ausgelöst in meiner Wohnung, und dann hätte niemand die Feuerwehr rufen müssen.
    Gruß Angriffstrupp

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  7. #7
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    Zitat Zitat von Florian 40 Beitrag anzeigen
    Das finde ich nicht schön mit der Rechnung.
    Bei uns piepen diese blöden Rauchmelder auch ohne jeden Grund sehr oft los. Einige hier im
    Haus sind schon so genervt gewesen und haben die Dinger wieder abgebaut. Ich selber hatte
    meinen auch mal abgenommen als er mitten in der Nacht ohne jeden Grund zwei mal meinte
    lospiepen zu müssen. Ich hatte die ganze Wohnung kontrolliert und es war auch ein Fehlalarm.
    Beim 2. Fehlalarm nach gut 30 Minuten flog das Mistding in einen gefüllten Wassereimer.

    Und die bei uns verbauten Rauchmelder sind keine Billigdinger und produzieren trotzdem einen
    Fehlalarm nach dem nächsten.
    Das kann aber sehr Teuer werden... *gg*
    Gruß Angriffstrupp

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  8. #8
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    Hallo,

    bei uns in der VG wird wie folgt gehandelt.
    Alles was mit F beginnt wird über denn Feuerpfennig abgehandelt (kein Bescheid).
    Alles was mit H/W etc. anfängt wird mit einem Bescheid belohnt,
    wobei ein nettes Gespräch mit dem VG-Chef, Wunder wirkt.

    Über die rechtlichen Seite.....seit ca. 10 Jahren sind die Rauchmelder bei jeden Neubau pflicht.
    Leider ist die Pflege etc. rechtlich nicht geregelt,
    somit würde ich sagen.......muß dieses irgenwann durch ein Gericht geregelt werden.

    Mir ist auch nicht bekannt, das in der Beschreibung (für den Endverbraucher) irgenwas von reinigen des Sensor etc. steht.
    Soviel ich weiss, steht dort nur der Interval des Batteriewechsels sowie das in regelmäßigen Abständen der Test-Button betätig werden soll.

    Meine persönliche Erfahrung, ich habe vor 12 Jahren bei meinem Neubau die einfachen Rauchmelder installiert.
    Außer mal die Batterien zuwechsel und dabei mit dem Test-Spray die Geräte zutesten, habe ich nichts gemacht.
    Vor drei Jahren habe ich die einfachen RM gegen die Funkmelder gewechselt.
    Mit den Funkmelder verfahre ich genauso.....und bis jetzt hatte ich keinen Fehlalarm.

    Bis jetzt wüßte ich nicht, das ein LZ von uns, wegen einen privaten Rauchmelder (Fehlalarm) ausgerückt ist.

    Wobei wir schon ausgerückt sind, weil die Bewohner durch einen RM alarmiert wurden sind (Realalarm).

    Grüße,
    Jörg

  9. #9
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Ja schon, aber es besteht in Schleswig-Holstein eine Rauchwarnmelderpflicht nach § 49 Absatz 4 (BauO S-H) Landesbauordnung Schleswig-Holstein, und von daher müsste das Land Schleswig - Holstein auch den Einsatz bezahlen, denn wen ich nicht gesetzlich verpflichtet wäre hätte ich son Teil ja nicht, und daher hätte der Rauchwarnmelder nicht ausgelöst in meiner Wohnung, und dann hätte niemand die Feuerwehr rufen müssen.
    Wären die Kommunen nicht gesetzlich verpflichtet, Feuerwehren vorzuhalten, entstünde das Problem nicht => soll doch das Land bezahlen.
    Wäre ich nicht durch Bundes- und Landesgesetze verpflichtet, Steuern zu zahlen, würden meine Kontoauszüge ganz anders aussehen => sollen doch Bund/Land ihren Kram selber bezahlen.
    Merkste was?

    Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
    bei uns in der VG wird wie folgt gehandelt.
    Alles was mit F beginnt wird über denn Feuerpfennig abgehandelt (kein Bescheid).
    Alles was mit H/W etc. anfängt wird mit einem Bescheid belohnt,
    Wenn WW in deinem Namen auf RLP deuten lässt, habt ihr mit dem Verwaltungsgericht wenigstens eine Flatrate vereinbart?
    Und was ist ein Feuerpfennig?

  10. #10
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    Moin Überhose,

    Ja,....Rheinland Pfalz

    wer hat den keine "Flat" in der heutigen Zeit ;-))

    In der Grundstücksteuer, wird ein Teil der Steuer, für das Feuerwehrwesen eingesetzt.
    Dieses war, vor hundert Jahren mal "ein Pfennig",
    daher Feuerpfennig....äähh muß ich Dir den "Pfennig" erklären??? *duckundweg*

    Aktuelle Diskusion in RLP:
    2012-2013 sollen von diesen Beitrag, 6 Mil.€ in die allg. Steuerverwaltung fließen.
    Link: http://www.rhein-zeitung.de/regional...id,334047.html


    Grüße,
    Jörg

  11. #11
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    Da sich solche Fälle in den nächsten Jahren häufen werden, bietet es sich m. E. an, für das Stichwort "F Heimrauchmelder" einen geringeren Kräfteansatz (Gruppe oder gar Staffel) vorzusehen - wenn sich bei der Notrufabfrage keinerlei Hinweise auf einen tatsächlichen Brand oder eine Personengefährdung ergeben.

    Das hat mehrere Vorteile:
    a) Der Aufwand für die (freiwillige) Feuerwehr reduziert sich. Denn mal ehrlich, auch wenn es sich durchsetzt, derlei abzurechnen, tragen häufige Einsätze dieser Art nicht gerade zur Motivation/Entlastung der FA bei. Selbst wenn der Einsatz der Stadtkasse dient.

    b) Der finanzielle Schaden für die Betroffenen hält sich in Grenzen.

    c) In der überwiegenden Anzahl der Fälle wird es sich entweder um einen blinden Alarm, Täuschungsalarm oder um einen "Brand" handeln, der mit einer Gruppe beherrscht werden kann (Essen auf Herd, Kerze o. ä.).[1]

    Persönlich halte ich es auch für legitim, bei dieser Vorgehensweise gänzlich auf den Kostenersatz zu verzichten. Gerne werden in allen möglichen Diskussionen die Totschlagargumente "Was kostet ein Menschenleben?" bzw. "Wenn es nur ein Leben rettet!" verwendet, die Feuerwehren machen sich (m. E. zu Recht) für die Verbreitung von Heimrauchmeldern stark. Da kann man nicht im Gegensatz eine derart kontraproduktive Verfahrensweise wünschen.

    Denn mal ehrlich, die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines solchen Fehlalarms zu werden dürfte zumindest gefühlt (vmtl. aber auch real) größer sein, als die einen echten Brand zum Opfer zu fallen. Das Ergebnis der Abwägung wird demnach konsequenterweise für viele lauten, den Rauchmelder nach dem ersten Fehlalarm wieder abzunehmen.

    [1] "Ja, wenn es aber doch brennt!?!" - Ja, wenn es doch brennt, kann man mit einer Staffel/Gruppe zumindest wirksame Erstmaßnahmen einleiten. Dieses Restrisiko muss man in Kauf nehmen. Es ist ein Kompromiss, den ich gegenüber dem obigen Szenario (Rauchmelder verschwinden wieder aus Angst vor hohen Kosten) bereit bin, einzugehen.

  12. #12
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    Über den Sinn bzw. Unsinn von Rauchmeldern oder der Installationspflicht solcher braucht man, glaube ich zumindest, nicht zu diskutieren.

    Es sollte vielmehr darüber nachgedacht werden, nur Rauchmelder zuzulassen, die gewisse Anforderungen erfüllen.

    Logisch, dass so ein 4,50 € - Baumarktteil nicht die Zuverlässigkeit bietet, wie ein VdS-geprüfter Melder für 70,00 €.

    Ich selbst habe in meinem Haus mehrere Melder von Minimax installiert.
    Hier kam es nur in einem Fall zu einem Fehlalarm. Auslöser war nach einem Feuerwehreinsatz die im Hausflur noch arg nach Brandrauch riechende Einsatzkleidung, die dort zur Reinigung zwischenlagerte. In sofern also meiner Meinung nach durchaus im Rahmen.
    In Küche und Badezimmer habe ich übrigens keine Rauch- sondern Flammenmelder verbaut, da es in solchen Räumen häufig zu Fehlalarmen kommt, wenn optische Melder (Quasi eine Lichtschranke, die durch Dampf oder Rauch beeinträchtigt wird) verbaut sind.
    Flammenmelder arbeiten nach einem optischen Prinzip, welches die Lichtverhältnisse analysiert. Treten Lichterscheinungen auf, wie sie bei Flammenbildung vorkommen, lösen die Melder aus.

    Das ist zwar bei Schwelbränden problematisch, die hier ja (zunächst) keine offene Flammenbildung auftritt, aber man kann es auch übertreiben...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  13. #13
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Logisch, dass so ein 4,50 € - Baumarktteil nicht die Zuverlässigkeit bietet, wie ein VdS-geprüfter Melder für 70,00 €.
    So logisch ist das m. E. gar nicht.

    Hier kam es nur in einem Fall zu einem Fehlalarm. Auslöser war nach einem Feuerwehreinsatz die im Hausflur noch arg nach Brandrauch riechende Einsatzkleidung, die dort zur Reinigung zwischenlagerte.
    Verstehe ich nicht, der Rauchmelder "riecht" doch nicht, ob es nach Feuer riecht, sondern reagiert auf Partikeln (Aerosole!) die in seine Messkammer gelangen. Wie man das mit Einsatzkleidung, die im Flur lagert, schaffen will, kann ich nicht nachvollziehen (davon, dass die Einsatzkleidung wenn es so wäre direkt in die Waschmaschine gehören würde, mal abgesehen).

    optische Melder (Quasi eine Lichtschranke, die durch Dampf oder Rauch beeinträchtigt wird)
    Das stimmt leider nicht so ganz. Optische Rauchmelder arbeiten nach dem Streulichtprinzip, entscheidend ist also nicht die Beeinträchtigung/Unterbrechung der Lichtschranke, sondern der Einfall von an in der Luft dispergierten Partikeln gestreutem Licht in einem Sensor, der außerhalb der Achse des Lichtes montiert ist.

  14. #14
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    Hallo Nederrijner, >>> Antwort Nr.11

    das Problem ist nur die Alarmierung.......dort wo noch Analog alarmiert wird.
    bzw. keine RIG für einen "klein Alarm" übrig ist...warum auch immer.
    Wieviel Leute (welche) läßt Du bei einem klein Alarm, alarmieren?
    Wenn die Sirene geht, kommen Leute. Wenn Du Glück hast sind es nur 9 Leute,
    wenn Du Pech hast, sind es 20.
    Wenn möchtest Du nach Hause schicken...wie oft lässt Er/Sie, es mit sich, machen?
    Lohnfortzahlung muß die Gemeinde zahlen, auch für 10min.

    Meine Erfahrung.....beim Tagesalarm bekommste das LF gerade (mit viel Glück) voll,
    somit sind Deine Vorgabe ja erfüllt. (ländl.Bereich mit einer FFw)
    Wenn Du doppel Glück hast (oder auch nicht, nach Deiner Meinung;-) folgen zwei Leute mit dem TSF.

    Feuerwehreinsätze nur nach der Wirtschaftlichkeit einzuteilen, kann (nach meiner Meinung) schnell nach hinten gehen.
    Im Ausland sehen wir viele Beispiele ,wie es ist, wenn zb. die Infrastruktur nicht ggb. ist.

    Aber das ist ein anderes Thema, welches nicht "hier" zu debatte steht.

    Grüße,
    Jörg

  15. #15
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    Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
    Ja,....Rheinland Pfalz
    Dann schenkt eurer Verwaltung zu Weihnachten einen Kommentar zum LBKG, da stehen zum Kostenersatz interessante Dinge drin ;-)

    Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
    In der Grundstücksteuer, wird ein Teil der Steuer, für das Feuerwehrwesen eingesetzt.
    Dieses war, vor hundert Jahren mal "ein Pfennig",
    Was du meinst, ist die Feuerschutzsteuer? Die hatte mit "Grundstückssteuern" auch schon zu Pfennigszeiten nichts zu tun: http://www.gesetze-im-internet.de/fe...023530979.html

    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Logisch, dass so ein 4,50 € - Baumarktteil nicht die Zuverlässigkeit bietet, wie ein VdS-geprüfter Melder für 70,00 €.
    Meine Baumarktteile haben alle das VdS-Zeichen, CE auch, und keine 4,50 gekostet.

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