
Zitat von
RK Segeberg 20/00
Hallo, seit Ihr euch im klaren worüber Ihr alle redet???? Vlt. erst mal über den Sachverhalt informieren bevor hier "klug gesch***" wird!!!! Dieses Flugding erfüllt nicht die Anforderungen gemäß RDG-SH, und ist daher nicht berechtigt das FuG in Betrieb zu nehmen im Bereich der BOS, Ausnahme: im Bereich des Rettungsdienstes des KBA in NORDERSTEDT!!
(Morgen kaufe ich mir einen RTW und spiele auch mit, wo kein Bedarf ist mache ich mir welchen und schreibe was in die Zeitung!!!)
Wo kommen wir hin wen im RD jeder macht was er will, nur weil es Geld bringt!!
..... so, Überdruckventil wieder zu ;-)
1. Hat die Benutzung eines BOS Fugs erstmal gar nichts mit dem Rettungsdienstgesetz zu tun.
2. Welche Anforderung erfüllt es denn nicht?
In eurem RDG steht.
Krankenkraftwagen, Luftrettungsmittel und
Notarzteinsatzfahrzeuge
(1) Für die Notfallrettung und den Krankentransport sind Krankenkraftwagen einzusetzen, sofern nicht im Einzelfall der Einsatz eines Luftrettungsmittels erforderlich erscheint. Die Notärztin oder der Notarzt kann auch in einem Notarzteinsatzfahrzeug an den Einsatzort gelangen.
So, ein "fliegendes NEF" ist ja wohl ein Luftrettungsmittel.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.