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Thema: Polizei beschlagnahmt 4m Gerät des KBA während Einsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von RK Segeberg 20/00 Beitrag anzeigen
    Hallo, seit Ihr euch im klaren worüber Ihr alle redet???? Vlt. erst mal über den Sachverhalt informieren bevor hier "klug gesch***" wird!!!! Dieses Flugding erfüllt nicht die Anforderungen gemäß RDG-SH, und ist daher nicht berechtigt das FuG in Betrieb zu nehmen im Bereich der BOS, Ausnahme: im Bereich des Rettungsdienstes des KBA in NORDERSTEDT!!

    (Morgen kaufe ich mir einen RTW und spiele auch mit, wo kein Bedarf ist mache ich mir welchen und schreibe was in die Zeitung!!!)

    Wo kommen wir hin wen im RD jeder macht was er will, nur weil es Geld bringt!!

    ..... so, Überdruckventil wieder zu ;-)
    1. Hat die Benutzung eines BOS Fugs erstmal gar nichts mit dem Rettungsdienstgesetz zu tun.
    2. Welche Anforderung erfüllt es denn nicht?
    In eurem RDG steht.

    Krankenkraftwagen, Luftrettungsmittel und
    Notarzteinsatzfahrzeuge

    (1) Für die Notfallrettung und den Krankentransport sind Krankenkraftwagen einzusetzen, sofern nicht im Einzelfall der Einsatz eines Luftrettungsmittels erforderlich erscheint. Die Notärztin oder der Notarzt kann auch in einem Notarzteinsatzfahrzeug an den Einsatzort gelangen.

    So, ein "fliegendes NEF" ist ja wohl ein Luftrettungsmittel.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    RK Segeberg 20/00 Gast
    ...............................

  3. #3
    RK Segeberg 20/00 Gast
    ...............................

  4. #4
    RK Segeberg 20/00 Gast
    ...............................

  5. #5
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    Auf Wunsch gelöscht, Mod bitte löschen.
    Geändert von Alex22 (26.08.2011 um 14:52 Uhr)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    was steht da jetzt in dem artikel drin?!;D

  7. #7
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    Morgen,

    es ist mir fast schon unangenehm, dass du jetzt auf meinen Einwurf so tiefgreifend eingehst, meine Aussage sollte aber eine andere sein:

    Was sich mit solch einem Kommunikationsmittel managen lässt, ist mir selbstverständlich klar. Nur liegt das Problem woanders. Wenn man meint, ein Funkgerät besitzen zu müssen, geht man den offiziellen Weg. Tut man das nicht, ist es meines Erachtens nach nicht verkehrt, wenn das Gerät eingezogen wird. Was macht es denn für einen Unterschied zu einer Privatperson? Willst du so argumentieren, dass jeder Private ein 4m-Band im Auto spazieren fahren kann, um beim VU direkt mit der Leitstelle und der FW kommunizieren zu können?

    Es wird schon viel zu oft der "kurze Dienstweg" genommen, Gesetze und Normen missachtet, irgendwo muss da auch mal Schluss sein.

  8. #8
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    So. Ob das jetzn NEH ist oder nicht, sei mal dahingestellt.

    Fakt ist, dass jemand, der im öffentlichen Auftrag die "Notfallrettung" erfüllt, BOS Berechtigt ist. So stehts in §4 (1) Satz 1.7 der BOS Funkrichtlinie.

    http://www.rettungsdienst.net/fodown...tze/bos-rl.pdf

  9. #9
    RK Segeberg 20/00 Gast
    der hat aber KEINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG vom Kreis Segeberg welcher für die Notfallrettung zuständig ist!!!

  10. #10
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    Zitat Zitat von RK Segeberg 20/00 Beitrag anzeigen
    der hat aber KEINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG vom Kreis Segeberg welcher für die Notfallrettung zuständig ist!!!
    Und wird weshalb von der Leitstelle alarmiert?

  11. #11
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    Zitat Zitat von BOS-Richtlinie
    http://www.rettungsdienst.net/fodown...tze/bos-rl.pdf

    1.7 die behördlichen Träger der Notfallrettung nach landesrechtlichen
    Bestimmungen
    und Leistungserbringer, die die Aufgabe "NotfalIrettung" im
    öffentlichen Auftrag erfüllen;
    Und hier ist schon wieder eine Hintertür, dass die Länder "dazwischenfunken" können.

    Ich finde es auch eigentlich lächerlich.


    Handelt es sich bei der KBA eigentlich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen?

    Ich weiß nur von einigen privaten Ambulanzdiensten, dass diese mit Betriebsfunk ausgestattet sind, nicht mit BOS. Das ist aber nicht durchgängig so. Hängt offensichtlöich von der Region ab...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  12. #12
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    Zitat Zitat von marka
    Und hier ist schon wieder eine Hintertür, dass die Länder "dazwischenfunken" können.

    Ich finde es auch eigentlich lächerlich.


    Handelt es sich bei der KBA eigentlich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen?

    Ich weiß nur von einigen privaten Ambulanzdiensten, dass diese mit Betriebsfunk ausgestattet sind, nicht mit BOS. Das ist aber nicht durchgängig so. Hängt offensichtlöich von der Region ab...
    Würde ich sagen, ja: http://www.kba-ev.de/

    Hier gibts auch solche und solche, einige haben Betriebs- bzw. Bündelfunk, andere wiederum BOS-Funk...

    EDIT:
    Umgehen kann man das sicherlich auch, indem man sich im Land für den Katastrophenschutz zur Verfügung stellt. Dann steht demjenigen auch BOS-Funk u.

    die Katastrophenschutzbehörden der Länder, öffentliche Einrichtungen des
    Katstrophenschutzes und nach Landesrecht im Katastrophenschutz
    mitwirkenden Organisationen auch, soweit sie Zivilschutzaufgaben
    wahrnehmen
    Geändert von Aeskulap (26.08.2011 um 15:00 Uhr)

  13. #13
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    So, ein "fliegendes NEF" ist ja wohl ein Luftrettungsmittel.
    Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ja wohl der Träger des Rettungsdienstes und nicht irgendjemand, der mitspielen möchte.

  14. #14
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ja wohl der Träger des Rettungsdienstes und nicht irgendjemand, der mitspielen möchte.
    Das glaub ich nicht.
    Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ein Gesetz bzw Verordnung.

    http://www.lehrrettungswache-kiel.de...schland.html#e

    Rettungsmittel des Rettungsdienstes


    Unter Rettungsmittel sind die Mittel für die Beförderung der Patienten bzw. für das Heranführen des rettungsdienstlichen Personals zum Notfallort zu verstehen.

    Die technischen Anforderungen an Fahrzeuge, Gerät und Material ergeben sich aus dem jeweiligen "Stand der Technik" entsprechend der nationalen DIN-Normen (Deutsches Institut für Normung) bzw. der jeweiligen europaweit geltenden DIN-EN-Normen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #15
    Registriert seit
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    Das glaube ich schon.

    Rettungsmittel des Rettungsdienstes - was Rettungsdienst und damit Rettungsmittel ist, entscheidet der Träger des Rettungsdienstes. Und wenn sich jemand einen RTW mitsamt Besatzung hinstellt, wird er dadurch ebenso wenig Rettungsdienst wie ich mit meinem alten TSF Feuerwehr bin. Ist doch keine Wer-will-kommt-und-jeder-bringt-was-mit-Party.

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