Zitat Zitat von BOS-Richtlinie
http://www.rettungsdienst.net/fodown...tze/bos-rl.pdf

1.7 die behördlichen Träger der Notfallrettung nach landesrechtlichen
Bestimmungen
und Leistungserbringer, die die Aufgabe "NotfalIrettung" im
öffentlichen Auftrag erfüllen;
Und hier ist schon wieder eine Hintertür, dass die Länder "dazwischenfunken" können.

Ich finde es auch eigentlich lächerlich.


Handelt es sich bei der KBA eigentlich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen?

Ich weiß nur von einigen privaten Ambulanzdiensten, dass diese mit Betriebsfunk ausgestattet sind, nicht mit BOS. Das ist aber nicht durchgängig so. Hängt offensichtlöich von der Region ab...