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Geändert von RK Segeberg 20/00 (26.08.2011 um 14:43 Uhr)
1. Hat die Benutzung eines BOS Fugs erstmal gar nichts mit dem Rettungsdienstgesetz zu tun.
2. Welche Anforderung erfüllt es denn nicht?
In eurem RDG steht.
Krankenkraftwagen, Luftrettungsmittel und
Notarzteinsatzfahrzeuge
(1) Für die Notfallrettung und den Krankentransport sind Krankenkraftwagen einzusetzen, sofern nicht im Einzelfall der Einsatz eines Luftrettungsmittels erforderlich erscheint. Die Notärztin oder der Notarzt kann auch in einem Notarzteinsatzfahrzeug an den Einsatzort gelangen.
So, ein "fliegendes NEF" ist ja wohl ein Luftrettungsmittel.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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Geändert von Alex22 (26.08.2011 um 14:52 Uhr)
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
was steht da jetzt in dem artikel drin?!;D
So. Ob das jetzn NEH ist oder nicht, sei mal dahingestellt.
Fakt ist, dass jemand, der im öffentlichen Auftrag die "Notfallrettung" erfüllt, BOS Berechtigt ist. So stehts in §4 (1) Satz 1.7 der BOS Funkrichtlinie.
http://www.rettungsdienst.net/fodown...tze/bos-rl.pdf
der hat aber KEINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG vom Kreis Segeberg welcher für die Notfallrettung zuständig ist!!!
Und hier ist schon wieder eine Hintertür, dass die Länder "dazwischenfunken" können.Zitat von BOS-Richtlinie
Ich finde es auch eigentlich lächerlich.
Handelt es sich bei der KBA eigentlich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen?
Ich weiß nur von einigen privaten Ambulanzdiensten, dass diese mit Betriebsfunk ausgestattet sind, nicht mit BOS. Das ist aber nicht durchgängig so. Hängt offensichtlöich von der Region ab...
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Das glaub ich nicht.
Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ein Gesetz bzw Verordnung.
http://www.lehrrettungswache-kiel.de...schland.html#e
Rettungsmittel des Rettungsdienstes
Unter Rettungsmittel sind die Mittel für die Beförderung der Patienten bzw. für das Heranführen des rettungsdienstlichen Personals zum Notfallort zu verstehen.
Die technischen Anforderungen an Fahrzeuge, Gerät und Material ergeben sich aus dem jeweiligen "Stand der Technik" entsprechend der nationalen DIN-Normen (Deutsches Institut für Normung) bzw. der jeweiligen europaweit geltenden DIN-EN-Normen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Das glaube ich schon.
Rettungsmittel des Rettungsdienstes - was Rettungsdienst und damit Rettungsmittel ist, entscheidet der Träger des Rettungsdienstes. Und wenn sich jemand einen RTW mitsamt Besatzung hinstellt, wird er dadurch ebenso wenig Rettungsdienst wie ich mit meinem alten TSF Feuerwehr bin. Ist doch keine Wer-will-kommt-und-jeder-bringt-was-mit-Party.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Dann ist die ganze Diskussion witzlos, ein Rettungsmittel ist für mich immer mit der Aufgabenerfüllung des gesetzlichen Auftrags verbunden. Wie das DIN, das CEN oder der Taubenzüchterverein Haselünne irgendwelche Autos/Luftfahrzeuge bezeichnen, ist doch zweitrangig.
Genau wie ein LF für das DIN vielleicht ein LF ist, aber noch lange kein Einsatzmittel. Interessant z. B. für sog. "Betriebsfeuerwehren" in NRW mit Auswirkungen auf BOS-Funk und StVO.
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