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Auf Wunsch gelöscht, Mod bitte löschen.
Geändert von Alex22 (26.08.2011 um 14:52 Uhr)
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
was steht da jetzt in dem artikel drin?!;D
Morgen,
es ist mir fast schon unangenehm, dass du jetzt auf meinen Einwurf so tiefgreifend eingehst, meine Aussage sollte aber eine andere sein:
Was sich mit solch einem Kommunikationsmittel managen lässt, ist mir selbstverständlich klar. Nur liegt das Problem woanders. Wenn man meint, ein Funkgerät besitzen zu müssen, geht man den offiziellen Weg. Tut man das nicht, ist es meines Erachtens nach nicht verkehrt, wenn das Gerät eingezogen wird. Was macht es denn für einen Unterschied zu einer Privatperson? Willst du so argumentieren, dass jeder Private ein 4m-Band im Auto spazieren fahren kann, um beim VU direkt mit der Leitstelle und der FW kommunizieren zu können?
Es wird schon viel zu oft der "kurze Dienstweg" genommen, Gesetze und Normen missachtet, irgendwo muss da auch mal Schluss sein.
So. Ob das jetzn NEH ist oder nicht, sei mal dahingestellt.
Fakt ist, dass jemand, der im öffentlichen Auftrag die "Notfallrettung" erfüllt, BOS Berechtigt ist. So stehts in §4 (1) Satz 1.7 der BOS Funkrichtlinie.
http://www.rettungsdienst.net/fodown...tze/bos-rl.pdf
der hat aber KEINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG vom Kreis Segeberg welcher für die Notfallrettung zuständig ist!!!
Und hier ist schon wieder eine Hintertür, dass die Länder "dazwischenfunken" können.Zitat von BOS-Richtlinie
Ich finde es auch eigentlich lächerlich.
Handelt es sich bei der KBA eigentlich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen?
Ich weiß nur von einigen privaten Ambulanzdiensten, dass diese mit Betriebsfunk ausgestattet sind, nicht mit BOS. Das ist aber nicht durchgängig so. Hängt offensichtlöich von der Region ab...
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Würde ich sagen, ja: http://www.kba-ev.de/Zitat von marka
Hier gibts auch solche und solche, einige haben Betriebs- bzw. Bündelfunk, andere wiederum BOS-Funk...
EDIT:
Umgehen kann man das sicherlich auch, indem man sich im Land für den Katastrophenschutz zur Verfügung stellt. Dann steht demjenigen auch BOS-Funk u.
die Katastrophenschutzbehörden der Länder, öffentliche Einrichtungen des
Katstrophenschutzes und nach Landesrecht im Katastrophenschutz
mitwirkenden Organisationen auch, soweit sie Zivilschutzaufgaben
wahrnehmen
Geändert von Aeskulap (26.08.2011 um 15:00 Uhr)
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