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Thema: Polizei beschlagnahmt 4m Gerät des KBA während Einsatz

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Leider nicht so ganz.... Der Kreis darf, da ihm auch polizeiliche Aufgaben zugehören, die Beschlagnahme anordnen, um nach der (vermeintlichen) Straftat (die Nutzung des FuG auf BOS-Frequenzen) die gleichartige Straftat zu verhindern.
    Sicher ist das richtig.
    StPO § 98: Beschlagnahme

    (1) Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.

    Man lese, daraus.
    1. Beschlagnahmen anordnen dürfen erstmal nur Gerichte.
    2. Bei Gefahr im Verzug darf es auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen nach § 152 Gerichtsverfahrensgesetz.
    Hier steht aber ausdrücklich.
    § 152
    (1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten.

    So, wenn die Staatsanwaltschaft sagt die Beschlagnahme ist nicht gerechtfertig, dann darf sich die Polizei nicht einfach über deren Anordnungen hinwegsetzen und munter weiter beschlagnahmen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    RK Segeberg 20/00 Gast
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    Geändert von RK Segeberg 20/00 (26.08.2011 um 14:43 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von RK Segeberg 20/00 Beitrag anzeigen
    Hallo, seit Ihr euch im klaren worüber Ihr alle redet???? Vlt. erst mal über den Sachverhalt informieren bevor hier "klug gesch***" wird!!!! Dieses Flugding erfüllt nicht die Anforderungen gemäß RDG-SH, und ist daher nicht berechtigt das FuG in Betrieb zu nehmen im Bereich der BOS, Ausnahme: im Bereich des Rettungsdienstes des KBA in NORDERSTEDT!!

    (Morgen kaufe ich mir einen RTW und spiele auch mit, wo kein Bedarf ist mache ich mir welchen und schreibe was in die Zeitung!!!)

    Wo kommen wir hin wen im RD jeder macht was er will, nur weil es Geld bringt!!

    ..... so, Überdruckventil wieder zu ;-)
    1. Hat die Benutzung eines BOS Fugs erstmal gar nichts mit dem Rettungsdienstgesetz zu tun.
    2. Welche Anforderung erfüllt es denn nicht?
    In eurem RDG steht.

    Krankenkraftwagen, Luftrettungsmittel und
    Notarzteinsatzfahrzeuge

    (1) Für die Notfallrettung und den Krankentransport sind Krankenkraftwagen einzusetzen, sofern nicht im Einzelfall der Einsatz eines Luftrettungsmittels erforderlich erscheint. Die Notärztin oder der Notarzt kann auch in einem Notarzteinsatzfahrzeug an den Einsatzort gelangen.

    So, ein "fliegendes NEF" ist ja wohl ein Luftrettungsmittel.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
    RK Segeberg 20/00 Gast
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  5. #5
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  6. #6
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  7. #7
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    Auf Wunsch gelöscht, Mod bitte löschen.
    Geändert von Alex22 (26.08.2011 um 14:52 Uhr)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  8. #8
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    So. Ob das jetzn NEH ist oder nicht, sei mal dahingestellt.

    Fakt ist, dass jemand, der im öffentlichen Auftrag die "Notfallrettung" erfüllt, BOS Berechtigt ist. So stehts in §4 (1) Satz 1.7 der BOS Funkrichtlinie.

    http://www.rettungsdienst.net/fodown...tze/bos-rl.pdf

  9. #9
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    So, ein "fliegendes NEF" ist ja wohl ein Luftrettungsmittel.
    Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ja wohl der Träger des Rettungsdienstes und nicht irgendjemand, der mitspielen möchte.

  10. #10
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ja wohl der Träger des Rettungsdienstes und nicht irgendjemand, der mitspielen möchte.
    Das glaub ich nicht.
    Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ein Gesetz bzw Verordnung.

    http://www.lehrrettungswache-kiel.de...schland.html#e

    Rettungsmittel des Rettungsdienstes


    Unter Rettungsmittel sind die Mittel für die Beförderung der Patienten bzw. für das Heranführen des rettungsdienstlichen Personals zum Notfallort zu verstehen.

    Die technischen Anforderungen an Fahrzeuge, Gerät und Material ergeben sich aus dem jeweiligen "Stand der Technik" entsprechend der nationalen DIN-Normen (Deutsches Institut für Normung) bzw. der jeweiligen europaweit geltenden DIN-EN-Normen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  11. #11
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    Das glaube ich schon.

    Rettungsmittel des Rettungsdienstes - was Rettungsdienst und damit Rettungsmittel ist, entscheidet der Träger des Rettungsdienstes. Und wenn sich jemand einen RTW mitsamt Besatzung hinstellt, wird er dadurch ebenso wenig Rettungsdienst wie ich mit meinem alten TSF Feuerwehr bin. Ist doch keine Wer-will-kommt-und-jeder-bringt-was-mit-Party.

  12. #12
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das glaube ich schon.

    Rettungsmittel des Rettungsdienstes - was Rettungsdienst und damit Rettungsmittel ist, entscheidet der Träger des Rettungsdienstes. Und wenn sich jemand einen RTW mitsamt Besatzung hinstellt, wird er dadurch ebenso wenig Rettungsdienst wie ich mit meinem alten TSF Feuerwehr bin. Ist doch keine Wer-will-kommt-und-jeder-bringt-was-mit-Party.

    Jetzt wirfst du 2 Dinge durcheinander.
    Ich habe nie gesagt das der Hubschrauber Rettungsdienst ist.
    Es ist aber sehr wohl ein Rettungsmittel.
    Ein Löschgruppenfahrzeug wird auch nicht erst zum Löschgruppenfahrzeug wenn es bei der Feuerwehr steht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  13. #13
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ist doch keine Wer-will-kommt-und-jeder-bringt-was-mit-Party.
    Auch an dich die Frage: Wieso alarmiert die Leitstelle diesen vermeintlichen "Antirettungsmittelhubschrauber"?

  14. #14
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das glaube ich schon.

    Rettungsmittel des Rettungsdienstes - was Rettungsdienst und damit Rettungsmittel ist, entscheidet der Träger des Rettungsdienstes. Und wenn sich jemand einen RTW mitsamt Besatzung hinstellt, wird er dadurch ebenso wenig Rettungsdienst wie ich mit meinem alten TSF Feuerwehr bin. Ist doch keine Wer-will-kommt-und-jeder-bringt-was-mit-Party.
    Der Träger des Rettungsdienstes bestimmt welche Rettungsmittel für den Regelfall vorgehalten werden und auch zum Einsatz kommen. Er bestimmt aber NICHT was ein Rettungsmittel ist.

    Das Problem hier scheint zu sein, das anscheinend einige Behörden den NEH für Sinnvoll halten und gerne einbinden wollen, der Landkreis in welchem er aber Stationiert ist sich da mit Händen und Füßen gegen wehrt.

    Die NICHTAlarmierung auch eines nicht eingebundenen Rettungsmittel ist übrigends rechtlich ein ganz heißes Eisen...
    MAn stelle sich mal den Fall vor: der NEH steht einsatzbereit am Platz, mit NA und Pilot besetzt. Kann in vier Minuten vor Ort sein. Dies ist dem Leitstllendisponennten bekannt und er KANN den technisch gesehen alarmieren.

    Der nächste NA des Regelrettungsdienstes ist im Einsatz, der übernächste steht im OP, so dass es ca. 45min dauert den NA zur Einsatzstelle zu bringen,

    Jetzt kommt der Einsatz wegen plötzlicher Bewusstlosigkeit eines jungen Familienvaters.
    Der Rettungswagen als Ersteintreffendes Fzg. braucht 15minuten. Da der nächstgelegende ja auch mit dem NA im Einsatz ist. Patient REAPflichtig, NA nach 45 Minuten eintreffend kann trotz durchgehender Maßnahmen ab eintreffen RTW nur noch den Tod feststellen.
    Der Gerichtsmediziner stellt nach Anzeige der Angehörigen fest das bei eintreffen eines ausgerüsteten Arztes innerhalb von 5Minuten nach Meldung, was der NEH gewährleistet hätte, die Person höchstwahrscheinlich ohne bleibende Schäden gerettet hätte werden können...

    Vermutlich daher die Versuche durch Maßnahmen wie entfernen der Kommunikationsmöglichkeit dieses Rettungsmittel "untauglich" zu machen.

    Gruß
    Carsten
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