Da sieht man mal wieder, die Menschen die damit gerettet werden sind egal, die Bürokratie zählt. Trauriges Deutschland.
Gruß Andi
Da sieht man mal wieder, die Menschen die damit gerettet werden sind egal, die Bürokratie zählt. Trauriges Deutschland.
Gruß Andi
...genausowenig wie eine Waffe jemanden verletzt!
Natürlich rettet ein Funkgerät niemanden -wenn man mal von so ausnahmefällen absieht wo eine Kugel / Querschläger im FuG in der Brusttasche stecken geblieben ist bzw. durch das FuG soviel an Wucht verloren hat das die Verletzung nicht mehr tödlcih war-
Hat solche belegten Fälle ja schon gegeben. Wobei aus DL selbst ist mir jetzt nichts bekannt.
Aber darum geht es ja nicht:
Das FuG rettet niemanden - Aber die über das FuG nachgeforderten Kräfte oder schnell koordinierte Verbringung in das richtige Spezialkrankenhaus bei besonderen Verletzungsmustern kann schon über das überleben entscheiden. Spezialplätze schüttelt man nicht aus der hohlen hand. Oder auch das direkt -lange vor Eintreffen des BodenRTW- bereits der vom Arzt als unbedingt notwendig erachtete RTH angefordert werden kann.
Mal ganz davon abgesehen das eine "beschlagnahme" während sich der Arzt noch in de rBehandlung befindet nichts anderes bedeutet als das der Arzt für eine gewisse Zeitspanne genötigt wird seinen PAtienten zu vernachlässigen. Ausserdem weiß doch jeder der normal nachdenken kann das eine solche Aktion auch sonst ausgeglichene PErsonen emotional belastet und in der Folge sicher zeitweise, zumindest einige Minuten, daran hindert ihre maximale Leistungsfähigkeit zu geben.
Unter berücksichtigung dieser Tatsachen ist es genaugenommen ein echter Skandal wenn es tatsächlich so sein sollte das der Polizist dem NA das Gerät WÄHREND der Einsatzabarbeitung abgenommen hat wie es in dem Artikel steht.
Zumal alle Beteiligten namentlich bekannt waren, hinsichtlich des (möglichen) Verstosses gegen das TKG keinerlei Gefahr in Verzug herrschte und eine akute Notsituation vorlag wo man ggf. sogar das (in genau diesem Moment) Vorliegen eines rechtfertigenden Notstandes prüfen hätte müssen. (Natürlich nicht auf das Mitführen des FuGs, aber vielleicht doch auf die benutzung in genau diesem Moment)
Sollte es so stimmen sollte dieser Spinner in Uniform mal dringend seinen Geisteszustand überprüfen lassen wenn er das unterbinden einer (möglichen) Ordnungswiedrigkeit ohne offensichtliche akute schädliche Wirkung wichtiger Einschätzt als einem Notarzt der Rettung eines Unfallopfers nachgehen zu lassen.
Das hat nichts damit zu tun ob der Betrieb jetzt generell gerechtfertigt ist oder nicht. Das soll auch nicht bedeuten das man zwangsläufig das einfach als Vollzugsbeamter einfach hätte laufen lassen müssen weil -die wollen ja nur helfen-
Aber jemand mit der nötigen geistigen Reife hätte erkennen müssen das es -selbst wenn er jetzt die aktuelle Beschlagnahme völlig gerechtfertigt sieht (was ja offensichtlich nach Meinung der Staatsanwaltschaft eine Fehlentscheidung war)- locker ausgereichet hätte bis zum Abschluss der Maßnahmen zu warten und erst nach Abtransport des Patienten die Maßnahme einzuleiten.
Gruß
Carsten
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Es mag durchaus sein, dass das Verhalten den Kollegen unangebracht war; genauso mag es aber auch sein, dass sein Handeln rechtlich gesehen einwandfrei war. Das können wir alle aus der Ferne betrachtend oder aus der Zeitung lesend gar nicht beurteilen.Zitat von DG3YCS;
Was aber meiner Meinung nach absolut nicht sein kann, ist eine Titulierung, wie sie hier durch Dich gepostet wurde. Eine derartige beleidigende Äußerung ist vollkommen unangebracht und unsachlich!
Im Forum wird sich an dieser Stelle ( http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=51874 ) darüber unterhalten, ob es sinnvoll ist, MA des RD mit Schutzwesten auszustatten. Man beschäftigt sich also indirekt mit Gewalt gegen MA des RD oder Gewalt gegen MA von Hilfsorganisationen. Auf der anderen Seite kommt es hier zu genau dieser verbalen Gewalt gegen MA der Polizei. Dass passt vorne und hinten nicht!
MfG
Ich denke wenn hier etwas unangebracht ist, dann ist es dein Versuch mich mit Personen auf eine Stufe zu stellen die Mitarbeiter dier BOS, egal ob polizeilich oder nichtpolizeilich, unmotiviert körperlich mit potentiell tödlichen Waffen angreifen. DAS passt hinten und vorne nicht.
Selbst wenn meine Wortwahl, zu der ich unter dem Vorbehalt das die Aussage im Presseartikel stimmt - wie auch schon im obigen Beitrag geäussert, immer noch 100% stehe, aus deiner -oder der sicht anderer- nicht angebracht ist, sio ist dieser Versuch eine Verbindung dazu herzustellen wirklich die allerunterste Schubladen.
Meine Meinungsäusserung bezieht sich auf eine Person, die zufällig leider auch PVB ist, die sich anmaßt ohne jede medizinische Ausbildung zu beurteilen ob eine medizinische Maßnahme dringend ist und dazu noch die Verfolgung einer MÖGLICHERWEISE OWI die von namentlich bekannten Personen begangen wurde und von der definitiv weder eine GEfahr noch eine Störung der öffentlichen Ordnung ausgeht unzweifelhaft über die Notwendigkeit der medizinischen Akutversorgung eines Unfallopfers geht.
Darum- UND NUR DARUM geht es.
Diese Äusserung von mir bezogen auf eine PErson die das oben beschriebene durzeiht mit gewalttätigen Angriffen auf Personen die nichts weiter gemacht haben als Angehörige einer BOS zu sein und nur um hilfe für dritte zu leisten vor Ort sind gleichzusetzen erzählt viel über dich...
Ich arbeite dienstlich sehr gut auch mit den polizeilichen BOS zusammen. Auch privat habe so einige Kontakte. Die deutlich größte Anzahl der mitarbeiter der polizeilichen BOS mit denen ich bisher in Kontakt gekommen hinterließen einen kompetenten Eindruck.
Aber leider gibt es -wie überall- auch in der Polizei die unrühmlichen Ausnahmen welche dann sehr unangenehm auffallen. Nicht selten sind diese Personen dann sogar in den eigenen Reihen nicht sehr geschätzt. Wenn jetzt so jemand eine völlig unangebrachte oder überzogene HAndlung durchführt erwarte ich das dem auch nachgegangen wird und das nichts schöngeredet oder vertuscht wird.
Im Presseartikel, der ja leider nicht mehr einsehbar ist, steht das hier die Beschlagnahme während einer laufenden Patienbehandlung durch den Notarzt stattfand. Da Polizisten kein MEdizinisches Fachpersonal sind steht es diesen in keinster weise zu einzuschätzen ob eine gerade durchgeführte Behandlung zeitkritisch ist, egal ob Lebensgefahr vorliegt oder es nur darum geht Schmerzen beim Patienten schnellstmöglich zu verringern. Acuh steht es keinem Polizisten zu vermutungen darüber anzustellen wie der Notarzt weiter vorzugehen gedenkt.
Wenn jetzt unter diesen Vorzeichen ein Polizist -oder wer auch immer- hingeht, einen Notarzt der aktuell ein Unfallopfer betreut NÖTIGT seinen Patienten zu vernachlässigen und auch noch in Kauf nimmt das im Falle einer notwendigen Nachforderung diese nicht in der kürzestmöglichen Zeit durchgeführt werden kann - und auch noch die hohe Wahrsacheinlichkeit das aufgrund der emotionalen Reaktion die versorgung des Unfallopfers evtl. nicht mehr optimal möglich erfolgt, NUR UM EINER -EVENTUELLEN!!!- OWI Nachzugehen, dann ist aus meiner Sicht diese Person geistig nicht für den Polizeidienst geeignet. Das ist nun einmal meine Meinung! Sofern die Aussage des Presseartikels stimmt wurde hier eine Güterabwägung getroffen die völlig dem entgegen steht was wohl 99% ALLER BOS vertreten, egal ob weiß, Blau,Grün oder Rot.
Das ist völlig unabhängig davon ob die Beschlagnahme selbst jetzt gerechtfertigt, oder wie es ja auch im Raum steht - völlig ungerechtfertig war.
Selbst wenn die PVB vor Ort der Meinung waren das eine Beschlagnahme jetzt unumgänglich sei, so hat es keinerlei Notwendigkeit gegeben einen aktuell -nach einer ordentlichen Alarmierung wohlgemerkt- in einem Rettungseinsatz befindlichen Notarzt in seiner Arbeit bei der Arbeit am Patienten zu behindern. Eine Beschlagnahme nach abschluss der Rettungsarbeiten hätte völlig ausgereicht. Ich kann nicht erkennen in wie weit diese Verzögerung jetzt gegenüber der sofortigen Beschlagnahme eine negative Auswirkung hätte haben können deren Folgen auch nur annähernd den Eingriff in eine laufende Rettungsmaßnahme rechtfertigen würden.
Für mich ist das mutwillige unterbrechen eines laufenden Rettungseinsatz für die Ahndung einer OWI von der Abwägung dasselbe als wenn jetzt ein Feuerwehrangehöriger vor einem in der Nacheile nach bewaffneten Bankraub befindlichen Streifenwagen springt und diesen zum Anhalten nötigt nur um einen Falschparker zu melden der die Übungsfahrt behindert.
Ich würde fast jeden Betrag wetten das "Spinner in Uniform" da noch das harmloseste wäre.
Wie gesagt: Ich kann mich jetzt nur auf die Informationen beziehen die wir haben. Und diese sagen das die Aktion WÄHREND der laufenden Behandlung am Patienten stattfanden. Dieser Aussage ist aber auch nicht wiedersprochen worden. Sollte das dennoch falsch sein so trifft das oben gesagte natürlich nicht zu. Aber das habe ich ja schon im ersten Beitrag geschrieben.
Gruß
Carsten
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"Das können wir alle aus der Ferne betrachtend oder aus der Zeitung lesend gar nicht beurteilen."
So begann ich mein Posting und dazu stehe ich.
Deshalb werte ich persönlich das, was Du in Deinem letzten Posting von Dir gegeben hast, als Versuch, von Deinem eigenen Fehlverhalten abzulenken, und lasse es definitiv unkommentiert.
Den Vorwurf, ich würde Dich auf eine bestimmte Stufe stellen, möchte ich allerdings so nicht stehen lassen. Auf diese Stufe habe nicht ich Dich gestellt, sonder Du Dich selber!
Körperliche Gewalt erzeugt Unwohlsein, physische Schmerzen und hinterläßt u.U. sichtbare Narben! Verbale Gewalt erzeugt ebenso Unwohlsein, psychische Schmerzen und hinterläßt ebenfalls Narben. Allerdings sind diese nicht unmittelbar sichtbar!
Und nur darum ging es mir in meinem Posting!
In diesem Sinne!
MfG Poli
Also wir haben zwei Möglichkeiten:
Entweder wir nehmen das, was bisher durch Presseartikel und Presseerklärungen sowie Stellungnahmen veröffentlich wurde als Diskussionsgrundlage und diskutieren auf dieser Grundlage, natürlich wissend das diese Informationen immer noch fehlerhaft sein können.
Oder aber wir entscheiden uns dass alles was über diese Kanäle kommt definitiv unsicher ist und urteilen zukünftig nur noch über das was wir persöhnlich erleben. Dann bestellen wir aber am besten gleich die Zeitung ab, schauen keine NAchrichten mehr und lesen auch im Internet nur noich die Witzseiten oder schauen Pornobildchen. Ein Meinung über gesellschaftlcihe vorgänge darf sich dann ja maximal noch auf das eigene direkte Lebensumfeld erstrecken.
ICh entscheid emich da eher für die erste Möglichkeit. Das die Information fehlerhaft sein KÖNNTE ist mir bewusst. Deshalb schrieb ich ja auch Sinngemäß:
WENN die Information das die Beschlagnahme WÄHREND der Patientenbehandlung stattfand richtig ist, DANN ist diese PErson für mich schlicht ein "Spinner in Uniform"... Wobei das noch die beschönigende Variante war... Direkt ins GEsicht hätte ich als EK vor Ort wohl etwas ganz anderes gesagt.
Sollte diese Information falsch sein und die MAßnahme erst nach Abschluss der Rettungsarbeiten stattgefunden haben, so hat der Gesamtvorgang für mich zwar immer noch einen faden Beigeschmack, aber ich denke den handelden Polizisten vor Ort ist kein Vorwurf zu machen da der Anstoss zur Maßnahme sicher von weiter oben kam.
Die derzeit vorliegenden Informationen sind aber andere...
Du kannst das werten wie du möchtest.
ICh habe es definitiv nicht geschrieben um von meinem Fehlverhalten abzulenken.
Denn ich steht nach wie vor zu meiner Aussage.
Wenn jemand -nur um einer Formalie nachzugehen- Eine Rettungshandlung stört und dadurch Gesundheit, ja -mangels medizinischer Fachkenntniss und dadurch fehlende Möglichkeit zur Einschätzung potentiell sogar das Leben- eines schwerverletzen Unfallopfers gefährdet, dann ist diese Person in meinen augen einfach nur ein "Spinner" und wenn diese Person dann noch ein PVB in Uniform ist, dann halt ein Spinner in Uniform!
Und wenn diese Person die selbe Unifom anhätte wie ich, dann würde ich mich dafür fast selber schämen und sofort klarstellen das ich mit so einer verachtenden , im besten Fall gleichgültigen Einstellung im Dienst gegenüber von schwerverletzen Unfallopfern nicht assoziert werden möchte.
Denn worauf ich ja die ganze Zeit hinaus will:
-WENN DIE INFORMATIONEN STIMMEN- ist ja nicht der NA oder der NEH Betreiber auf den die Maßnahme abziehlt (vielleicht als Schikane, das muss der Staatsanwalt feststellen) das Opfer - sondern in erster Linie ist hier die Schädigung eines unbeteiligten Unfallopfers in Kauf genommen worden. Und das ist allerunterste Kanone.
Wer einen PVB -mit zugegeben heftigen- Worten kritisiert der vorsätzlich wegen einer potentiellen OWI die Arbeit eines Notarztes an unebteiligte Unfallopfer unterbricht und deren Qualität nach der Unterbrechung offensichtlich verringert stellt sich auf eine Stufe mit Leuten die Messerangriffe auf REttunfskräfte begehen.
-> Interessant!
Du kannst mir glauben:
Wenn ich an einer Unfallstelle währe wo so etwas passieren würde - dann würde es zuerst eine freundlcihe Ansprache geben mit dem Hinweis das Später noch genug zeit für so etwas ist. Fruchtet das nicht dann eine Verbale Ansprache die sich gewaschen hat. Dagegen ist das oben geschriebene aber harmlos.
Und währe der/die Verletzte währe jemand aus meinem Verwandten oder Freundeskreis - Dann würde es bei fehlendem Erfolg danach ganz sicher nicht bei verbalen Attacken bleiben.
Wobei die rechtliche Wertung im Nachgang dann sicher Interessant ist.
Angriff auf PVB mit der Argumentation Nothilfe für den Verletzen zur Abwehr der Offensichtlichen Gefährdung durch Unterbindung der Rettungsdienstlichen Versorgung.
Zumal die Staatsanwaltschaft dieser Vorgang der Beschlagnahme offensichtlich ja schon "sehr suspekt" ist.
Oder wie oft hast du es bei einer simplen "falschen Ermessensentscheidung" hinsichtlich einer Beschlagnahme die sicherlich jedem mal passiert, alleine schon weil man nicht immer alle Informationen hat, das vor Ablauf des folgenden Tages die unverzüglich zu vollziehende Anordnung zur herausgabe eines eher geringwertigen GEbrauchsgegenstandes nebst Presserklärung und der -wenn auch verblümten- Aussage das es wohl ein ziemlicher Griff ins Klo war, erlebt?
Gruß
Carsten
***Wichtig***
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