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Thema: Polizei beschlagnahmt 4m Gerät des KBA während Einsatz

  1. #16
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    So. Ob das jetzn NEH ist oder nicht, sei mal dahingestellt.

    Fakt ist, dass jemand, der im öffentlichen Auftrag die "Notfallrettung" erfüllt, BOS Berechtigt ist. So stehts in §4 (1) Satz 1.7 der BOS Funkrichtlinie.

    http://www.rettungsdienst.net/fodown...tze/bos-rl.pdf

  2. #17
    RK Segeberg 20/00 Gast
    der hat aber KEINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG vom Kreis Segeberg welcher für die Notfallrettung zuständig ist!!!

  3. #18
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    Zitat Zitat von BOS-Richtlinie
    http://www.rettungsdienst.net/fodown...tze/bos-rl.pdf

    1.7 die behördlichen Träger der Notfallrettung nach landesrechtlichen
    Bestimmungen
    und Leistungserbringer, die die Aufgabe "NotfalIrettung" im
    öffentlichen Auftrag erfüllen;
    Und hier ist schon wieder eine Hintertür, dass die Länder "dazwischenfunken" können.

    Ich finde es auch eigentlich lächerlich.


    Handelt es sich bei der KBA eigentlich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen?

    Ich weiß nur von einigen privaten Ambulanzdiensten, dass diese mit Betriebsfunk ausgestattet sind, nicht mit BOS. Das ist aber nicht durchgängig so. Hängt offensichtlöich von der Region ab...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  4. #19
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    Zitat Zitat von marka
    Und hier ist schon wieder eine Hintertür, dass die Länder "dazwischenfunken" können.

    Ich finde es auch eigentlich lächerlich.


    Handelt es sich bei der KBA eigentlich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen?

    Ich weiß nur von einigen privaten Ambulanzdiensten, dass diese mit Betriebsfunk ausgestattet sind, nicht mit BOS. Das ist aber nicht durchgängig so. Hängt offensichtlöich von der Region ab...
    Würde ich sagen, ja: http://www.kba-ev.de/

    Hier gibts auch solche und solche, einige haben Betriebs- bzw. Bündelfunk, andere wiederum BOS-Funk...

    EDIT:
    Umgehen kann man das sicherlich auch, indem man sich im Land für den Katastrophenschutz zur Verfügung stellt. Dann steht demjenigen auch BOS-Funk u.

    die Katastrophenschutzbehörden der Länder, öffentliche Einrichtungen des
    Katstrophenschutzes und nach Landesrecht im Katastrophenschutz
    mitwirkenden Organisationen auch, soweit sie Zivilschutzaufgaben
    wahrnehmen
    Geändert von Aeskulap (26.08.2011 um 15:00 Uhr)

  5. #20
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    So, ein "fliegendes NEF" ist ja wohl ein Luftrettungsmittel.
    Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ja wohl der Träger des Rettungsdienstes und nicht irgendjemand, der mitspielen möchte.

  6. #21
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    Zitat Zitat von RK Segeberg 20/00 Beitrag anzeigen
    der hat aber KEINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG vom Kreis Segeberg welcher für die Notfallrettung zuständig ist!!!
    Und wird weshalb von der Leitstelle alarmiert?

  7. #22
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ja wohl der Träger des Rettungsdienstes und nicht irgendjemand, der mitspielen möchte.
    Das glaub ich nicht.
    Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ein Gesetz bzw Verordnung.

    http://www.lehrrettungswache-kiel.de...schland.html#e

    Rettungsmittel des Rettungsdienstes


    Unter Rettungsmittel sind die Mittel für die Beförderung der Patienten bzw. für das Heranführen des rettungsdienstlichen Personals zum Notfallort zu verstehen.

    Die technischen Anforderungen an Fahrzeuge, Gerät und Material ergeben sich aus dem jeweiligen "Stand der Technik" entsprechend der nationalen DIN-Normen (Deutsches Institut für Normung) bzw. der jeweiligen europaweit geltenden DIN-EN-Normen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #23
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    Das glaube ich schon.

    Rettungsmittel des Rettungsdienstes - was Rettungsdienst und damit Rettungsmittel ist, entscheidet der Träger des Rettungsdienstes. Und wenn sich jemand einen RTW mitsamt Besatzung hinstellt, wird er dadurch ebenso wenig Rettungsdienst wie ich mit meinem alten TSF Feuerwehr bin. Ist doch keine Wer-will-kommt-und-jeder-bringt-was-mit-Party.

  9. #24
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das glaube ich schon.

    Rettungsmittel des Rettungsdienstes - was Rettungsdienst und damit Rettungsmittel ist, entscheidet der Träger des Rettungsdienstes. Und wenn sich jemand einen RTW mitsamt Besatzung hinstellt, wird er dadurch ebenso wenig Rettungsdienst wie ich mit meinem alten TSF Feuerwehr bin. Ist doch keine Wer-will-kommt-und-jeder-bringt-was-mit-Party.

    Jetzt wirfst du 2 Dinge durcheinander.
    Ich habe nie gesagt das der Hubschrauber Rettungsdienst ist.
    Es ist aber sehr wohl ein Rettungsmittel.
    Ein Löschgruppenfahrzeug wird auch nicht erst zum Löschgruppenfahrzeug wenn es bei der Feuerwehr steht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #25
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ist doch keine Wer-will-kommt-und-jeder-bringt-was-mit-Party.
    Auch an dich die Frage: Wieso alarmiert die Leitstelle diesen vermeintlichen "Antirettungsmittelhubschrauber"?

  11. #26
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Auch an dich die Frage: Wieso alarmiert die Leitstelle diesen vermeintlichen "Antirettungsmittelhubschrauber"?
    Gute Frage, Eigenmächtigkeit der Leitstelle, unklare Absprachen/Anweisungen, was weiß ich. Es scheint jedenfalls auch die gegenteilige Auffassung des Kreises zu geben. Das muss zunächst einmal der Träger des Rettungsdienstes (und der Leitstelle?) klären. Aus der faktischen Alarmierung würde ich jedenfalls nichts ableiten.

  12. #27
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Jetzt wirfst du 2 Dinge durcheinander.
    Ich habe nie gesagt das der Hubschrauber Rettungsdienst ist.
    Es ist aber sehr wohl ein Rettungsmittel.
    Ein Löschgruppenfahrzeug wird auch nicht erst zum Löschgruppenfahrzeug wenn es bei der Feuerwehr steht.
    Dann ist die ganze Diskussion witzlos, ein Rettungsmittel ist für mich immer mit der Aufgabenerfüllung des gesetzlichen Auftrags verbunden. Wie das DIN, das CEN oder der Taubenzüchterverein Haselünne irgendwelche Autos/Luftfahrzeuge bezeichnen, ist doch zweitrangig.

    Genau wie ein LF für das DIN vielleicht ein LF ist, aber noch lange kein Einsatzmittel. Interessant z. B. für sog. "Betriebsfeuerwehren" in NRW mit Auswirkungen auf BOS-Funk und StVO.

  13. #28
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das glaube ich schon.

    Rettungsmittel des Rettungsdienstes - was Rettungsdienst und damit Rettungsmittel ist, entscheidet der Träger des Rettungsdienstes. Und wenn sich jemand einen RTW mitsamt Besatzung hinstellt, wird er dadurch ebenso wenig Rettungsdienst wie ich mit meinem alten TSF Feuerwehr bin. Ist doch keine Wer-will-kommt-und-jeder-bringt-was-mit-Party.
    Der Träger des Rettungsdienstes bestimmt welche Rettungsmittel für den Regelfall vorgehalten werden und auch zum Einsatz kommen. Er bestimmt aber NICHT was ein Rettungsmittel ist.

    Das Problem hier scheint zu sein, das anscheinend einige Behörden den NEH für Sinnvoll halten und gerne einbinden wollen, der Landkreis in welchem er aber Stationiert ist sich da mit Händen und Füßen gegen wehrt.

    Die NICHTAlarmierung auch eines nicht eingebundenen Rettungsmittel ist übrigends rechtlich ein ganz heißes Eisen...
    MAn stelle sich mal den Fall vor: der NEH steht einsatzbereit am Platz, mit NA und Pilot besetzt. Kann in vier Minuten vor Ort sein. Dies ist dem Leitstllendisponennten bekannt und er KANN den technisch gesehen alarmieren.

    Der nächste NA des Regelrettungsdienstes ist im Einsatz, der übernächste steht im OP, so dass es ca. 45min dauert den NA zur Einsatzstelle zu bringen,

    Jetzt kommt der Einsatz wegen plötzlicher Bewusstlosigkeit eines jungen Familienvaters.
    Der Rettungswagen als Ersteintreffendes Fzg. braucht 15minuten. Da der nächstgelegende ja auch mit dem NA im Einsatz ist. Patient REAPflichtig, NA nach 45 Minuten eintreffend kann trotz durchgehender Maßnahmen ab eintreffen RTW nur noch den Tod feststellen.
    Der Gerichtsmediziner stellt nach Anzeige der Angehörigen fest das bei eintreffen eines ausgerüsteten Arztes innerhalb von 5Minuten nach Meldung, was der NEH gewährleistet hätte, die Person höchstwahrscheinlich ohne bleibende Schäden gerettet hätte werden können...

    Vermutlich daher die Versuche durch Maßnahmen wie entfernen der Kommunikationsmöglichkeit dieses Rettungsmittel "untauglich" zu machen.

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  14. #29
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Ist schon toll, auf kostenpflichtige Artikel zu verlinken...
    Als ich den Artikel gelesen habe, war er noch nicht kostenpflichtig. Ich kann ihn auch jetzt noch sehen. Aber zur Vorsicht, halt eben oben der ganze Text ungekürzt ...
    «Ramme macht den Weg frei.»

  15. #30
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Leider nicht so ganz.... Der Kreis darf, da ihm auch polizeiliche Aufgaben zugehören, die Beschlagnahme anordnen, um nach der (vermeintlichen) Straftat (die Nutzung des FuG auf BOS-Frequenzen) die gleichartige Straftat zu verhindern. Ausserdem greifft hier der Grundsatz "Zur Begehung einer Straftat verwendete Geräte werden eingezogen (und ggf. vernichtet/verwertet)" (§74 StGB) Gegen diese Einziehung des Gerätes kann der Nutzer (hier: KBA) Schutz vor einem ordentlichen Gericht suchen ("klagen"). Das dürfte hier aber entfallen, da ja die Staatsanwaltschaft (vorerst) zu den Schluss gekomen ist, das (noch) kein Tatbestand vorliegt, der verfolgt werden muss.
    Du mischt hier Strafverfahrensrecht und Gefahrenabwehrrecht massiv durcheinander! Eine Gefahrenabwehrbehörde darf per Gesetz nach dem im Bundesland gültigen Gefahrenabwehrrecht Sicherstellungen durchführen, soweit dies zur Abwehr eine Gefahr (die in den Rechtsvorschriften dann eindeutig definiert ist) sicherstellen.

    Eine Beschlagnahme im strafprozessualen Sinne obliegt nur der Judikative, bei Gefahr im Verzuge auch der Exekutive (StA und Polizei).

    Eine Kommunalverwaltung, sei es Stadt- und/oder Kreisverwaltung ist in keinem Falle berechtigt, strafprozessuale Maßnahmen im Sinne der Strafprozessordung anzuordnen oder durchzuführen.


    MfG

    Poli

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