Es mag durchaus sein, dass das Verhalten den Kollegen unangebracht war; genauso mag es aber auch sein, dass sein Handeln rechtlich gesehen einwandfrei war. Das können wir alle aus der Ferne betrachtend oder aus der Zeitung lesend gar nicht beurteilen.Zitat von DG3YCS;
Was aber meiner Meinung nach absolut nicht sein kann, ist eine Titulierung, wie sie hier durch Dich gepostet wurde. Eine derartige beleidigende Äußerung ist vollkommen unangebracht und unsachlich!
Im Forum wird sich an dieser Stelle ( http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=51874 ) darüber unterhalten, ob es sinnvoll ist, MA des RD mit Schutzwesten auszustatten. Man beschäftigt sich also indirekt mit Gewalt gegen MA des RD oder Gewalt gegen MA von Hilfsorganisationen. Auf der anderen Seite kommt es hier zu genau dieser verbalen Gewalt gegen MA der Polizei. Dass passt vorne und hinten nicht!
MfG