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Thema: Polizei beschlagnahmt 4m Gerät des KBA während Einsatz

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ich gehe mal davon aus, das die Landespolizei, wie überall, nicht selber entscheidet, sondern im Auftrag des Kreis Segeberg tätig wird.
    Der Kreis Segeberg darf aber weder Beschlagnahmen noch eine Beschlagnahme anordnen.
    Beschlgnahmen anordnen dürfen nur Gerichte.
    Bei GiV auch die Staatsanwalt oder Ermittlungspersonen.
    Da der Staatsanwalt hier eine Beschlagnahme für unbegründet hält ist dies gesetzeswidrig wenn sich die Polizei über die Anordnungen der Staatsanwaltschaft hinwegsetzt und nochmal eine Beschlagnahme durchführt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Der Kreis Segeberg darf aber weder Beschlagnahmen noch eine Beschlagnahme anordnen.
    Beschlgnahmen anordnen dürfen nur Gerichte.
    Bei GiV auch die Staatsanwalt oder Ermittlungspersonen.
    Da der Staatsanwalt hier eine Beschlagnahme für unbegründet hält ist dies gesetzeswidrig wenn sich die Polizei über die Anordnungen der Staatsanwaltschaft hinwegsetzt und nochmal eine Beschlagnahme durchführt.
    Leider nicht so ganz.... Der Kreis darf, da ihm auch polizeiliche Aufgaben zugehören, die Beschlagnahme anordnen, um nach der (vermeintlichen) Straftat (die Nutzung des FuG auf BOS-Frequenzen) die gleichartige Straftat zu verhindern. Ausserdem greifft hier der Grundsatz "Zur Begehung einer Straftat verwendete Geräte werden eingezogen (und ggf. vernichtet/verwertet)" (§74 StGB) Gegen diese Einziehung des Gerätes kann der Nutzer (hier: KBA) Schutz vor einem ordentlichen Gericht suchen ("klagen"). Das dürfte hier aber entfallen, da ja die Staatsanwaltschaft (vorerst) zu den Schluss gekomen ist, das (noch) kein Tatbestand vorliegt, der verfolgt werden muss.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Leider nicht so ganz.... Der Kreis darf, da ihm auch polizeiliche Aufgaben zugehören, die Beschlagnahme anordnen, um nach der (vermeintlichen) Straftat (die Nutzung des FuG auf BOS-Frequenzen) die gleichartige Straftat zu verhindern.
    Sicher ist das richtig.
    StPO § 98: Beschlagnahme

    (1) Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.

    Man lese, daraus.
    1. Beschlagnahmen anordnen dürfen erstmal nur Gerichte.
    2. Bei Gefahr im Verzug darf es auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen nach § 152 Gerichtsverfahrensgesetz.
    Hier steht aber ausdrücklich.
    § 152
    (1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten.

    So, wenn die Staatsanwaltschaft sagt die Beschlagnahme ist nicht gerechtfertig, dann darf sich die Polizei nicht einfach über deren Anordnungen hinwegsetzen und munter weiter beschlagnahmen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  4. #4
    RK Segeberg 20/00 Gast
    ...............................
    Geändert von RK Segeberg 20/00 (26.08.2011 um 14:43 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von RK Segeberg 20/00 Beitrag anzeigen
    Hallo, seit Ihr euch im klaren worüber Ihr alle redet???? Vlt. erst mal über den Sachverhalt informieren bevor hier "klug gesch***" wird!!!! Dieses Flugding erfüllt nicht die Anforderungen gemäß RDG-SH, und ist daher nicht berechtigt das FuG in Betrieb zu nehmen im Bereich der BOS, Ausnahme: im Bereich des Rettungsdienstes des KBA in NORDERSTEDT!!

    (Morgen kaufe ich mir einen RTW und spiele auch mit, wo kein Bedarf ist mache ich mir welchen und schreibe was in die Zeitung!!!)

    Wo kommen wir hin wen im RD jeder macht was er will, nur weil es Geld bringt!!

    ..... so, Überdruckventil wieder zu ;-)
    1. Hat die Benutzung eines BOS Fugs erstmal gar nichts mit dem Rettungsdienstgesetz zu tun.
    2. Welche Anforderung erfüllt es denn nicht?
    In eurem RDG steht.

    Krankenkraftwagen, Luftrettungsmittel und
    Notarzteinsatzfahrzeuge

    (1) Für die Notfallrettung und den Krankentransport sind Krankenkraftwagen einzusetzen, sofern nicht im Einzelfall der Einsatz eines Luftrettungsmittels erforderlich erscheint. Die Notärztin oder der Notarzt kann auch in einem Notarzteinsatzfahrzeug an den Einsatzort gelangen.

    So, ein "fliegendes NEF" ist ja wohl ein Luftrettungsmittel.
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  6. #6
    RK Segeberg 20/00 Gast
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  7. #7
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    So, ein "fliegendes NEF" ist ja wohl ein Luftrettungsmittel.
    Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ja wohl der Träger des Rettungsdienstes und nicht irgendjemand, der mitspielen möchte.

  9. #9
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ja wohl der Träger des Rettungsdienstes und nicht irgendjemand, der mitspielen möchte.
    Das glaub ich nicht.
    Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ein Gesetz bzw Verordnung.

    http://www.lehrrettungswache-kiel.de...schland.html#e

    Rettungsmittel des Rettungsdienstes


    Unter Rettungsmittel sind die Mittel für die Beförderung der Patienten bzw. für das Heranführen des rettungsdienstlichen Personals zum Notfallort zu verstehen.

    Die technischen Anforderungen an Fahrzeuge, Gerät und Material ergeben sich aus dem jeweiligen "Stand der Technik" entsprechend der nationalen DIN-Normen (Deutsches Institut für Normung) bzw. der jeweiligen europaweit geltenden DIN-EN-Normen.
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  10. #10
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Leider nicht so ganz.... Der Kreis darf, da ihm auch polizeiliche Aufgaben zugehören, die Beschlagnahme anordnen, um nach der (vermeintlichen) Straftat (die Nutzung des FuG auf BOS-Frequenzen) die gleichartige Straftat zu verhindern. Ausserdem greifft hier der Grundsatz "Zur Begehung einer Straftat verwendete Geräte werden eingezogen (und ggf. vernichtet/verwertet)" (§74 StGB) Gegen diese Einziehung des Gerätes kann der Nutzer (hier: KBA) Schutz vor einem ordentlichen Gericht suchen ("klagen"). Das dürfte hier aber entfallen, da ja die Staatsanwaltschaft (vorerst) zu den Schluss gekomen ist, das (noch) kein Tatbestand vorliegt, der verfolgt werden muss.
    Du mischt hier Strafverfahrensrecht und Gefahrenabwehrrecht massiv durcheinander! Eine Gefahrenabwehrbehörde darf per Gesetz nach dem im Bundesland gültigen Gefahrenabwehrrecht Sicherstellungen durchführen, soweit dies zur Abwehr eine Gefahr (die in den Rechtsvorschriften dann eindeutig definiert ist) sicherstellen.

    Eine Beschlagnahme im strafprozessualen Sinne obliegt nur der Judikative, bei Gefahr im Verzuge auch der Exekutive (StA und Polizei).

    Eine Kommunalverwaltung, sei es Stadt- und/oder Kreisverwaltung ist in keinem Falle berechtigt, strafprozessuale Maßnahmen im Sinne der Strafprozessordung anzuordnen oder durchzuführen.


    MfG

    Poli

  11. #11
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Du mischt hier Strafverfahrensrecht und Gefahrenabwehrrecht massiv durcheinander!
    Das bringt es auf den Punkt, zumal die zitierte Einziehung nach StGB zwar auch einen präventiven Charakter hat, aber grundsätzlich im Rahmen des (repressiven) Strafprozesses erfolgt.

    Hier dürfte § 210 Abs. 1 Nr. 1 LVwG SH einschlägig sein, der die Ermächtigungsgrundlage für eine polizeirechtliche Sicherstellung von Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit bietet, wenn dies erforderlich ist.

    Die einzelnen Tatbestandsmerkmale wurden bereits hinreichend diskutiert, diskussionspotenzial bietet in meinen Augen allein noch die getroffene Ermessensentscheidung.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  12. #12
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    >Handfunkgerät< in einem "Notarzeinsatzhubschrauber" mit einem Rufnamen "KUNO SH 01" schon dieser ist nicht zugelassen ... eine alte Bo-105 ... was kommt als nächstes? ... BSI-Karten für "Rettungssanitätervorausfahrzeuge" mit Trabis? ... meine Qualitätsansprüche an einen standartisierten Rettungsdienst sehen anders aus. Selbstfahrende Notärzte, Notarzteinsatzhubschrauber, uralte, schlecht ausgestattete Rettungsmittel, Rettungsdienste die ihre Personalkosten durch ehrenamtliches Personal drücken um Ausschreibungen zu gewinnen ... und wenn es bei schlechtem Wetter, nachts und am Wochenende nichts mit den Kostenträgern abzurechnen gibt bleibt der einzelne Patient auf der Strecke. Da darf sich dann der kommunale Rettungsdienst drum kümmern. Ich möchte meine Krankenkassenbeiträge nicht in solche Unternehmen fliessen sehen. Warum gibt es wohl Bemessungsgrundlagen für die Rettungsmittelvorhaltung ... wenn wir den Rettungsdienst gewinnorientiert in privater Hand haben, wünsche ich jedem Patient außerhalb der gewinnbringenden "Öffnungszeiten" und außerhalb der Ballungszentren viel Glück. Achja, Rettungsassistent ist ein Berufsbild, mit einem Beruf sollte man eine Familie und nicht nur seinen Geschäftsführer ernähren können. Was dort gemacht wird ist sprichwörtlich mit dem Leid anderer Leute Geld zu verdienen. Dafür wird dann auch über Leichen gegangen. Das nenne ich Wildwest

    Ich werde dem Hubschrauber auf dem Tieflader hinterherwinken wenn er stillgelegt wird und wünsche allen Möchtegernrettungsdiensten so schlechte Quartalszahlen, dass sie dieses perfide "Spiel" endlich sein lassen.

    Gruß
    Alex

  13. #13
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    Zitat Zitat von aradam Beitrag anzeigen
    >Handfunkgerät< in einem "Notarzeinsatzhubschrauber" mit einem Rufnamen "KUNO SH 01" schon dieser ist nicht zugelassen ... eine alte Bo-105 ... was kommt als nächstes? ... BSI-Karten für "Rettungssanitätervorausfahrzeuge" mit Trabis? ... meine Qualitätsansprüche an einen standartisierten Rettungsdienst sehen anders aus. Selbstfahrende Notärzte, Notarzteinsatzhubschrauber, uralte, schlecht ausgestattete Rettungsmittel, Rettungsdienste die ihre Personalkosten durch ehrenamtliches Personal drücken um Ausschreibungen zu gewinnen ... und wenn es bei schlechtem Wetter, nachts und am Wochenende nichts mit den Kostenträgern abzurechnen gibt bleibt der einzelne Patient auf der Strecke. Da darf sich dann der kommunale Rettungsdienst drum kümmern. Ich möchte meine Krankenkassenbeiträge nicht in solche Unternehmen fliessen sehen. Warum gibt es wohl Bemessungsgrundlagen für die Rettungsmittelvorhaltung ... wenn wir den Rettungsdienst gewinnorientiert in privater Hand haben, wünsche ich jedem Patient außerhalb der gewinnbringenden "Öffnungszeiten" und außerhalb der Ballungszentren viel Glück. Achja, Rettungsassistent ist ein Berufsbild, mit einem Beruf sollte man eine Familie und nicht nur seinen Geschäftsführer ernähren können. Was dort gemacht wird ist sprichwörtlich mit dem Leid anderer Leute Geld zu verdienen. Dafür wird dann auch über Leichen gegangen. Das nenne ich Wildwest

    Ich werde dem Hubschrauber auf dem Tieflader hinterherwinken wenn er stillgelegt wird und wünsche allen Möchtegernrettungsdiensten so schlechte Quartalszahlen, dass sie dieses perfide "Spiel" endlich sein lassen.

    Gruß
    Alex
    Nix gegen Trabis ja.....

    IM übrigen fallen mir direkt mehrere RTHs ein, die ein 13a bei haben. Der Streit an der Stadtgrenze zu Hamburg mit diesem Rettungsdienst geht seit Jahren. Erst war es das NEF, dann die 10m, die er nach HH rein ist und jetzt da. Ganz ehrlich, wenn der Landkreis es nicht auf die Reihe bekommt, einen Rettungsdienst auf die beine zu stellen, dann bitte kann auch ein privater kommen. ASB und wer auch immer sind auch privat und müssen kostendeckend arbeiten. Ganz ehrlich, Deine Meinung hinkt etwas der Realität hinterher. Es gibt nicht NUR DEN EINEN Rettungsdienst. Und immer schön dran denken, wenn Du Dein Fug13 in die Hand nimmst ....
    Alle hier gemachten Infos berufen sich auf frei zugängliche Informationsportale und Unterliegen keinerlei Geheimhaltung
    Text wurde aus 100% chlorfrei gebleichten, handelsueblichen,
    freilaufend, gluecklichen Elektronen erzeugt.

  14. #14
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    Na klar, dann werd doch mit deinen Trabis glücklich ...
    DER Landkreis hat einen guten Rettungsdienst von dem sich im Bundesvergleich so manch einer eine Scheibe abschneiden könnte. Im übrigen besitze ich kein eigenes HFuG, wozu auch? Dienstlich bekomme ich diese gestellt.
    Aber du hast sicherlich Recht ... wir sollten auch die Feuerwehren, Polizei und KatS "gewinnorientiert" privatisieren ... kauf dir ne Brille. Rettungsdienst darf nie allein Geschäftsmodell sein.

    *kopfschüttel*
    Alex

  15. #15
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    Zitat Zitat von aradam Beitrag anzeigen
    wenn wir den Rettungsdienst gewinnorientiert in privater Hand haben, wünsche ich jedem Patient außerhalb der gewinnbringenden "Öffnungszeiten" und außerhalb der Ballungszentren viel Glück.
    Ist er doch schon und außer in Städten wo dies die Feuerwehr macht war es schon immer so.
    D(B)RK, ASB etc sind alles private gewinnorientierte Unternehmen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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