
Zitat von
AkkonHaLand
Ich gehe mal davon aus, das die Landespolizei, wie überall, nicht selber entscheidet, sondern im Auftrag des Kreis Segeberg tätig wird.
Der Kreis Segeberg darf aber weder Beschlagnahmen noch eine Beschlagnahme anordnen.
Beschlgnahmen anordnen dürfen nur Gerichte.
Bei GiV auch die Staatsanwalt oder Ermittlungspersonen.
Da der Staatsanwalt hier eine Beschlagnahme für unbegründet hält ist dies gesetzeswidrig wenn sich die Polizei über die Anordnungen der Staatsanwaltschaft hinwegsetzt und nochmal eine Beschlagnahme durchführt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.