Gute Frage, Eigenmächtigkeit der Leitstelle, unklare Absprachen/Anweisungen, was weiß ich. Es scheint jedenfalls auch die gegenteilige Auffassung des Kreises zu geben. Das muss zunächst einmal der Träger des Rettungsdienstes (und der Leitstelle?) klären. Aus der faktischen Alarmierung würde ich jedenfalls nichts ableiten.