Das glaub ich nicht.
Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ein Gesetz bzw Verordnung.
http://www.lehrrettungswache-kiel.de...schland.html#e
Rettungsmittel des Rettungsdienstes
Unter Rettungsmittel sind die Mittel für die Beförderung der Patienten bzw. für das Heranführen des rettungsdienstlichen Personals zum Notfallort zu verstehen.
Die technischen Anforderungen an Fahrzeuge, Gerät und Material ergeben sich aus dem jeweiligen "Stand der Technik" entsprechend der nationalen DIN-Normen (Deutsches Institut für Normung) bzw. der jeweiligen europaweit geltenden DIN-EN-Normen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Das glaube ich schon.
Rettungsmittel des Rettungsdienstes - was Rettungsdienst und damit Rettungsmittel ist, entscheidet der Träger des Rettungsdienstes. Und wenn sich jemand einen RTW mitsamt Besatzung hinstellt, wird er dadurch ebenso wenig Rettungsdienst wie ich mit meinem alten TSF Feuerwehr bin. Ist doch keine Wer-will-kommt-und-jeder-bringt-was-mit-Party.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Dann ist die ganze Diskussion witzlos, ein Rettungsmittel ist für mich immer mit der Aufgabenerfüllung des gesetzlichen Auftrags verbunden. Wie das DIN, das CEN oder der Taubenzüchterverein Haselünne irgendwelche Autos/Luftfahrzeuge bezeichnen, ist doch zweitrangig.
Genau wie ein LF für das DIN vielleicht ein LF ist, aber noch lange kein Einsatzmittel. Interessant z. B. für sog. "Betriebsfeuerwehren" in NRW mit Auswirkungen auf BOS-Funk und StVO.
Gute Frage, Eigenmächtigkeit der Leitstelle, unklare Absprachen/Anweisungen, was weiß ich. Es scheint jedenfalls auch die gegenteilige Auffassung des Kreises zu geben. Das muss zunächst einmal der Träger des Rettungsdienstes (und der Leitstelle?) klären. Aus der faktischen Alarmierung würde ich jedenfalls nichts ableiten.
Der Träger des Rettungsdienstes bestimmt welche Rettungsmittel für den Regelfall vorgehalten werden und auch zum Einsatz kommen. Er bestimmt aber NICHT was ein Rettungsmittel ist.
Das Problem hier scheint zu sein, das anscheinend einige Behörden den NEH für Sinnvoll halten und gerne einbinden wollen, der Landkreis in welchem er aber Stationiert ist sich da mit Händen und Füßen gegen wehrt.
Die NICHTAlarmierung auch eines nicht eingebundenen Rettungsmittel ist übrigends rechtlich ein ganz heißes Eisen...
MAn stelle sich mal den Fall vor: der NEH steht einsatzbereit am Platz, mit NA und Pilot besetzt. Kann in vier Minuten vor Ort sein. Dies ist dem Leitstllendisponennten bekannt und er KANN den technisch gesehen alarmieren.
Der nächste NA des Regelrettungsdienstes ist im Einsatz, der übernächste steht im OP, so dass es ca. 45min dauert den NA zur Einsatzstelle zu bringen,
Jetzt kommt der Einsatz wegen plötzlicher Bewusstlosigkeit eines jungen Familienvaters.
Der Rettungswagen als Ersteintreffendes Fzg. braucht 15minuten. Da der nächstgelegende ja auch mit dem NA im Einsatz ist. Patient REAPflichtig, NA nach 45 Minuten eintreffend kann trotz durchgehender Maßnahmen ab eintreffen RTW nur noch den Tod feststellen.
Der Gerichtsmediziner stellt nach Anzeige der Angehörigen fest das bei eintreffen eines ausgerüsteten Arztes innerhalb von 5Minuten nach Meldung, was der NEH gewährleistet hätte, die Person höchstwahrscheinlich ohne bleibende Schäden gerettet hätte werden können...
Vermutlich daher die Versuche durch Maßnahmen wie entfernen der Kommunikationsmöglichkeit dieses Rettungsmittel "untauglich" zu machen.
Gruß
Carsten
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