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Thema: Polizei beschlagnahmt 4m Gerät des KBA während Einsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Leider nicht so ganz.... Der Kreis darf, da ihm auch polizeiliche Aufgaben zugehören, die Beschlagnahme anordnen, um nach der (vermeintlichen) Straftat (die Nutzung des FuG auf BOS-Frequenzen) die gleichartige Straftat zu verhindern. Ausserdem greifft hier der Grundsatz "Zur Begehung einer Straftat verwendete Geräte werden eingezogen (und ggf. vernichtet/verwertet)" (§74 StGB) Gegen diese Einziehung des Gerätes kann der Nutzer (hier: KBA) Schutz vor einem ordentlichen Gericht suchen ("klagen"). Das dürfte hier aber entfallen, da ja die Staatsanwaltschaft (vorerst) zu den Schluss gekomen ist, das (noch) kein Tatbestand vorliegt, der verfolgt werden muss.
    Du mischt hier Strafverfahrensrecht und Gefahrenabwehrrecht massiv durcheinander! Eine Gefahrenabwehrbehörde darf per Gesetz nach dem im Bundesland gültigen Gefahrenabwehrrecht Sicherstellungen durchführen, soweit dies zur Abwehr eine Gefahr (die in den Rechtsvorschriften dann eindeutig definiert ist) sicherstellen.

    Eine Beschlagnahme im strafprozessualen Sinne obliegt nur der Judikative, bei Gefahr im Verzuge auch der Exekutive (StA und Polizei).

    Eine Kommunalverwaltung, sei es Stadt- und/oder Kreisverwaltung ist in keinem Falle berechtigt, strafprozessuale Maßnahmen im Sinne der Strafprozessordung anzuordnen oder durchzuführen.


    MfG

    Poli

  2. #2
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Du mischt hier Strafverfahrensrecht und Gefahrenabwehrrecht massiv durcheinander!
    Das bringt es auf den Punkt, zumal die zitierte Einziehung nach StGB zwar auch einen präventiven Charakter hat, aber grundsätzlich im Rahmen des (repressiven) Strafprozesses erfolgt.

    Hier dürfte § 210 Abs. 1 Nr. 1 LVwG SH einschlägig sein, der die Ermächtigungsgrundlage für eine polizeirechtliche Sicherstellung von Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit bietet, wenn dies erforderlich ist.

    Die einzelnen Tatbestandsmerkmale wurden bereits hinreichend diskutiert, diskussionspotenzial bietet in meinen Augen allein noch die getroffene Ermessensentscheidung.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  3. #3
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    >Handfunkgerät< in einem "Notarzeinsatzhubschrauber" mit einem Rufnamen "KUNO SH 01" schon dieser ist nicht zugelassen ... eine alte Bo-105 ... was kommt als nächstes? ... BSI-Karten für "Rettungssanitätervorausfahrzeuge" mit Trabis? ... meine Qualitätsansprüche an einen standartisierten Rettungsdienst sehen anders aus. Selbstfahrende Notärzte, Notarzteinsatzhubschrauber, uralte, schlecht ausgestattete Rettungsmittel, Rettungsdienste die ihre Personalkosten durch ehrenamtliches Personal drücken um Ausschreibungen zu gewinnen ... und wenn es bei schlechtem Wetter, nachts und am Wochenende nichts mit den Kostenträgern abzurechnen gibt bleibt der einzelne Patient auf der Strecke. Da darf sich dann der kommunale Rettungsdienst drum kümmern. Ich möchte meine Krankenkassenbeiträge nicht in solche Unternehmen fliessen sehen. Warum gibt es wohl Bemessungsgrundlagen für die Rettungsmittelvorhaltung ... wenn wir den Rettungsdienst gewinnorientiert in privater Hand haben, wünsche ich jedem Patient außerhalb der gewinnbringenden "Öffnungszeiten" und außerhalb der Ballungszentren viel Glück. Achja, Rettungsassistent ist ein Berufsbild, mit einem Beruf sollte man eine Familie und nicht nur seinen Geschäftsführer ernähren können. Was dort gemacht wird ist sprichwörtlich mit dem Leid anderer Leute Geld zu verdienen. Dafür wird dann auch über Leichen gegangen. Das nenne ich Wildwest

    Ich werde dem Hubschrauber auf dem Tieflader hinterherwinken wenn er stillgelegt wird und wünsche allen Möchtegernrettungsdiensten so schlechte Quartalszahlen, dass sie dieses perfide "Spiel" endlich sein lassen.

    Gruß
    Alex

  4. #4
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    Zitat Zitat von aradam Beitrag anzeigen
    >Handfunkgerät< in einem "Notarzeinsatzhubschrauber" mit einem Rufnamen "KUNO SH 01" schon dieser ist nicht zugelassen ... eine alte Bo-105 ... was kommt als nächstes? ... BSI-Karten für "Rettungssanitätervorausfahrzeuge" mit Trabis? ... meine Qualitätsansprüche an einen standartisierten Rettungsdienst sehen anders aus. Selbstfahrende Notärzte, Notarzteinsatzhubschrauber, uralte, schlecht ausgestattete Rettungsmittel, Rettungsdienste die ihre Personalkosten durch ehrenamtliches Personal drücken um Ausschreibungen zu gewinnen ... und wenn es bei schlechtem Wetter, nachts und am Wochenende nichts mit den Kostenträgern abzurechnen gibt bleibt der einzelne Patient auf der Strecke. Da darf sich dann der kommunale Rettungsdienst drum kümmern. Ich möchte meine Krankenkassenbeiträge nicht in solche Unternehmen fliessen sehen. Warum gibt es wohl Bemessungsgrundlagen für die Rettungsmittelvorhaltung ... wenn wir den Rettungsdienst gewinnorientiert in privater Hand haben, wünsche ich jedem Patient außerhalb der gewinnbringenden "Öffnungszeiten" und außerhalb der Ballungszentren viel Glück. Achja, Rettungsassistent ist ein Berufsbild, mit einem Beruf sollte man eine Familie und nicht nur seinen Geschäftsführer ernähren können. Was dort gemacht wird ist sprichwörtlich mit dem Leid anderer Leute Geld zu verdienen. Dafür wird dann auch über Leichen gegangen. Das nenne ich Wildwest

    Ich werde dem Hubschrauber auf dem Tieflader hinterherwinken wenn er stillgelegt wird und wünsche allen Möchtegernrettungsdiensten so schlechte Quartalszahlen, dass sie dieses perfide "Spiel" endlich sein lassen.

    Gruß
    Alex
    Nix gegen Trabis ja.....

    IM übrigen fallen mir direkt mehrere RTHs ein, die ein 13a bei haben. Der Streit an der Stadtgrenze zu Hamburg mit diesem Rettungsdienst geht seit Jahren. Erst war es das NEF, dann die 10m, die er nach HH rein ist und jetzt da. Ganz ehrlich, wenn der Landkreis es nicht auf die Reihe bekommt, einen Rettungsdienst auf die beine zu stellen, dann bitte kann auch ein privater kommen. ASB und wer auch immer sind auch privat und müssen kostendeckend arbeiten. Ganz ehrlich, Deine Meinung hinkt etwas der Realität hinterher. Es gibt nicht NUR DEN EINEN Rettungsdienst. Und immer schön dran denken, wenn Du Dein Fug13 in die Hand nimmst ....
    Alle hier gemachten Infos berufen sich auf frei zugängliche Informationsportale und Unterliegen keinerlei Geheimhaltung
    Text wurde aus 100% chlorfrei gebleichten, handelsueblichen,
    freilaufend, gluecklichen Elektronen erzeugt.

  5. #5
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    Na klar, dann werd doch mit deinen Trabis glücklich ...
    DER Landkreis hat einen guten Rettungsdienst von dem sich im Bundesvergleich so manch einer eine Scheibe abschneiden könnte. Im übrigen besitze ich kein eigenes HFuG, wozu auch? Dienstlich bekomme ich diese gestellt.
    Aber du hast sicherlich Recht ... wir sollten auch die Feuerwehren, Polizei und KatS "gewinnorientiert" privatisieren ... kauf dir ne Brille. Rettungsdienst darf nie allein Geschäftsmodell sein.

    *kopfschüttel*
    Alex

  6. #6
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    Zum Glück muss ich mir den Schuh nicht anziehen, mein Verein wird sicher nie privat.

    Aber wo liegt das Problem? Was schadet ein NEF oder NH-irgendwas mehr oder weniger? Ob nun fliegend oder fahrend? Mir wäre das wurscht, wie die kommen, Hauptsache sie kommen überhaupt.

    Die Unternehmen müssen kostendeckend arbeiten, sonst könnten sie bald ihre RTWs etc. stehen lassen. Komm mal wieder runter. Man könnte fast denken, das Dir jetzt irgendwelche Nachteile hast, weil da ein Notarzt mehr oder weniger durch die Gegend fliegt.
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  7. #7
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    Sag mal, in Betriebswirtschaft hast du immer gesachwänzt, oder? Wahr wahrscheinlich auch kein Thema bei euch.

    Richtig ist deine Aussage: "... Hauptsache er kommt"
    Stimmt, aber kommt nur dann wenn es sich für ihn rentiert, ansonsten kommt er halt nicht.

    Die Indienststellung für ein zusätzliches NEF oder einen zusätzlichen RTH werden anhand von Bedarfzahlen (Auslastung/Dopplungsfälle) ermittelt, gerade diese werden aber durch solchen Wildwuchs medienwirksam verfälscht. Arzt ist nicht gleich Arzt und Rettungswagen ist nicht gleich Rettungswagen, zumindest nicht solange man Normen und Gesetze mit Spitzfindigkeiten umgeht. Langfristig also eine Verschlechterung/Stagnation der medizinischen Versorgung. Der KBA rechnet den "NEH" den Kostenträgern gegenüber aber voll ab. Noch ist die Versorgung mit Notarztstandorten und Rettungshubschraubern in Schleswig-Holstein auf einem recht dichten Niveau angesiedelt.
    Es gibt auch einen kleinen Unterschied zwischen Kostendeckung und Gewinn. Wenn mir Tarifverträge, die Qualität eines Rettungsdienstes und die Einhaltung >aller< Hilfsfristen egal ist, kann ich leicht Gewinn einfahren. Das kann ich gut in der Presse verkaufen.
    Muß ich dagegen auch die weniger dicht besiedelten Gebiete bei jedem Wetter und zu jeder Uhrzeit qualitätsgerecht versorgen, werde ich zwangsläufig auch teurer um kostendeckend zu arbeiten.

    Wenn wir hier nicht über das Geld reden würden, hätte Deutschland schon lange ein flächendeckendes Tetranetz, Süddeutschland genügend besetzte NEF und Berliner Polizisten keine grüne Dienstkleidung mehr.

    Gruß
    Alex

  8. #8
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    Zitat Zitat von Bendix_4123Reloaded Beitrag anzeigen
    Aber wo liegt das Problem? Was schadet ein NEF oder NH-irgendwas mehr oder weniger? Ob nun fliegend oder fahrend? Mir wäre das wurscht, wie die kommen, Hauptsache sie kommen überhaupt.
    Es macht das System recht unplanbar, wenn jeder mitmachen darf der will (und auch ggf. nicht mehr mitmacht, wenn er nicht mehr kann oder will). So lange das Ganze nicht aus reiner Nächstenliebe kostenlos betrieben wird, wird das Geld früher oder später an anderer Stelle fehlen. Es ist unrealistisch zu glauben, dass der Kostenträger den Mehraufwand einfach so übernimmt.

    Des Weiteren habe ich aus grundsätzlichen Erwägungen etwas gegen den Gedanken, dass jeder im Rettungsdienst (oder anderen Bereichen der Gefahrenabwehr) mitwirken darf, sobald er über entsprechendes Material und Personal verfügt. Es rennen genug Personen herum, die eine ausgeprägte Persönlichkeitsstörung haben und über diese Schiene Eingang in das recht sensible System BOS finden würden.

  9. #9
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    Zitat Zitat von aradam Beitrag anzeigen
    DER Landkreis hat einen guten Rettungsdienst von dem sich im Bundesvergleich so manch einer eine Scheibe abschneiden könnte. Im übrigen besitze ich kein eigenes HFuG, wozu auch? Dienstlich bekomme ich diese gestellt.
    Auch an dich die Frage: Wieso alarmiert die Leitstelle diesen Hubschrauber? DER Landkreis ist doch Aufgabenträger der Leitstelle, auch wenn in dem Fall die Aufgaben an die Leitstelle eines Nachbarkreises übertragen wurden. Gibt's kein AAO-Mitspracherecht?

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Keine Ahnung wie aktuell die Karte war die ich gefunden habe, dennoch gab es in SH Landkreise wo es nicht einen NA gibt und sowas nenst du dicht besiedelt?
    Falls du ne andere Karte hast, bitte mal hier reinstellen.
    http://www.brianpeschke.de/rd/rdkarte.html ?
    Da gibts schon Flecken, wo man besser gesund bleibt, und das werden natürlich schnell mehr, wenn der nächste Druide schon beschäftigt ist.

  10. #10
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    KBA fordert vom Kreis Antworten im Streit um die Funklizenz

    Nachdem die Polizei während eines Notfalleinsatzes das Funkgerät des KBA-Notarzteinsatzhubschraubers beschlagnahmt hat, fordert die Norderstedter Hilfsorganisation jetzt eine schriftliche Klärung durch die Kreisverwaltung.

    Norderstedt/Hartenholm. Sie hatte dem KBA die Nutzung des Behördenfunks BOS im Hubschrauber untersagt und nach KBA-Angaben nicht auf einen Widerspruch reagiert. "Auf eine schriftliche Antwort warten wir seit sieben Wochen", sagte KBA-Sprecher Florian Gottschalk. Die Besatzung werde weiter funken, um bei einem Einsatz die schnellstmögliche notärztliche Versorgung sicherzustellen und um sichere Starts und Landungen zu gewährleisten.

    Die Polizei musste das Funkgerät auf Anweisung der Staatsanwaltschaft wieder herausgeben, will es aber bei weiterer Benutzung wieder einkassieren.

    Quelle: http://www.abendblatt.de/region/nord...unklizenz.html vom 27.08.2011

    Kleine Anmerkung am Rande: Ich habe aus Interesse mal bei der KBA angfragt, bezüglich der Alamierung von Kuno. Diese läuft über Telefon.
    «Ramme macht den Weg frei.»

  11. #11
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    Zitat Zitat von aradam Beitrag anzeigen
    wenn wir den Rettungsdienst gewinnorientiert in privater Hand haben, wünsche ich jedem Patient außerhalb der gewinnbringenden "Öffnungszeiten" und außerhalb der Ballungszentren viel Glück.
    Ist er doch schon und außer in Städten wo dies die Feuerwehr macht war es schon immer so.
    D(B)RK, ASB etc sind alles private gewinnorientierte Unternehmen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
    Registriert seit
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    Hallo!

    Verfolge dieses Thema hier schon seit gestern.
    Allerdings fehlten für mich wichtige Detailinformationen um die Thematik beurteilen zu können.
    Doch...:

    Zitat Zitat von aradam Beitrag anzeigen
    >Handfunkgerät< in einem "Notarzeinsatzhubschrauber" mit einem Rufnamen "KUNO SH 01" schon dieser ist nicht zugelassen ...
    "Handfunkgerät im Hubschrauber"....woher stammte die Info das es sich um ein HFG handelte?

    Da wäre zum einen die TR-BOS Frage...ein zugelassenes Fug13 oder ohne TR-BOS?

    Und zum anderen, egal ob TR-BOS oder nicht:
    Handfunkgeräte in Luftfahrzeugen sind Luftfahrrechtlich ein extrem heißes Eisen bezüglich EMV, Flugsicherheit und freilich auch der Störreichweite.

    Es gibt bei den BOS ebenso wie in vielen anderen Funkdiensten klare und strenge Vorgaben mit welcher Leistung und mit welchen Antennen aus welcher Flughöhe gesendet werden darf.

    Ein Fug13 mit satten 2,5W aus z.B. 800m Flughöhe dürfte weite Teile eines Bundeslandes ausleuchten!

    Ich kann mir nicht vorstellen das im vorliegenden Fall wirklich ein Fug13 im Hubschrauber benutzt wurde - da dürfte es reichlich Rechtsgrundlagen geben um sowas zu unterbinden.

    Soweit ich weis sind nur Festeinbauten zugelassen - mit einem riesigen Bürokratiehype mit Einzelzulassung aus Luftfahrrechtlicher Sicht.
    Da einfach ein Fug8b auf 10 Watt und KFZ-Standardantenne drann ist schonmal garnicht. :-)

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  13. #13
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    Naja das ist nichts neues, dass man in SH Hubschrauber durchs ganze Bundesland hört...

    Vielleicht ist das Handfunkgerät auch an eine Außenantenne angeschlossen? Aber das dürfte die Reichweite ja nochmal deutlich erhöhen.

  14. #14
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    Zitat Zitat von DG7GJ Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Verfolge dieses Thema hier schon seit gestern.
    Allerdings fehlten für mich wichtige Detailinformationen um die Thematik beurteilen zu können.

    "Handfunkgerät im Hubschrauber"....woher stammte die Info das es sich um ein HFG handelte?
    Das es sich um ein HandFuG handelt, steht im Eröffnungstext. Quelle ebenso.

    Zitat Zitat von DG7GJ Beitrag anzeigen
    Da wäre zum einen die TR-BOS Frage...ein zugelassenes Fug13 oder ohne TR-BOS?
    Einfach beim KBA anfragen ;) Aber um dir eine einfache Mail mal abzunehmen, werde ich das mal tun.
    «Ramme macht den Weg frei.»

  15. #15
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    Zitat Zitat von DG7GJ Beitrag anzeigen
    Ein Fug13 mit satten 2,5W aus z.B. 800m Flughöhe dürfte weite Teile eines Bundeslandes ausleuchten!
    Jürgen man beacht:

    Das Betreiben der BOS-Funkanlagen wird nur bis zu einer Flughöhe von 1000 ft (300 m) über Grund gestattet. Es ist mit der geringsten erforderlichen Senderausgangsleistung zu arbeiten. Ein Funkverkehr zwischen Luftfahrzeugen
    auf BOS-Frequenzen ist aus luftfahrtrechtlichen Gründen nicht gestattet.

    Aber ich habe festgestellt, das die Piloten der Helis, gerade im polizeilichem Bereich sowieso machen, was sie wollen. Man kann davon ausgehen, das unser Pirol ständig höher als 300m fliegt, der TV-Turm ist ja schon 370m und er fliegt selten drum herum.

    Etwas OT: =)

    Beschwert sich eigentlich einer, wenn die Polizei gegen Gesetze verstößt? Nein, sicher nicht. Unser Pirol Berlin verstößt häufig gegen Gesetze. So ist es zum Beispiel verboten, ohne BEACON LICHT zu fliegen, ob Tag oder Nacht und wie oft ist er die letzten Nächte ohne Positionslichter geflogen und hat das auch noch über Funk (BOS) gesagt und hat die Leitstelle LKA um erlaubnis gefragt!

    Ist die Leistelle LKA überhautp berechtigt, derartige Dinge zu erlauben?

    Jedes Luftfahrzeug hat sich den Tages und Witterungsverhältnissen anzupassen was das Licht angeht. Dazu gehören Navigationslichter und das Beacon Light. Das gilt für zivile und auch militärische Luftfahrzeuge.

    Er wäre ein Verstoß gegen die LUFTVERKEHRS-ORDNUNG. (§ 17 LuftVO mit Anlage 1), welche eindeutig besagt, das unter Flugfläche 100 (10.000 Fuß = 3300 m) die Positionsleuchten von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang eingeschaltet werden müßen, weiterhin besagt sie, das dass sogenannte Beacon Light vor Inbetriebnahme des Triebwerkes eingeschalten und erst bei Abschaltung der Triebwerke wieder ausgeschalten werden darf. Das Beacon Light ist das rote Licht, welches entweder eine Rundumleuchte oder seit einiger Zeit auch ein Stroboskoplicht sein muss. Ausnahmen gibt es diesbezüglich nicht. Gerade in Gegenden, wo mit anderen Luftfahrzeugen gerechnet werden muss, ist das besonders wichtig. Außerdem gilt für Berlin Mindestflughöhe 2000 Fuß, aber Pirol berlin wie auch der Christoph werden sicher eine Ausnahmeerlaubnis wegen der Flughöhe haben.

    Das Problem ist, das es wahrscheinlich niemanden interessiert, wenn Pirol so was macht. Wo kein Kläger, da kein Richter. Theoretisch müsste man jetzt ein Radarbild sichern lassen, das Luftfahrtbundesamt informieren und weiter sehen, was passiert.

    Man müsste einfach mal die Towerfrequenz mithören und sehen, was die da sagen!

    Wenn Du das bei der Prüfung zum Flugschein vergißt, dann kannst Du gleich wieder aussteigen. Das war es dann-Prüfung gelaufen! Die Beacons wie gesagt die roten Blinklichter unter und auf dem Luftfahrzeug. Das sind "nur" Warnleuchten die blinken/rotieren und sagen, dass sich die beweglichen Teile am Luftfahrzeug (demnächst) auch bewegen werdem (nämlich die Triebwerke). Und die Gesetzgebung verlangt eben, vor Triebwerkstart ein und nach Treibwerkabschaltung erst wieder ausschalten. Und was ist, wenn ich mich mit meinem Ultraleichtflieger verirre oder Notlanden muss? Oder was auch immer - dann muss man doch sehen, wo das Ding fliegt.
    Geändert von Bendix_4123Reloaded (28.08.2011 um 13:46 Uhr)
    Alle hier gemachten Infos berufen sich auf frei zugängliche Informationsportale und Unterliegen keinerlei Geheimhaltung
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    freilaufend, gluecklichen Elektronen erzeugt.

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