
Zitat von
DG7GJ
Ein Fug13 mit satten 2,5W aus z.B. 800m Flughöhe dürfte weite Teile eines Bundeslandes ausleuchten!
Jürgen man beacht:
Das Betreiben der BOS-Funkanlagen wird nur bis zu einer Flughöhe von 1000 ft (300 m) über Grund gestattet. Es ist mit der geringsten erforderlichen Senderausgangsleistung zu arbeiten. Ein Funkverkehr zwischen Luftfahrzeugen
auf BOS-Frequenzen ist aus luftfahrtrechtlichen Gründen nicht gestattet.
Aber ich habe festgestellt, das die Piloten der Helis, gerade im polizeilichem Bereich sowieso machen, was sie wollen. Man kann davon ausgehen, das unser Pirol ständig höher als 300m fliegt, der TV-Turm ist ja schon 370m und er fliegt selten drum herum.
Etwas OT: =)
Beschwert sich eigentlich einer, wenn die Polizei gegen Gesetze verstößt? Nein, sicher nicht. Unser Pirol Berlin verstößt häufig gegen Gesetze. So ist es zum Beispiel verboten, ohne BEACON LICHT zu fliegen, ob Tag oder Nacht und wie oft ist er die letzten Nächte ohne Positionslichter geflogen und hat das auch noch über Funk (BOS) gesagt und hat die Leitstelle LKA um erlaubnis gefragt!
Ist die Leistelle LKA überhautp berechtigt, derartige Dinge zu erlauben?
Jedes Luftfahrzeug hat sich den Tages und Witterungsverhältnissen anzupassen was das Licht angeht. Dazu gehören Navigationslichter und das Beacon Light. Das gilt für zivile und auch militärische Luftfahrzeuge.
Er wäre ein Verstoß gegen die LUFTVERKEHRS-ORDNUNG. (§ 17 LuftVO mit Anlage 1), welche eindeutig besagt, das unter Flugfläche 100 (10.000 Fuß = 3300 m) die Positionsleuchten von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang eingeschaltet werden müßen, weiterhin besagt sie, das dass sogenannte Beacon Light vor Inbetriebnahme des Triebwerkes eingeschalten und erst bei Abschaltung der Triebwerke wieder ausgeschalten werden darf. Das Beacon Light ist das rote Licht, welches entweder eine Rundumleuchte oder seit einiger Zeit auch ein Stroboskoplicht sein muss. Ausnahmen gibt es diesbezüglich nicht. Gerade in Gegenden, wo mit anderen Luftfahrzeugen gerechnet werden muss, ist das besonders wichtig. Außerdem gilt für Berlin Mindestflughöhe 2000 Fuß, aber Pirol berlin wie auch der Christoph werden sicher eine Ausnahmeerlaubnis wegen der Flughöhe haben.
Das Problem ist, das es wahrscheinlich niemanden interessiert, wenn Pirol so was macht. Wo kein Kläger, da kein Richter. Theoretisch müsste man jetzt ein Radarbild sichern lassen, das Luftfahrtbundesamt informieren und weiter sehen, was passiert.
Man müsste einfach mal die Towerfrequenz mithören und sehen, was die da sagen!
Wenn Du das bei der Prüfung zum Flugschein vergißt, dann kannst Du gleich wieder aussteigen. Das war es dann-Prüfung gelaufen! Die Beacons wie gesagt die roten Blinklichter unter und auf dem Luftfahrzeug. Das sind "nur" Warnleuchten die blinken/rotieren und sagen, dass sich die beweglichen Teile am Luftfahrzeug (demnächst) auch bewegen werdem (nämlich die Triebwerke). Und die Gesetzgebung verlangt eben, vor Triebwerkstart ein und nach Treibwerkabschaltung erst wieder ausschalten. Und was ist, wenn ich mich mit meinem Ultraleichtflieger verirre oder Notlanden muss? Oder was auch immer - dann muss man doch sehen, wo das Ding fliegt.
Geändert von Bendix_4123Reloaded (28.08.2011 um 13:46 Uhr)
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