Einige Leute sollten sich zunächst einmal über die grundsätzlichen Sachen schlau machen:
Ein NEH gehört nicht zur Luftrettung. Damit greifen auch nicht landesrechtliche Bestimmungen zur Luftrettung.
Ein Hubschrauber vom Typ BO 105 ist sehr wohl zum Personentransport zugelassen. Die Festlegung von bestimmten Leistungsklassen bezieht sich in diesem Zusammenhang auf HEMS-Einsätze. Ein vorheriger Blick in entsprechende Bestimmungen JAR-Ops3 wäre hilfreich, bevor hier Behauptungen aufgestellt werden. Die Beurteilung, ob es sich bei einem NEH um HEMS handelt, ist zur Zeit umstritten.
Ebenso sollten sich hier Laien nicht zur luftrechtlichen Betrachtung von FuG in Luftfahrzeugen äußern, ebenso nicht zur Zulässigkeit zu bestimmten Flugverfahren im Einsatz hoheitlicher Betreiber im Vergleich zu UL.
Bei der Statioinierung des NEH handelt es sich um ein zeitlich befristetes Projekt, dessen Auswertung offen ist.
Die Beschlagnahme eines FuG im Einsatz als einsatzwichtiges Gerät geht über alle bislang maßgeblichen rechtlichen Voraussetzungen hinaus: Ermittlungen nicht erfolgt oder abgeschlossen. Verhältnismäßigkeit der Mittel, Gefahr im Verzug. Eigentlich müssten hier von amtswegen Aufsichtsorgane tätig werden und zwar wegen erheblicher Vertöße gegen Dienstobliegenheiten. Die Polizei hat sich vor einen Karren anderer spannen lassen!
Das System notarztbesetzter Rettungsmittel stößt in vielen Bereichen an seine Grenzen, aus welchen Gründen auch immer. Inzwischen sind die Interessenlagen so festgefügt, dass Ansätze zu neuen Modellen im Keim erstickt werden. Neuerungen werden als Konkurrenz gesehen. warum sonst hat ein direkt betroffener Betreiber mit einem weit gestreuten Schreiben massiv Front gegen den NEH gemacht. Klar ist auch, die für ihren Rettungsdienstbereich zuständige Verwaltung erst mal dagegen sein muss, sonst würde sie zugeben, dass ihr System nicht in Ordnung ist.
Fakt ist, dass in Deutschland immer mehr Löcher im System teilweise gerichtsfest nachgewiesen werden. Nur gibt es keiner zu. Viele zuständige Stellen verweigern die Herausgabe von Daten. Optimierung ist erforderlich und kann oder muss sogar im gesamten System erfolgen. Dabei muss es auch neue Ansätze geben. Zumindest müssen diese diskutabel sein. Und unter bestimmten Rahmenbedingungen kann ein NEH sicherlich einer dieser Ansätze sein. Andere Bundesländer sind schon weiter.
Schon lange werden entsprechende Evaluierungen gefordert, aber nicht umgesetzt. So ist verschiedentlich schon nachzulesen, das bisherige Betrachtungsweisen, Festlegungen veränderbar und realistischer sein sollten. Solange jedoch nicht diese Realität, sondern politische Gründe als Grundlage der Entscheidung dienen, kann es nicht zu Verbesserungen kommen.
Rettungsdienst wird heute nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen organisiert und durchgeführt. Ich will nicht so weit gehen, und von Gewinnorientierung sprechen. Auch die gemeinnützigen Organisationsformen ermöglichen durch betriebswirtschaftlich korrekte Methoden die Verhinderung zur erzielung von Gewinnen. Damit wäre auch eine Erklärung für den Widerstand gegeben, da Furcht vor dem Eindringen eines unliebsamen Konkurrenten bsteht.
Übrigens, in einem Presseartikel ist nachzulesen, das Christoph Hansa in HH z.B. nur in weit 100 % seiner Einsätze einen Patienten transportiert. Damit erfüllt der NEH in vollem Umfang den Zweck des reinen NA-Zubringers. Wer die Geschichte der Luftrettung kennt, wird verblüfft sein, mit welcher Zielsetzung alles einmal angefangen hat...
Ein NEH ist weitaus kostengünstiger zu betreiben als ein RTH.
Und das man es andern Orts auch ganz anders sieht: Das Projekt wird Ende September mit dem Health Media Award ausgezeichnet.