Hallo!

Verfolge dieses Thema hier schon seit gestern.
Allerdings fehlten für mich wichtige Detailinformationen um die Thematik beurteilen zu können.
Doch...:

Zitat Zitat von aradam Beitrag anzeigen
>Handfunkgerät< in einem "Notarzeinsatzhubschrauber" mit einem Rufnamen "KUNO SH 01" schon dieser ist nicht zugelassen ...
"Handfunkgerät im Hubschrauber"....woher stammte die Info das es sich um ein HFG handelte?

Da wäre zum einen die TR-BOS Frage...ein zugelassenes Fug13 oder ohne TR-BOS?

Und zum anderen, egal ob TR-BOS oder nicht:
Handfunkgeräte in Luftfahrzeugen sind Luftfahrrechtlich ein extrem heißes Eisen bezüglich EMV, Flugsicherheit und freilich auch der Störreichweite.

Es gibt bei den BOS ebenso wie in vielen anderen Funkdiensten klare und strenge Vorgaben mit welcher Leistung und mit welchen Antennen aus welcher Flughöhe gesendet werden darf.

Ein Fug13 mit satten 2,5W aus z.B. 800m Flughöhe dürfte weite Teile eines Bundeslandes ausleuchten!

Ich kann mir nicht vorstellen das im vorliegenden Fall wirklich ein Fug13 im Hubschrauber benutzt wurde - da dürfte es reichlich Rechtsgrundlagen geben um sowas zu unterbinden.

Soweit ich weis sind nur Festeinbauten zugelassen - mit einem riesigen Bürokratiehype mit Einzelzulassung aus Luftfahrrechtlicher Sicht.
Da einfach ein Fug8b auf 10 Watt und KFZ-Standardantenne drann ist schonmal garnicht. :-)

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser