Zitat Zitat von Floh Beitrag anzeigen
Ich habe mich jetzt einmal ausführlich "kundig" gemacht und wollte jetzt hier mal einige Informationen weitergeben:

1.) Der Rufname "KUNO" ist der offizielle Rufname des KBA e.V. im Katastrophenschutz (ist denen zugeteilt). Die Abkürzung steht wohl für "Katastrophenschutz- und Nothilfe-Organisation. Der KBA stellt im Kreis Segeberg auch die 2. Notarztgruppe im KatSchutz

2.) Der KBA ist im Besitz einer gültigen Funklizenzzuteilung für den Kanal 404. Soviel ich weiss, darf man dann auch - zum Zwecke der Zusammenarbeit - auf andere Kanäle umschalten.

3.) Da der Notarzthubschrauber zum KBA - und somit zu einer Organisation gehoert, die BOS-berechtigt ist - hätte meiner Meinung nach eine Sicherstellung gar nicht erfolgen dürfen.

4.) Luftrettungsmittel ist im RD-Gesetz von SH nicht expliziet geregelt. D.h. dass der NEH durchaus als Luftrettungsmittel gewertet werden kann.

5.) Für den Hubschrauber liegt eine gültige HEMS-Genehmigungen des LBA vor und die eingesetzte Crew erfüllt ebenfalls diese Voraussetzungen. Wie kann man dann behaupten, der NEH wäre "illegal"

6.) Im rettungsdienst in Schleswig-Holstein sind fast ausschliesslich organisationen tätig, die der Rechtsform einer GmbH entsprechen (zwar gemeinnützige GmbH´s - aber dennoch profitorientiert). Wenn ich beim KBA nachlese und mich erkundige, sind die nach wie vor ein eingetragener Verein, der keinerlei Gewinne erwirtschaften darf! Bleibt doch die Frage, wer profitorientiert agieren muss (mit Sicherheit GmbH´s - soviel habe ich in Wirtschaft gelernt). Es ist schon lange eine GmbH drin, wo ein Kreuz aufgemalt ist (zumindest im Rettungsdienst - und betrifft natürlich auch andere Hilfsorganisationen, die ihren Fahrdienst "ausgelagert" haben).

Soviel an neuen Hintergrundinformationen.
Somit dürfte die Sachlage klar sein ! Ungerechtfertige Beschlagnahme eines FUG, und von daher dürfte der Polizei Ärger ins Haus stehen...