Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
Wenn dem Dienstleister die Genehmigung zum Betrieb von Funkgeräten auf BOS-Frequenzen verwehrt wurde, ist es imho schon rechtmäßig, das Gerät zu beschlagnahmen.
Die erste Beschlagnahme mag noch halbwegs in Ordnung gewesen sein.
Jede weitere auf keinen Fall.