
Zitat von
marka
Wenn dem Dienstleister die Genehmigung zum Betrieb von Funkgeräten auf BOS-Frequenzen verwehrt wurde, ist es imho schon rechtmäßig, das Gerät zu beschlagnahmen.
Die erste Beschlagnahme mag noch halbwegs in Ordnung gewesen sein.
Jede weitere auf keinen Fall.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.