Hi,
Wie ist es möglich, mit 16 Jahren schon eine abgeschlossene Truppmann 1 und 2 Ausbildung zu haben und dann schon für Einsätze zugelassen zu sein? Ich kenne kein Gesetz in dem dieser Fall geregelt ist und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Bayern da wieder eine extra Wurst hat.
Wenn mich mein Kenntnisstand nicht gerade im Stich gelassen hat, kann man eine Truppmannausbildung erst mit der Vollendung des 17. Lebensjahr beginnen. (Korrigiert mich bitte, falls meine Aussage nicht richtig sein sollte)
Für mich sieht das Ganz so aus, als möchte hier jemand irgendwie seinen verzapften Bockmist so einfach wie möglich auslöffeln bzw. aus der Welt schaffen. Nur schade, dass dazu die Freiwillige Feuerwehr als solche herhalten muss. Für sowas habe ich kein Verständnis.
Zu mal mir immer noch die Frage durch den Kopf geht, ob man als Schüler unbedingt einen Meldeempfänger haben muss und zu jedem Einsatz mit muss. Als Schüler hast du sicherlich wichtigere Dinge zu tun, als dich um die Feuerwehr zu kümmern. Wie wäre es da bspw. mit lernen? Die Feuerwehr läuft dir nicht weg!