Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Richtig.


Falsch, ein Handy ist ein nicht zugelassenes Alarmierungsmittel.


Das ist richtig.


Und hier hast du deine Begründung gleich geschrieben warum du aufgrund von "Handyalarmierung" eigentlich gar nicht ausrücken darfst und warum sie nicht zulässig ist.


Stimmt, wobei ich stark bezweifel, daß das außerhalb des Gefahrenbereichs war.


Sobald der JFler Feuer ausmacht, ist er definitv IM Gefahrenbereich.


Auch das ist falsch mein junger Padawan.

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG)
Art. 35
Schulpflicht
(2) Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
(3) Die Schulpflicht gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht.

Deine Vollzeitschulpflicht endet vielleicht nach der 9. Klasse, nun bist du aber berufsschulpflichtig, außer du besucht eine höhere Schule, aber da endet dann die Vollzeitschulpflicht nicht nach der 9. Klasse sondern erst später.
Somit bist du definitv noch schulpflichtig in irgendeiner Form.
Die Schulpflicht in Bayern endet übrigens mit 21 Jahre (sofern du deine Ausbildung nicht schon abgeschlossen hast), weshalb auch durch das Feuerwehrgesetz Schüler vom Unterricht freigestellt werden müssen.

wegen gefährenbereich... nicht unbedingt.... ein feld, auf dem noch stroh lag, hat gebrannt... also so ein kleine lauffeuer... da kann einem absolut nix mitm traktro passieren... aber is hart an der grenze...

hö? dachte nach 10 jahre is die schulpflich zu ende? aber danke, gut zu wissen ;-)

warum zählt eine handyalamierung nicht als alamierung? das handy macht ja das selbe wie der pipser, nur das man nicht hören was gefunkt wird...


wegen dem Dienstbuch.... das wird bei uns so gehandhabt, weil es einfach nicht anders durchsetzbar ist... TM2 hätte glaub ich 80 oder 120 stunden.. wer bitte will die alle unterrichten, und wenn mich nicht alles täuscht muss das bei der eigenen feuerwehr passieren.. ich war der einzige, der von unserer feuerwehr mitgemacht hat, die andere hatten sie entweder schon, oder währen zu jung...