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Thema: FFW, Handyalamierung bei Jugendlichen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Jetzt mach dich nicht lächerlich ...
    Wenn du ein Brand bekämpfst bist du immer im Gefahrenbereich.
    Stichwort Atemgifte, Ausbreitung?
    Die Gefahrenmatrix solltest du eigentlich in deinem TM1 gelernt haben.


    Tja, falsch gedacht, im übrigen hast du geschrieben du bist in der 10. Klasse und schreibst jetzt selber nach der 10. Klasse, somit bist du selbst nach deinem Kenntnisstand immernoch schulpflichtig.


    Ja, aber eben nicht zuverlässig, oder warum ging dein Handy erst nach einer Stunde los???
    http://www.lfv-bayern.de/cms/fachber...g_2001_sms.pdf
    ich hab aber schon 10 schuljahre hinter mir, und bin gerade im 11. .... oben steht die erklärung...

    zu der handyalamierung: das is mir jetzt neu, das die nicht als alamierung zählt.... und wieder was dazugelernt=)... btw, was ist wenn ich 18 bin und in der schule eine alamierungsSMS bekomme? da steht ja drinnen, das das nicht als alamierung, bestenfalls als zusatzalarm zu werte ist.... darf man dann überhaupt gehen, wenn meine keine sirene oder sonstwas ertönen hört?

    mfg flo

  2. #2
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    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    ich hab aber schon 10 schuljahre hinter mir, und bin gerade im 11. .... oben steht die erklärung...

    zu der handyalamierung: das is mir jetzt neu, das die nicht als alamierung zählt.... und wieder was dazugelernt=)... btw, was ist wenn ich 18 bin und in der schule eine alamierungsSMS bekomme? da steht ja drinnen, das das nicht als alamierung, bestenfalls als zusatzalarm zu werte ist.... darf man dann überhaupt gehen, wenn meine keine sirene oder sonstwas ertönen hört?

    mfg flo
    Sehr grenzwertig.
    Denn du mußt zwar vom Arbeitgeber für Einsätze freigestellt werden, aber eben nur wenn du auch alarmiert wirst.
    Angenommen du verläßt dein Arbeitsplatz aufgrund einer "SMS Alarmierung" die wie bei dir ja auch schonmal eine Stunde verzögert ankam und der Einsatz ist bereits beendet, weil er eben nur eine halbe Stunde ging, hast du ohne rechtliche Grundlage dein Arbeitsplatz verlassen, was im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung oder gar Kündigung enden kann.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    @Alex22: das war jetzt nicht auf den arbeitsplatz bezogen, da ich da ja sowieso nicht wegfahren kann, 80km bis zum feuerwehrhaus sind einfach zu viel... sondern bei einer normalen schule... kenn einige die aufs Gymi gehen, 18 sind und bei jedem einsatz die schule verlassen... die werden das auch weiterhin machen, aber mich würde die rechtslage interessieren=)

  4. #4
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    Last es doch gut sein!!!
    Es wurden Wege und Lösungen aufgezeigt, und was er daraus macht muss er selber wissen!

    @ Flo94 Anmerkung: Die Feuerwehr ist schon wichtig, aber nicht alles...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  5. #5
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Last es doch gut sein!!!
    Es wurden Wege und Lösungen aufgezeigt, und was er daraus macht muss er selber wissen!

    @ Flo94 Anmerkung: Die Feuerwehr ist schon wichtig, aber nicht alles...
    ok, dann schau ich mal was da morgen rauskommt...


    danke an alle, die konstruktive beitrage geschrieben haben=)

  6. #6
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    Trümmerschatten= der bereich, z.b. hinter einer mauer, ist der, auf dem es sicher ist und nichts fallen kann
    Ich schätze das wird der Grund sein, wieso JFler nicht zum Einsatz mitsollen. Insbesondere wenn sie der Meinung sind über riesiges Wissen zu Verfügen, aber dennoch den Trümmerschatten falsch definieren.

    Grüße
    pudding

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