Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
ich hab aber schon 10 schuljahre hinter mir, und bin gerade im 11. .... oben steht die erklärung...

zu der handyalamierung: das is mir jetzt neu, das die nicht als alamierung zählt.... und wieder was dazugelernt=)... btw, was ist wenn ich 18 bin und in der schule eine alamierungsSMS bekomme? da steht ja drinnen, das das nicht als alamierung, bestenfalls als zusatzalarm zu werte ist.... darf man dann überhaupt gehen, wenn meine keine sirene oder sonstwas ertönen hört?

mfg flo
Sehr grenzwertig.
Denn du mußt zwar vom Arbeitgeber für Einsätze freigestellt werden, aber eben nur wenn du auch alarmiert wirst.
Angenommen du verläßt dein Arbeitsplatz aufgrund einer "SMS Alarmierung" die wie bei dir ja auch schonmal eine Stunde verzögert ankam und der Einsatz ist bereits beendet, weil er eben nur eine halbe Stunde ging, hast du ohne rechtliche Grundlage dein Arbeitsplatz verlassen, was im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung oder gar Kündigung enden kann.