
Zitat von
Flo94
jopp, in bayern leuft das anders^^
also, ich hab TM1 gemacht, ABER bei uns wird gleich TM2 eingetragen, da keiner lust hat nach 2 jahren sich nochmals prüfen zu lassen, das ist bei uns so geregt^^ vllt sollte ich auch noch erwähnen, das ich in einer kleinen dorffeuerwehr bin, und unser einziges fahrzeug ein 44er ist, also nur ein TSF^^ deshalb läuft das anders... bei uns wird z.b. TM1 auch als grundausbildung genutzt, da es eig. in so einer kleinen feuerwehr nicht möglich ist für jeden eine grundausbildung druchzuführen...
@FloMa: jain, dann weiß ich gleich wo ich nach der schule hinmuss^^ aber eig. hast recht, brauch ich ned, aber naja, mein handy war ein und wenn auf einmal der alarm losgeht, da ich die nummer der ILS immer auf laut habe, dann kann ich auch nix machen... handy hat eig. jeder ein, da man wissen will wie viel uhr es ist...
und vorallem, ich muss da jetzt i-wie wieder rauskommen...
könnte mir einer sagen, wo die rechte und plichten des feuerwehrmanns stehen? also in welcher verordung? genauso: es steh ja i-wo geschrieben, das der einsatz ab der alamierung beginnt, und dann könnte ich in die richtung argumentieren, das ich ja den alarm mitbekommen muss, auch wenn ich ned ausrücken darf^^