http://www.sfs-w.de/lehrmittel/_pdf/...g_avbayfwg.pdf

Schau mal ins Bayrische Feuerwehrgesetz Art. 9 unter (4):
(4) Volljährige Schüler und Studenten sind während der Teilnahme an Einsätzen und
für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an
Ausbildungsveranstaltungen befreit.


Das wäre die Rechtsgrundlage, wenn du schon 18 wärst...