
Zitat von
Flo94
feuerwehr geht meiner meinung nach nicht vor arbeit, wenn man weg kann dann gehen einsätze vor, sonst nein..
ich darf e noch nicht ausrücken, da ich noch keine 18 bin und unter 18 darf man nun mal nicht die schule frühzeitig verlassen, da schulpflicht...
oder könnte mir einer sagen, in welchen FwDV gleich wieder geregelt wird, welche rechte bzw. pflichte der feuerwehrler haben?