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Thema: FFW, Handyalamierung bei Jugendlichen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    oder könnte mir einer sagen, in welchen FwDV gleich wieder geregelt wird, welche rechte bzw. pflichte der feuerwehrler haben?
    Das steht - wenn überhaupt nicht - in den FwDV, sondern im jeweiligen Feuerwehr- oder Brandschutzgesetz zzgl. den entsprechenden Verordnungen etc.

    Und ich wette, dass dort keinen Passus gibt, dass man sein Handy immer und überall benutzen darf (das ist ja teilweise auch in anderen Bereichen als der Schule verboten und gilt dort auch für FA).

    Im Endeffekt handelt es sich um zwei widerstreitende rechtliche Interessen, die man gegeneinander abwägen muss. Aber da Du ja, wie Du selbst schreibst, gar nicht weg darfst und nur "bedingt einsatzbereit" bist, frage ich mich sowieso, wieso es notwendig sein soll, dass Du alarmiert werden kannst.

  2. #2
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    Beiträge
    3.902
    http://www.sfs-w.de/lehrmittel/_pdf/...g_avbayfwg.pdf

    Schau mal ins Bayrische Feuerwehrgesetz Art. 9 unter (4):
    (4) Volljährige Schüler und Studenten sind während der Teilnahme an Einsätzen und
    für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an
    Ausbildungsveranstaltungen befreit.


    Das wäre die Rechtsgrundlage, wenn du schon 18 wärst...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

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