Das steht - wenn überhaupt nicht - in den FwDV, sondern im jeweiligen Feuerwehr- oder Brandschutzgesetz zzgl. den entsprechenden Verordnungen etc.
Und ich wette, dass dort keinen Passus gibt, dass man sein Handy immer und überall benutzen darf (das ist ja teilweise auch in anderen Bereichen als der Schule verboten und gilt dort auch für FA).
Im Endeffekt handelt es sich um zwei widerstreitende rechtliche Interessen, die man gegeneinander abwägen muss. Aber da Du ja, wie Du selbst schreibst, gar nicht weg darfst und nur "bedingt einsatzbereit" bist, frage ich mich sowieso, wieso es notwendig sein soll, dass Du alarmiert werden kannst.