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Thema: FFW, Handyalamierung bei Jugendlichen?

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  1. #1
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    gibts das wirklich...

    Hallo Flo,
    irgendwie kommen mir Zweifel an deinen Aussagen:

    Du bist 16 und sagst du hast sogar schon die TM2-Ausbildung abgeschlossen?

    Ich wage zu behaupten das das unmöglich ist: TM2 sind nach FwDv 2 (guggstdu auf Seite 9 der FwDv 2) mindestens 80 Stunden in 2 Jahren. Das würde wiederrum bedeuten das du mit 14 die TM1- Ausbildung hättest absolvieren müssen... Ich habe schon oft gehört das die Feuerwehrwelt in Bayern etwas anderst läuft, aber das kann ich mir noch nicht mal dort vorstellen.

    Was ich damit sagen will: argumentier nicht mit Grundlagen die einer Prüfung nicht standhalten würden!

    Aber um auf dein Problem zurückzukommen: Sprech mit deinem Einheitsführer (Kommandant, Wehrführer... keine Ahung wie das in Bayern heist) und frag ihn nach seinem Rat. Zu dem Termin gehst du brav und freundlich, entschuldigst dich dafür das du an dem Morgen vergessen hast dein Handy lautlos / aus zu schalten (was du tun könntest: du schreibst ja selbst das du, da unter 18, in der Schule bleiben musst) und beteuerst das es nicht mehr vorkommen wird. Eventuell kannst du noch erwähnen wie wichtig dir ehrenamtliche Arbeit für die Allgemeinheit ist und das dieser Weg der Alarmierung der Helfer in eurer Feuerwehr eben so vorgesehen ist.

    Damit sollte das dann auch gut sein. Eine Rechtsgrundlage wie du sie suchst dürfte nicht zu finden. (du suchst: Er muss das Handy anlassen obwohl er unter 18 ist und sowieso in der Schule bleiben muss. Selbst was bemerkt?!)

    Beste Grüße
    Flo

  2. #2
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    Zitat Zitat von flo112 Beitrag anzeigen
    Hallo Flo,
    irgendwie kommen mir Zweifel an deinen Aussagen:

    Du bist 16 und sagst du hast sogar schon die TM2-Ausbildung abgeschlossen?

    Ich wage zu behaupten das das unmöglich ist: TM2 sind nach FwDv 2 (guggstdu auf Seite 9 der FwDv 2) mindestens 80 Stunden in 2 Jahren. Das würde wiederrum bedeuten das du mit 14 die TM1- Ausbildung hättest absolvieren müssen... Ich habe schon oft gehört das die Feuerwehrwelt in Bayern etwas anderst läuft, aber das kann ich mir noch nicht mal dort vorstellen.

    Was ich damit sagen will: argumentier nicht mit Grundlagen die einer Prüfung nicht standhalten würden!

    Aber um auf dein Problem zurückzukommen: Sprech mit deinem Einheitsführer (Kommandant, Wehrführer... keine Ahung wie das in Bayern heist) und frag ihn nach seinem Rat. Zu dem Termin gehst du brav und freundlich, entschuldigst dich dafür das du an dem Morgen vergessen hast dein Handy lautlos / aus zu schalten (was du tun könntest: du schreibst ja selbst das du, da unter 18, in der Schule bleiben musst) und beteuerst das es nicht mehr vorkommen wird. Eventuell kannst du noch erwähnen wie wichtig dir ehrenamtliche Arbeit für die Allgemeinheit ist und das dieser Weg der Alarmierung der Helfer in eurer Feuerwehr eben so vorgesehen ist.

    Damit sollte das dann auch gut sein. Eine Rechtsgrundlage wie du sie suchst dürfte nicht zu finden. (du suchst: Er muss das Handy anlassen obwohl er unter 18 ist und sowieso in der Schule bleiben muss. Selbst was bemerkt?!)

    Beste Grüße
    Flo

    jopp, in bayern leuft das anders^^

    also, ich hab TM1 gemacht, ABER bei uns wird gleich TM2 eingetragen, da keiner lust hat nach 2 jahren sich nochmals prüfen zu lassen, das ist bei uns so geregt^^ vllt sollte ich auch noch erwähnen, das ich in einer kleinen dorffeuerwehr bin, und unser einziges fahrzeug ein 44er ist, also nur ein TSF^^ deshalb läuft das anders... bei uns wird z.b. TM1 auch als grundausbildung genutzt, da es eig. in so einer kleinen feuerwehr nicht möglich ist für jeden eine grundausbildung druchzuführen...
    @FloMa: jain, dann weiß ich gleich wo ich nach der schule hinmuss^^ aber eig. hast recht, brauch ich ned, aber naja, mein handy war ein und wenn auf einmal der alarm losgeht, da ich die nummer der ILS immer auf laut habe, dann kann ich auch nix machen... handy hat eig. jeder ein, da man wissen will wie viel uhr es ist...
    und vorallem, ich muss da jetzt i-wie wieder rauskommen...

    könnte mir einer sagen, wo die rechte und plichten des feuerwehrmanns stehen? also in welcher verordung? genauso: es steh ja i-wo geschrieben, das der einsatz ab der alamierung beginnt, und dann könnte ich in die richtung argumentieren, das ich ja den alarm mitbekommen muss, auch wenn ich ned ausrücken darf^^

  3. #3
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    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    jopp, in bayern leuft das anders^^

    also, ich hab TM1 gemacht, ABER bei uns wird gleich TM2 eingetragen, da keiner lust hat nach 2 jahren sich nochmals prüfen zu lassen, das ist bei uns so geregt^^ vllt sollte ich auch noch erwähnen, das ich in einer kleinen dorffeuerwehr bin, und unser einziges fahrzeug ein 44er ist, also nur ein TSF^^ deshalb läuft das anders... bei uns wird z.b. TM1 auch als grundausbildung genutzt, da es eig. in so einer kleinen feuerwehr nicht möglich ist für jeden eine grundausbildung druchzuführen...
    @FloMa: jain, dann weiß ich gleich wo ich nach der schule hinmuss^^ aber eig. hast recht, brauch ich ned, aber naja, mein handy war ein und wenn auf einmal der alarm losgeht, da ich die nummer der ILS immer auf laut habe, dann kann ich auch nix machen... handy hat eig. jeder ein, da man wissen will wie viel uhr es ist...
    und vorallem, ich muss da jetzt i-wie wieder rauskommen...

    könnte mir einer sagen, wo die rechte und plichten des feuerwehrmanns stehen? also in welcher verordung? genauso: es steh ja i-wo geschrieben, das der einsatz ab der alamierung beginnt, und dann könnte ich in die richtung argumentieren, das ich ja den alarm mitbekommen muss, auch wenn ich ned ausrücken darf^^
    Servus!

    Eins vorweg: In Bayern läuft das nicht anders!"

    Du hast Dich nicht so verhalten, wie es gewünscht wird (kein Mobiltelefon im Unterricht), und willst Dich jetzt um die Konsequenzen drücken. Das Ganze dann auch noch mit einer fadenscheinigen Begründung...

    Mein Tipp: Entschuldige Dich beim Chef für Dein Fehlverhalten, lass' aber bitte die Feuerwehr aus dem Spiel!

    Gruß
    Alex

    P.S.: Da Du ja TM1+2 schon erfolgreich "eingetragen bekommen" hast durftest Du auch einen Unterricht geniessen, in dem Dir Deine Rechte und Pflichten näher gebracht wurden. Such' Dir die Materialien raus, dann weisst Du auch, mit welcher Rechtsgrundlage die Feuerwehren in Bayern in Aktion treten.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    [...] es steh ja i-wo geschrieben, das der einsatz ab der alamierung beginnt, und dann könnte ich in die richtung argumentieren, das ich ja den alarm mitbekommen muss, auch wenn ich ned ausrücken darf^^
    du widersprichst dir selbst... wieso solltest du den alarm mitbekommen können, wenn du nicht ausrücken darfst???

    btw: handys können nicht alarmieren, sondern nur informieren! also warst du NIE alarmiert...

  5. #5
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    Zitat Zitat von danielhecker Beitrag anzeigen
    btw: handys können nicht alarmieren, sondern nur informieren! also warst du NIE alarmiert...
    Ähm, und was ist das?
    http://www.sms-112.de/
    http://www.bos-alarmierung.de/article-459-film1.html

    Gibt es also doch...nur ist es nicht grade Zuverlässig...!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  6. #6
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Ähm, und was ist das?
    http://www.sms-112.de/
    Bezeichnet sich selber als "Zusatzalarmierung"

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Digitale Alarmierung im 70cm-Band, hat was genau mit Handyalarm zu tun?

  7. #7
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Reine Informationen!

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Gibt es also doch...nur ist es nicht grade Zuverlässig...!
    und deswegen nach TR-BOS nicht zugelassen und deswegen ist es keine Alarmierung!

  8. #8
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Ähm, und was ist das?
    http://www.sms-112.de/
    http://www.bos-alarmierung.de/article-459-film1.html

    Gibt es also doch...nur ist es nicht grade Zuverlässig...!
    Zulässig wäre das richtige Wort.
    Wenn dann bräuchte er einen FME und kann als Zusatz Handyalarmierung nutzen.
    Eine Handyalarmierung alleine hingegen ist nicht zulässig.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    ok, mein erster Hinweis scheint nicht angekommen zu sein...

    Hallo Flo,
    mein erster Hinweis weiter oben scheint bei dir nicht richtig angekommen sein.

    Ich versuchs nochmal, hab heute einen guten Tag:

    Möglichkeit 1:
    - Hingehen, brav entschuldigen, erklären das du an dem morgen vergessen hast dein Handy lautlos zu stellen (nur sofern es das erste mal war) und geloben das das eine Ausnahme.
    - Erklären das dir die Arbeit in der Feuerwehr sehr wichtig ist und du die Kameraden auch in deinem Alter schon entlasten und unterstützen kannst, aber derzeit nur per SMS benachrichtigt werden kannst.
    - Erklären das du normalerweise während der Schulzeit nicht in den Einsatz gehst, aber die Benachrichtigungen für Großlagen trotzdem empfangen solltest und um Verständniss bitten.

    Möglichkeit 2:
    - Du trumpfst mit dem Bayrischen Feuerwehrgesetz auf. Der entsprechende Absatz gilt zwar nur für volljährige, aber du wirst sicher erklären können das hier analog zum Feuerwehrführerschein eine Ausnahmeregelung in Planung ist.
    - Am besten erklärst du ihm bei der Gelegenheit noch das du auf Grund deiner umfangreichen Ausbildung für deine Feuerwehr unverzichtbar bist und auf dein Fachwissen jeder angewiesen ist. Immerhin hast du es mit 16 Jahren zu Ausbildungen geschafft, die Andere erst mit frühestens 19 Jahren erreichen.

    Möglichkeit 3:
    - Meld dich auf www.feuerwehr-forum.de an und frag die dortigen Rechtsexperten um Rat.

    Und jetzt such dir eine aus. ICH würd dir zu Nummer 1 raten, kannst aber auch gern Nummer 2 nehmen, aber dann würde ich am Montag gern erfahren wies gelaufen ist :-)

    Beste Grüße
    Flo

  10. #10
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    Ich schließe mich der Meinung hier an, dass sicherlich deine "Dorffeuerwehr" wie Du sie selber nennst, sicher auf dich "erfahrenen" 16-jährigen im Einsatz am allermeißten verzichten kann. Leider fühlen sich die, die am kürzesten dabei sind immer am wichtigsten und unersetzbar, aber bitte welchen Einsatzwert hast Du mit 16 Jahren? Weder PA, noch Sprechfunk noch abgeschlossener TM Ausbildung, um es mal krass auszudrücken kann man Dich nur zum Schläuche rollen und zureichen einsetzen.
    Nächste Frage, wie willst Du von deiner Schule (die sicher nicht in deinem Dorf ist) zu eurem Spritzenhaus kommen? Mit dem Fahrrad? Oder willst Du den Bahn- bzw. Busfahrer anhalten und ihm die Weisung geben, dass Du ein ganz wichtiger Feuerwehrmann bist und er für Dich eine sofortige Sonderfahrt in dein Dorf veranlassen muß?

    Heißdüsen waren wir alle mal gewesen, aber man sollte die Kirche im Dorf lassen und sich vor anderen Leuten nicht so überwichtig aufspielen, denn dann erhält man keine Achtung sondern eher Spott.

  11. #11
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    Also so katastrophal wie deine Rechtschreibung aussieht, solltest du echt lieber in die Schule gehen!
    Kann aber auch andere (regional bedingte) Gründe haben, frag mich sowieso immer, wie Bayern denn richtig schreiben wollen, wenn sie nicht richtig sprechen können, aber das ist jetzt eine andere Sache . . .

    Zum Thema: Ich bezweifle stark den Nutzen dieser mysteriösen SMS Alarmierung bzw. Informierung, denn du bist nicht 18 und de facto nicht erlaubt an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen. Wenn du jetzt sagst, dass diese "Bereitschaft" das Ziel hat, dass Jugendfeuerwehrleute bei größeren Einsatzlagen hinzugezogen werden sollen, so kann ich nur den Kopf schütteln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein "Anfänger" was Einsätze betrifft, erst dann hinzugezogen wird, wenn es richtig scheppert. Eigentlich sollte es andersrum laufen, aber wie gesagt, in Bayern ist ja alles anders!

    Ich kann dir nur empfehlen, auf diese Alarmierungen/ Informierungen zu verzichten, ganz besonders in der Schule!

  12. #12
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    Mal abgesehen davon, dass man sein Handy in der Schule auf lautlos hat, würde ich dem Chef erklären wie das abläuft und ihm die Nummer vom KBM, Kommandanten, Jugendwart oder wem auch immer geben. Der soll dann Anrufen und die werden das klären. Knall jedenfalls nicht alle Fakten auf den Tisch, die du irgendwo im Internet gefunden hast. Sondern erkläre ihm sachlich, was Sache ist ;)

    Grüße
    pudding

  13. #13
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    Wie gesagt er widerspricht sich selber. Er sagt, unter 18 darf ich eh nicht von der Schule weg, lässt aber sein Handy an um Alarme mitzubekommen.


    Problem geklärt, mach das Handy das nächste mal aus....

  14. #14
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    Noch ein Nachtrag... kommt wohl immer auf den Lehrer/Rektor an... aber ich kann mir vorstellen, dass wenn du normal mit Ihnen redest und Ihnen die Sache erklärst und sagst dass du das Handy ab jetzt ausstellen wirst etc. die Sache event. besser für dich ausgeht, als wenn du Ihnen irgendnen Paragraphen vorsetzt den es nich gibt, bzw der für dich nicht zutrifft..

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