Zitat Zitat von flo112 Beitrag anzeigen
Hallo Flo,
irgendwie kommen mir Zweifel an deinen Aussagen:

Du bist 16 und sagst du hast sogar schon die TM2-Ausbildung abgeschlossen?

Ich wage zu behaupten das das unmöglich ist: TM2 sind nach FwDv 2 (guggstdu auf Seite 9 der FwDv 2) mindestens 80 Stunden in 2 Jahren. Das würde wiederrum bedeuten das du mit 14 die TM1- Ausbildung hättest absolvieren müssen... Ich habe schon oft gehört das die Feuerwehrwelt in Bayern etwas anderst läuft, aber das kann ich mir noch nicht mal dort vorstellen.

Was ich damit sagen will: argumentier nicht mit Grundlagen die einer Prüfung nicht standhalten würden!

Aber um auf dein Problem zurückzukommen: Sprech mit deinem Einheitsführer (Kommandant, Wehrführer... keine Ahung wie das in Bayern heist) und frag ihn nach seinem Rat. Zu dem Termin gehst du brav und freundlich, entschuldigst dich dafür das du an dem Morgen vergessen hast dein Handy lautlos / aus zu schalten (was du tun könntest: du schreibst ja selbst das du, da unter 18, in der Schule bleiben musst) und beteuerst das es nicht mehr vorkommen wird. Eventuell kannst du noch erwähnen wie wichtig dir ehrenamtliche Arbeit für die Allgemeinheit ist und das dieser Weg der Alarmierung der Helfer in eurer Feuerwehr eben so vorgesehen ist.

Damit sollte das dann auch gut sein. Eine Rechtsgrundlage wie du sie suchst dürfte nicht zu finden. (du suchst: Er muss das Handy anlassen obwohl er unter 18 ist und sowieso in der Schule bleiben muss. Selbst was bemerkt?!)

Beste Grüße
Flo

jopp, in bayern leuft das anders^^

also, ich hab TM1 gemacht, ABER bei uns wird gleich TM2 eingetragen, da keiner lust hat nach 2 jahren sich nochmals prüfen zu lassen, das ist bei uns so geregt^^ vllt sollte ich auch noch erwähnen, das ich in einer kleinen dorffeuerwehr bin, und unser einziges fahrzeug ein 44er ist, also nur ein TSF^^ deshalb läuft das anders... bei uns wird z.b. TM1 auch als grundausbildung genutzt, da es eig. in so einer kleinen feuerwehr nicht möglich ist für jeden eine grundausbildung druchzuführen...
@FloMa: jain, dann weiß ich gleich wo ich nach der schule hinmuss^^ aber eig. hast recht, brauch ich ned, aber naja, mein handy war ein und wenn auf einmal der alarm losgeht, da ich die nummer der ILS immer auf laut habe, dann kann ich auch nix machen... handy hat eig. jeder ein, da man wissen will wie viel uhr es ist...
und vorallem, ich muss da jetzt i-wie wieder rauskommen...

könnte mir einer sagen, wo die rechte und plichten des feuerwehrmanns stehen? also in welcher verordung? genauso: es steh ja i-wo geschrieben, das der einsatz ab der alamierung beginnt, und dann könnte ich in die richtung argumentieren, das ich ja den alarm mitbekommen muss, auch wenn ich ned ausrücken darf^^