Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 88

Thema: FFW, Handyalamierung bei Jugendlichen?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    26.01.2010
    Beiträge
    588
    Hi,

    Wie ist es möglich, mit 16 Jahren schon eine abgeschlossene Truppmann 1 und 2 Ausbildung zu haben und dann schon für Einsätze zugelassen zu sein? Ich kenne kein Gesetz in dem dieser Fall geregelt ist und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Bayern da wieder eine extra Wurst hat.

    Wenn mich mein Kenntnisstand nicht gerade im Stich gelassen hat, kann man eine Truppmannausbildung erst mit der Vollendung des 17. Lebensjahr beginnen. (Korrigiert mich bitte, falls meine Aussage nicht richtig sein sollte)

    Für mich sieht das Ganz so aus, als möchte hier jemand irgendwie seinen verzapften Bockmist so einfach wie möglich auslöffeln bzw. aus der Welt schaffen. Nur schade, dass dazu die Freiwillige Feuerwehr als solche herhalten muss. Für sowas habe ich kein Verständnis.

    Zu mal mir immer noch die Frage durch den Kopf geht, ob man als Schüler unbedingt einen Meldeempfänger haben muss und zu jedem Einsatz mit muss. Als Schüler hast du sicherlich wichtigere Dinge zu tun, als dich um die Feuerwehr zu kümmern. Wie wäre es da bspw. mit lernen? Die Feuerwehr läuft dir nicht weg!

  2. #2
    Registriert seit
    16.05.2010
    Beiträge
    83
    mein beitrag siehe nächster eintrag;)weiß nich wie man des löscht^^sorry
    Geändert von firefighter93 (04.12.2010 um 21:52 Uhr)

  3. #3
    Registriert seit
    16.05.2010
    Beiträge
    83
    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Hi,

    Wie ist es möglich, mit 16 Jahren schon eine abgeschlossene Truppmann 1 und 2 Ausbildung zu haben und dann schon für Einsätze zugelassen zu sein? Ich kenne kein Gesetz in dem dieser Fall geregelt ist und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Bayern da wieder eine extra Wurst hat.

    Wenn mich mein Kenntnisstand nicht gerade im Stich gelassen hat, kann man eine Truppmannausbildung erst mit der Vollendung des 17. Lebensjahr beginnen. (Korrigiert mich bitte, falls meine Aussage nicht richtig sein sollte)
    aaaalsoo ich kann für Rheinland-Pfalz sagen, dass man mit Vollendung des 16. Lebensjahres TM1 anfangen kann, sofern man eben Feuerwehrtauglich (ärztliches Attest) ist.
    Mit frühestens 18 kann man TM2 machen. In den 2 Jahren dazwischen macht man Sprechfunk... und mit 18 AGT.
    Bedingt einsatzfähig ist man mit der Übernahme der Urkunde zum abgeschlossenen Lehrgang TM1! Sprich: Melder und einsatzfähig,BEDINGT.
    Wie das in Bayern ist...ka^^
    Ich kann ihn verstehen allerdings würde ich des dem Chef einfach ma erklären und nich mit rechtlichen Grundlagen auftrumpfen von denen man net wirklich Ahnung hat...

    Zitatfunktion korrigiert - Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (11.12.2010 um 19:45 Uhr)

  4. #4
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    aaaalsoo ich kann für Rheinland-Pfalz sagen, dass man mit Vollendung des 16. Lebensjahres TM1 anfangen kann, sofern man eben Feuerwehrtauglich (ärztliches Attest) ist.
    Mit frühestens 18 kann man TM2 machen. In den 2 Jahren dazwischen macht man Sprechfunk... und mit 18 AGT.
    Die 2 Jahre nach TM1 sind TM2.

    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    Bedingt einsatzfähig ist man mit der Übernahme der Urkunde zum abgeschlossenen Lehrgang TM1! Sprich: Melder und einsatzfähig,BEDINGT
    Das mag in deiner Wehr gelten, aber nicht für ganz RLP. Einsatz hier bei uns ab TM2, und damit generell ab 18. Eine "bedingte Einsatzfähigkeit" gibt es bei uns nicht.

  5. #5
    Registriert seit
    03.12.2010
    Beiträge
    29
    also,

    sry erstmal das ich so spät schreibe...

    an alle, die an meiner TM2 ausbildung zweifeln: informiert euch leute, wie das in bayern, spezielle niederbayern bezirk mainburg läuft....

    und nochwas, laut Art9.4 des Bayrischen Feuerwehrgesetz dürfen Volljährige schüler an einsätzen teilnehmen ;-) wie erfähr man ob ein einsatz ist? richtig: handy oder pipser (wobei die letzte allamierung bei mir erst 1h später kam, egal, andere geschichte) Laut Art. 7.2 "Feuerwehranwärter sind Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz noxhts anderes ergibt. Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistung außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden."

    wenn man kominier, und sich auf das "Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt" bezieht hat man gute chancen... zum thema "schüler gehören in die schule und nicht in den einsatz"... tja, schöne verallgemeinerung... um ein schönes beispiel zu nennen... letzten sommer, waldbrand... hab in der 6. schule die allamierung bekommen, bin dann direkt bei sprizenhaus ausgestiegen, und mit dem nachschubtrupp mitgefahren.... wegen funker und maschinist: funker ausbildung mach ich nächstes jahr, hab den plan schon bekommen ;-)... nochmal zum waldbrand... es bringt sehr viel, auch wenn einer von der JF is, wenn er mit dem traktor und funkgerät ausgestattet ist, kann er super feuer ausmachen, man glaubt kaum was ein krupper und ein traktor der 30 fährt gegen feuer machen kann... und viele ausm dorf sind arbeiten am tag auswerts, und die können oftmals nich vom arbeitsplatz weg, weil sie dann vom chef stress bekommen... da is der schüler doch die bessere wahl...

    und meint ihr nicht auch, das machen 16. jähren besser für den feuerwehrdienst geeignet sind als mache 20 jährigen? nur mal ein denkanstoß... "die wichtigesten für den einsatz sein" .. hab ich das mit einer silbe gesagt? als JF gehört man zu den unwichtigsten überhaupt, da man im gegensatz zu manch anderen ned mal in den unmittelbaren gefahrenbereich darf, genauso wenig auf die autobahn und allgemein zu verkehrsumfällen..


    zur rechtschreibung, und wieder werden alle in einen topf geschmissen... man muss nicht unbedingt dumm oder faul sein, um eine schlechte rechtschreibung zu haben...

    und auserdem dürfe ich sogar von der schule weg, da ich in die 10. klasse gehen und ich keine schulpflicht mehr habe, nur so am rande... ich dürfe! heißt nicht das ich könnte oder gar mache...

    werde am montag dies einfach mit dem chef klären, und ihm versuchen das zu erklären... werden auch die 2 art. erwähnen, aber mit erhobener nase reingehen und ihm mehr oder weniger sagen, das er da falsch liegt, is vllt nicht die beste lösung... man kann viel mit reden klären...

  6. #6
    Registriert seit
    26.01.2010
    Beiträge
    32
    Also du hast uns nach Hilfe gefragt und machst es jetzt auf deine Weise? Wieso wusste ich, dass das so endet...

    TM2 gibts übrigens erst ab 18. TM2 ist nämlich erst nach 2 Jahren gesammelter Erfahrung möglich. So ist es in Bayern und ja, auch in Niederbayern und auch in Mainburg. Mainburg hat nämlich kein eigenes Feuerwehrgesetz.

    da ich in die 10. klasse gehen und ich keine schulpflicht mehr habe
    Mir wäre ein guter Abschluss wichtiger als 1-2 Ölspuren mehr gekehrt. Ist aber dein Bier. Vor allem den Deutschunterricht solltest du nicht schwänzen...

    Grüße
    pudding
    Geändert von Kampfpudding (04.12.2010 um 23:51 Uhr)

  7. #7
    Registriert seit
    31.10.2009
    Beiträge
    158
    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    also,
    zur rechtschreibung, und wieder werden alle in einen topf geschmissen... man muss nicht unbedingt dumm oder faul sein, um eine schlechte rechtschreibung zu haben...
    Also wer schon vor einer Konjunktion Kommas setzt, dem ist auch nicht mehr zu helfen, wie "schlau" er auch immer sein mag.
    Und ich kann dir nur wieder empfehlen, geh in die Schule . . .

  8. #8
    Registriert seit
    03.12.2010
    Beiträge
    29
    hmmm, eure lösungen waren sehr kreativ... ok, einige waren gut, die vorschläge haben ich ja auch bei meiner "entgültigen lösung" berücksichtig, aber einige von wegen "geh lieber in de brifmarkenverein" oder sonstige beiträge von leute die meinen die JFer sind eingbiltet und haben keine ahnung und sollen ja nicht machen, find ich einfach nur nicht angebracht... bei den leuten hoffe ich nur, das sie hoffentlich keine jugendwarte sind. Wobei, das würde den rückgang der jugendliche erklären, die zur feuerwehr gehen...

  9. #9
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Gibt es eigentlich schon Castingshows für Komiker?

  10. #10
    Registriert seit
    10.05.2007
    Beiträge
    278
    Zitat Zitat von 7.2
    erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistung außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden."
    Damit hat sich ein Einsatz erledigt, da bereits die Anfahrt zur E-Stelle in meinen Augen Gefahrenbereich ist... Zum Glück ist in Baden-Württemberg nix mit Einsatz unter 18...

    Ich habe für ein paar Anwärter hier schon die Melder liegen. Werden die nächsten Tage 18. Aber bei uns gibts den Melder nicht einen Tag vor dem 18. Geburtstag. Selbst wenn derjenige bis dahin schon den Zugführer-Lehrgang gemacht hat... ;)
    Geändert von danielhecker (05.12.2010 um 00:24 Uhr) Grund: Rechdschraipunk

  11. #11
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    also,
    und nochwas, laut Art9.4 des Bayrischen Feuerwehrgesetz dürfen Volljährige schüler an einsätzen teilnehmen ;-)
    Richtig.

    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    wie erfähr man ob ein einsatz ist? richtig: handy
    Falsch, ein Handy ist ein nicht zugelassenes Alarmierungsmittel.

    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    oder pipser
    Das ist richtig.

    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    (wobei die letzte allamierung bei mir erst 1h später kam, egal, andere geschichte)
    Und hier hast du deine Begründung gleich geschrieben warum du aufgrund von "Handyalarmierung" eigentlich gar nicht ausrücken darfst und warum sie nicht zulässig ist.

    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    Laut Art. 7.2 "Feuerwehranwärter sind Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz noxhts anderes ergibt. Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistung außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden."
    Stimmt, wobei ich stark bezweifel, daß das außerhalb des Gefahrenbereichs war.

    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    wenn einer von der JF is, wenn er mit dem traktor und funkgerät ausgestattet ist, kann er super feuer ausmachen
    Sobald der JFler Feuer ausmacht, ist er definitv IM Gefahrenbereich.

    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    und auserdem dürfe ich sogar von der schule weg, da ich in die 10. klasse gehen und ich keine schulpflicht mehr habe, nur so am rande... ich dürfe! heißt nicht das ich könnte oder gar mache...
    Auch das ist falsch mein junger Padawan.

    Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
    (BayEUG)
    Art. 35
    Schulpflicht
    (2) Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
    (3) Die Schulpflicht gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht.

    Deine Vollzeitschulpflicht endet vielleicht nach der 9. Klasse, nun bist du aber berufsschulpflichtig, außer du besucht eine höhere Schule, aber da endet dann die Vollzeitschulpflicht nicht nach der 9. Klasse sondern erst später.
    Somit bist du definitv noch schulpflichtig in irgendeiner Form.
    Die Schulpflicht in Bayern endet übrigens mit 21 Jahre (sofern du deine Ausbildung nicht schon abgeschlossen hast), weshalb auch durch das Feuerwehrgesetz Schüler vom Unterricht freigestellt werden müssen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
    Registriert seit
    26.01.2010
    Beiträge
    32
    Naja "don't feed the trolls"

    Bei solchen Leuten ist echt Hopfen und Malz verlohren.

    Grüße
    pudding

  13. #13
    Registriert seit
    03.12.2010
    Beiträge
    29
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Richtig.


    Falsch, ein Handy ist ein nicht zugelassenes Alarmierungsmittel.


    Das ist richtig.


    Und hier hast du deine Begründung gleich geschrieben warum du aufgrund von "Handyalarmierung" eigentlich gar nicht ausrücken darfst und warum sie nicht zulässig ist.


    Stimmt, wobei ich stark bezweifel, daß das außerhalb des Gefahrenbereichs war.


    Sobald der JFler Feuer ausmacht, ist er definitv IM Gefahrenbereich.


    Auch das ist falsch mein junger Padawan.

    Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
    (BayEUG)
    Art. 35
    Schulpflicht
    (2) Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
    (3) Die Schulpflicht gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht.

    Deine Vollzeitschulpflicht endet vielleicht nach der 9. Klasse, nun bist du aber berufsschulpflichtig, außer du besucht eine höhere Schule, aber da endet dann die Vollzeitschulpflicht nicht nach der 9. Klasse sondern erst später.
    Somit bist du definitv noch schulpflichtig in irgendeiner Form.
    Die Schulpflicht in Bayern endet übrigens mit 21 Jahre (sofern du deine Ausbildung nicht schon abgeschlossen hast), weshalb auch durch das Feuerwehrgesetz Schüler vom Unterricht freigestellt werden müssen.

    wegen gefährenbereich... nicht unbedingt.... ein feld, auf dem noch stroh lag, hat gebrannt... also so ein kleine lauffeuer... da kann einem absolut nix mitm traktro passieren... aber is hart an der grenze...

    hö? dachte nach 10 jahre is die schulpflich zu ende? aber danke, gut zu wissen ;-)

    warum zählt eine handyalamierung nicht als alamierung? das handy macht ja das selbe wie der pipser, nur das man nicht hören was gefunkt wird...


    wegen dem Dienstbuch.... das wird bei uns so gehandhabt, weil es einfach nicht anders durchsetzbar ist... TM2 hätte glaub ich 80 oder 120 stunden.. wer bitte will die alle unterrichten, und wenn mich nicht alles täuscht muss das bei der eigenen feuerwehr passieren.. ich war der einzige, der von unserer feuerwehr mitgemacht hat, die andere hatten sie entweder schon, oder währen zu jung...

  14. #14
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    warum zählt eine handyalamierung nicht als alamierung? das handy macht ja das selbe wie der pipser, nur das man nicht hören was gefunkt wird...
    Zum Beispiel, weil man ein Handy nicht überall benutzen darf. Merkste wat?
    Oder weil der Alarm u. U. verzögert ankommt.

    wegen dem Dienstbuch.... das wird bei uns so gehandhabt, weil es einfach nicht anders durchsetzbar ist... TM2 hätte glaub ich 80 oder 120 stunden.. wer bitte will die alle unterrichten, und wenn mich nicht alles täuscht muss das bei der eigenen feuerwehr passieren.. ich war der einzige, der von unserer feuerwehr mitgemacht hat, die andere hatten sie entweder schon, oder währen zu jung...
    Mir kommen gleich die Tränen. Aber jetzt weiß ich wenigstens, was unter "bedingt einsatzbereit" zu verstehen ist ...

  15. #15
    Registriert seit
    31.12.2005
    Beiträge
    1.088
    Ich finde es einfach nur traurig, das wenn ein 16 jähriger Junge in diesem Forum eine Frage stellt, dann wir er nur blöd angemacht und jeder ist klüger als der andere.
    Anstatt ihm einfach Tipps zu geben, oder einfach in ganz normalen Ton zu sagen, das es nicht sehr toll ausschaut für ein wird einer derart blöd angemacht.

    @Flo94
    Ich hatte so ein Problem mal in der Berufsschule, da ging mein Piepser los, jedoch hat sich da der Lehrer auch gleich wichtig gemacht usw. aber kam nix dabei raus, da ich das ganze in meiner Firma erklärte, und dann wurde das genehmigt.
    Und ab da nahm jeder seinen Piepser mit. Waren alle auf Lautlos, und wenn Alarm war, raus, durchsage anhören, und dann entscheiden.

    Bei dir ist das jedoch nicht ganz so einfach, ich würde mit deinem Lehrer oder Rektor ein kleines Gespräch führen und vielleicht kannst du erreichen, das du das Handy eingeschaltet lassen kannst.
    Mit Druck so wie ich es gemacht habe kannst du da nicht viel machen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •