
Zitat von
Flo94
also,
und nochwas, laut Art9.4 des Bayrischen Feuerwehrgesetz dürfen Volljährige schüler an einsätzen teilnehmen ;-)
Richtig.

Zitat von
Flo94
wie erfähr man ob ein einsatz ist? richtig: handy
Falsch, ein Handy ist ein nicht zugelassenes Alarmierungsmittel.

Zitat von
Flo94
oder pipser
Das ist richtig.

Zitat von
Flo94
(wobei die letzte allamierung bei mir erst 1h später kam, egal, andere geschichte)
Und hier hast du deine Begründung gleich geschrieben warum du aufgrund von "Handyalarmierung" eigentlich gar nicht ausrücken darfst und warum sie nicht zulässig ist.

Zitat von
Flo94
Laut Art. 7.2 "Feuerwehranwärter sind Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz noxhts anderes ergibt. Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistung außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden."
Stimmt, wobei ich stark bezweifel, daß das außerhalb des Gefahrenbereichs war.

Zitat von
Flo94
wenn einer von der JF is, wenn er mit dem traktor und funkgerät ausgestattet ist, kann er super feuer ausmachen
Sobald der JFler Feuer ausmacht, ist er definitv IM Gefahrenbereich.

Zitat von
Flo94
und auserdem dürfe ich sogar von der schule weg, da ich in die 10. klasse gehen und ich keine schulpflicht mehr habe, nur so am rande... ich dürfe! heißt nicht das ich könnte oder gar mache...
Auch das ist falsch mein junger Padawan.
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG)
Art. 35
Schulpflicht
(2) Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
(3) Die Schulpflicht gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht.
Deine Vollzeitschulpflicht endet vielleicht nach der 9. Klasse, nun bist du aber berufsschulpflichtig, außer du besucht eine höhere Schule, aber da endet dann die Vollzeitschulpflicht nicht nach der 9. Klasse sondern erst später.
Somit bist du definitv noch schulpflichtig in irgendeiner Form.
Die Schulpflicht in Bayern endet übrigens mit 21 Jahre (sofern du deine Ausbildung nicht schon abgeschlossen hast), weshalb auch durch das Feuerwehrgesetz Schüler vom Unterricht freigestellt werden müssen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.