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Thema: FFW, Handyalamierung bei Jugendlichen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Hi,

    Wie ist es möglich, mit 16 Jahren schon eine abgeschlossene Truppmann 1 und 2 Ausbildung zu haben und dann schon für Einsätze zugelassen zu sein? Ich kenne kein Gesetz in dem dieser Fall geregelt ist und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Bayern da wieder eine extra Wurst hat.

    Wenn mich mein Kenntnisstand nicht gerade im Stich gelassen hat, kann man eine Truppmannausbildung erst mit der Vollendung des 17. Lebensjahr beginnen. (Korrigiert mich bitte, falls meine Aussage nicht richtig sein sollte)
    aaaalsoo ich kann für Rheinland-Pfalz sagen, dass man mit Vollendung des 16. Lebensjahres TM1 anfangen kann, sofern man eben Feuerwehrtauglich (ärztliches Attest) ist.
    Mit frühestens 18 kann man TM2 machen. In den 2 Jahren dazwischen macht man Sprechfunk... und mit 18 AGT.
    Bedingt einsatzfähig ist man mit der Übernahme der Urkunde zum abgeschlossenen Lehrgang TM1! Sprich: Melder und einsatzfähig,BEDINGT.
    Wie das in Bayern ist...ka^^
    Ich kann ihn verstehen allerdings würde ich des dem Chef einfach ma erklären und nich mit rechtlichen Grundlagen auftrumpfen von denen man net wirklich Ahnung hat...

    Zitatfunktion korrigiert - Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (11.12.2010 um 19:45 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    aaaalsoo ich kann für Rheinland-Pfalz sagen, dass man mit Vollendung des 16. Lebensjahres TM1 anfangen kann, sofern man eben Feuerwehrtauglich (ärztliches Attest) ist.
    Mit frühestens 18 kann man TM2 machen. In den 2 Jahren dazwischen macht man Sprechfunk... und mit 18 AGT.
    Die 2 Jahre nach TM1 sind TM2.

    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    Bedingt einsatzfähig ist man mit der Übernahme der Urkunde zum abgeschlossenen Lehrgang TM1! Sprich: Melder und einsatzfähig,BEDINGT
    Das mag in deiner Wehr gelten, aber nicht für ganz RLP. Einsatz hier bei uns ab TM2, und damit generell ab 18. Eine "bedingte Einsatzfähigkeit" gibt es bei uns nicht.

  3. #3
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    also,

    sry erstmal das ich so spät schreibe...

    an alle, die an meiner TM2 ausbildung zweifeln: informiert euch leute, wie das in bayern, spezielle niederbayern bezirk mainburg läuft....

    und nochwas, laut Art9.4 des Bayrischen Feuerwehrgesetz dürfen Volljährige schüler an einsätzen teilnehmen ;-) wie erfähr man ob ein einsatz ist? richtig: handy oder pipser (wobei die letzte allamierung bei mir erst 1h später kam, egal, andere geschichte) Laut Art. 7.2 "Feuerwehranwärter sind Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz noxhts anderes ergibt. Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistung außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden."

    wenn man kominier, und sich auf das "Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt" bezieht hat man gute chancen... zum thema "schüler gehören in die schule und nicht in den einsatz"... tja, schöne verallgemeinerung... um ein schönes beispiel zu nennen... letzten sommer, waldbrand... hab in der 6. schule die allamierung bekommen, bin dann direkt bei sprizenhaus ausgestiegen, und mit dem nachschubtrupp mitgefahren.... wegen funker und maschinist: funker ausbildung mach ich nächstes jahr, hab den plan schon bekommen ;-)... nochmal zum waldbrand... es bringt sehr viel, auch wenn einer von der JF is, wenn er mit dem traktor und funkgerät ausgestattet ist, kann er super feuer ausmachen, man glaubt kaum was ein krupper und ein traktor der 30 fährt gegen feuer machen kann... und viele ausm dorf sind arbeiten am tag auswerts, und die können oftmals nich vom arbeitsplatz weg, weil sie dann vom chef stress bekommen... da is der schüler doch die bessere wahl...

    und meint ihr nicht auch, das machen 16. jähren besser für den feuerwehrdienst geeignet sind als mache 20 jährigen? nur mal ein denkanstoß... "die wichtigesten für den einsatz sein" .. hab ich das mit einer silbe gesagt? als JF gehört man zu den unwichtigsten überhaupt, da man im gegensatz zu manch anderen ned mal in den unmittelbaren gefahrenbereich darf, genauso wenig auf die autobahn und allgemein zu verkehrsumfällen..


    zur rechtschreibung, und wieder werden alle in einen topf geschmissen... man muss nicht unbedingt dumm oder faul sein, um eine schlechte rechtschreibung zu haben...

    und auserdem dürfe ich sogar von der schule weg, da ich in die 10. klasse gehen und ich keine schulpflicht mehr habe, nur so am rande... ich dürfe! heißt nicht das ich könnte oder gar mache...

    werde am montag dies einfach mit dem chef klären, und ihm versuchen das zu erklären... werden auch die 2 art. erwähnen, aber mit erhobener nase reingehen und ihm mehr oder weniger sagen, das er da falsch liegt, is vllt nicht die beste lösung... man kann viel mit reden klären...

  4. #4
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    Also du hast uns nach Hilfe gefragt und machst es jetzt auf deine Weise? Wieso wusste ich, dass das so endet...

    TM2 gibts übrigens erst ab 18. TM2 ist nämlich erst nach 2 Jahren gesammelter Erfahrung möglich. So ist es in Bayern und ja, auch in Niederbayern und auch in Mainburg. Mainburg hat nämlich kein eigenes Feuerwehrgesetz.

    da ich in die 10. klasse gehen und ich keine schulpflicht mehr habe
    Mir wäre ein guter Abschluss wichtiger als 1-2 Ölspuren mehr gekehrt. Ist aber dein Bier. Vor allem den Deutschunterricht solltest du nicht schwänzen...

    Grüße
    pudding
    Geändert von Kampfpudding (04.12.2010 um 23:51 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    also,
    zur rechtschreibung, und wieder werden alle in einen topf geschmissen... man muss nicht unbedingt dumm oder faul sein, um eine schlechte rechtschreibung zu haben...
    Also wer schon vor einer Konjunktion Kommas setzt, dem ist auch nicht mehr zu helfen, wie "schlau" er auch immer sein mag.
    Und ich kann dir nur wieder empfehlen, geh in die Schule . . .

  6. #6
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    hmmm, eure lösungen waren sehr kreativ... ok, einige waren gut, die vorschläge haben ich ja auch bei meiner "entgültigen lösung" berücksichtig, aber einige von wegen "geh lieber in de brifmarkenverein" oder sonstige beiträge von leute die meinen die JFer sind eingbiltet und haben keine ahnung und sollen ja nicht machen, find ich einfach nur nicht angebracht... bei den leuten hoffe ich nur, das sie hoffentlich keine jugendwarte sind. Wobei, das würde den rückgang der jugendliche erklären, die zur feuerwehr gehen...

  7. #7
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    Gibt es eigentlich schon Castingshows für Komiker?

  8. #8
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Gibt es eigentlich schon Castingshows für Komiker?
    Wurde abgesetzt - die Meisten sind an der Bewerbung gescheitert, wegen der Rechtschreibung . . .

  9. #9
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    Zitat Zitat von 7.2
    erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistung außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden."
    Damit hat sich ein Einsatz erledigt, da bereits die Anfahrt zur E-Stelle in meinen Augen Gefahrenbereich ist... Zum Glück ist in Baden-Württemberg nix mit Einsatz unter 18...

    Ich habe für ein paar Anwärter hier schon die Melder liegen. Werden die nächsten Tage 18. Aber bei uns gibts den Melder nicht einen Tag vor dem 18. Geburtstag. Selbst wenn derjenige bis dahin schon den Zugführer-Lehrgang gemacht hat... ;)
    Geändert von danielhecker (05.12.2010 um 00:24 Uhr) Grund: Rechdschraipunk

  10. #10
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    das ist ganz verschieden... kenn hier sogar eine feuerwehr, die nemen zum teil 14. jährige mit...

    gibt ja schon einige discusionen ob es wirklich sinnvoll ist oder nicht, ich denke ja, aber meiner meinung nach hat die JF nicht im einsatzfahrzeug zu sein, und ich fahr ich immer mit dem 2. oder 3. auto mit, das hinterm TSF fährt....

    genauso ist der unmittelbare gefahrenbereich ein dehnbarer begriff.... wo ist der genau? entscheidet der gruppenführer und kein gesetz (ja, bzw die einsatzleitung, zugführer und herführer)

    es ist insofern gut, da man z.b. in keinem lehrgang, egal ob tm1, tm2 oder tf lernt, wie man löscht... hört sich blöd an, aber man lernt 10 mal mehr, wenn man zusammen mit einem erfahrenen feuerwehrler das C-rohr in die flammen hält, also in der tm1-2 ausbildung in bezug auf "brennen und löschen"... genauso ist es schwer am tag 9 leute zusammenzubekommen... lieber einen bedingt einsatzfähig als keinen dabeihaben (dadrüber läst sich aber auch streiten..)

    es läst sicher auch über handyallamierung von u18 leute streiten, aber das is ja ned das thema, sondern das ich eine allamierung bekommen habe, und das der lehrer bemerkt hat... hab jetzt auch die SMSen, die ich von der ILS bekomme, auf lautlos gestellt....

  11. #11
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    Lern erstmal schreiben, das hier kann sich ja keiner durchlesen.
    Wenn du dein Handy im Unterricht aus haben musst, dann musst du es aus lassen. Ein Handy ist kein F/DME! Oder machs halt auf Lautlos, so hab ich das auch immer gemacht. Wenn mans vergisst ist das eigene Blödheit, da kann die Feuerwehr nix für. Da solltest du selber zu stehen, dein Handy wird man dir wohl auch nicht auf Lebzeiten wegnehmen.


    bei den leuten hoffe ich nur, das sie hoffentlich keine jugendwarte sind. Wobei, das würde den rückgang der jugendliche erklären, die zur feuerwehr gehen
    Tja, ich bin einer! Und genau das sag ich auch jedem der Jugendlichen. Wir haben da auch so ein paar Spezialisten bei und denen sage ich auch, dass sie doch lieber Tauben züchten sollten als bei uns zu stören. Lass es doch weniger werden! Lieber hab ich eine Jugendfeuerwehr mit 5 Mitgliedern weniger als 7 Überwichtige dabei.

    Nebenbei frage ich mich, wie Bayern dass schafft, immer so gut im PISA Test abzuschneiden.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    also,
    und nochwas, laut Art9.4 des Bayrischen Feuerwehrgesetz dürfen Volljährige schüler an einsätzen teilnehmen ;-)
    Richtig.

    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    wie erfähr man ob ein einsatz ist? richtig: handy
    Falsch, ein Handy ist ein nicht zugelassenes Alarmierungsmittel.

    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    oder pipser
    Das ist richtig.

    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    (wobei die letzte allamierung bei mir erst 1h später kam, egal, andere geschichte)
    Und hier hast du deine Begründung gleich geschrieben warum du aufgrund von "Handyalarmierung" eigentlich gar nicht ausrücken darfst und warum sie nicht zulässig ist.

    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    Laut Art. 7.2 "Feuerwehranwärter sind Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz noxhts anderes ergibt. Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistung außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden."
    Stimmt, wobei ich stark bezweifel, daß das außerhalb des Gefahrenbereichs war.

    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    wenn einer von der JF is, wenn er mit dem traktor und funkgerät ausgestattet ist, kann er super feuer ausmachen
    Sobald der JFler Feuer ausmacht, ist er definitv IM Gefahrenbereich.

    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    und auserdem dürfe ich sogar von der schule weg, da ich in die 10. klasse gehen und ich keine schulpflicht mehr habe, nur so am rande... ich dürfe! heißt nicht das ich könnte oder gar mache...
    Auch das ist falsch mein junger Padawan.

    Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
    (BayEUG)
    Art. 35
    Schulpflicht
    (2) Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
    (3) Die Schulpflicht gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht.

    Deine Vollzeitschulpflicht endet vielleicht nach der 9. Klasse, nun bist du aber berufsschulpflichtig, außer du besucht eine höhere Schule, aber da endet dann die Vollzeitschulpflicht nicht nach der 9. Klasse sondern erst später.
    Somit bist du definitv noch schulpflichtig in irgendeiner Form.
    Die Schulpflicht in Bayern endet übrigens mit 21 Jahre (sofern du deine Ausbildung nicht schon abgeschlossen hast), weshalb auch durch das Feuerwehrgesetz Schüler vom Unterricht freigestellt werden müssen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    Naja "don't feed the trolls"

    Bei solchen Leuten ist echt Hopfen und Malz verlohren.

    Grüße
    pudding

  14. #14
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Richtig.


    Falsch, ein Handy ist ein nicht zugelassenes Alarmierungsmittel.


    Das ist richtig.


    Und hier hast du deine Begründung gleich geschrieben warum du aufgrund von "Handyalarmierung" eigentlich gar nicht ausrücken darfst und warum sie nicht zulässig ist.


    Stimmt, wobei ich stark bezweifel, daß das außerhalb des Gefahrenbereichs war.


    Sobald der JFler Feuer ausmacht, ist er definitv IM Gefahrenbereich.


    Auch das ist falsch mein junger Padawan.

    Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
    (BayEUG)
    Art. 35
    Schulpflicht
    (2) Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
    (3) Die Schulpflicht gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht.

    Deine Vollzeitschulpflicht endet vielleicht nach der 9. Klasse, nun bist du aber berufsschulpflichtig, außer du besucht eine höhere Schule, aber da endet dann die Vollzeitschulpflicht nicht nach der 9. Klasse sondern erst später.
    Somit bist du definitv noch schulpflichtig in irgendeiner Form.
    Die Schulpflicht in Bayern endet übrigens mit 21 Jahre (sofern du deine Ausbildung nicht schon abgeschlossen hast), weshalb auch durch das Feuerwehrgesetz Schüler vom Unterricht freigestellt werden müssen.

    wegen gefährenbereich... nicht unbedingt.... ein feld, auf dem noch stroh lag, hat gebrannt... also so ein kleine lauffeuer... da kann einem absolut nix mitm traktro passieren... aber is hart an der grenze...

    hö? dachte nach 10 jahre is die schulpflich zu ende? aber danke, gut zu wissen ;-)

    warum zählt eine handyalamierung nicht als alamierung? das handy macht ja das selbe wie der pipser, nur das man nicht hören was gefunkt wird...


    wegen dem Dienstbuch.... das wird bei uns so gehandhabt, weil es einfach nicht anders durchsetzbar ist... TM2 hätte glaub ich 80 oder 120 stunden.. wer bitte will die alle unterrichten, und wenn mich nicht alles täuscht muss das bei der eigenen feuerwehr passieren.. ich war der einzige, der von unserer feuerwehr mitgemacht hat, die andere hatten sie entweder schon, oder währen zu jung...

  15. #15
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    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    warum zählt eine handyalamierung nicht als alamierung? das handy macht ja das selbe wie der pipser, nur das man nicht hören was gefunkt wird...
    Zum Beispiel, weil man ein Handy nicht überall benutzen darf. Merkste wat?
    Oder weil der Alarm u. U. verzögert ankommt.

    wegen dem Dienstbuch.... das wird bei uns so gehandhabt, weil es einfach nicht anders durchsetzbar ist... TM2 hätte glaub ich 80 oder 120 stunden.. wer bitte will die alle unterrichten, und wenn mich nicht alles täuscht muss das bei der eigenen feuerwehr passieren.. ich war der einzige, der von unserer feuerwehr mitgemacht hat, die andere hatten sie entweder schon, oder währen zu jung...
    Mir kommen gleich die Tränen. Aber jetzt weiß ich wenigstens, was unter "bedingt einsatzbereit" zu verstehen ist ...

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