Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
aaaalsoo ich kann für Rheinland-Pfalz sagen, dass man mit Vollendung des 16. Lebensjahres TM1 anfangen kann, sofern man eben Feuerwehrtauglich (ärztliches Attest) ist.
Mit frühestens 18 kann man TM2 machen. In den 2 Jahren dazwischen macht man Sprechfunk... und mit 18 AGT.
Die 2 Jahre nach TM1 sind TM2.

Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
Bedingt einsatzfähig ist man mit der Übernahme der Urkunde zum abgeschlossenen Lehrgang TM1! Sprich: Melder und einsatzfähig,BEDINGT
Das mag in deiner Wehr gelten, aber nicht für ganz RLP. Einsatz hier bei uns ab TM2, und damit generell ab 18. Eine "bedingte Einsatzfähigkeit" gibt es bei uns nicht.