
Zitat von
firefighter93
aaaalsoo ich kann für Rheinland-Pfalz sagen, dass man mit Vollendung des 16. Lebensjahres TM1 anfangen kann, sofern man eben Feuerwehrtauglich (ärztliches Attest) ist.
Mit frühestens 18 kann man TM2 machen. In den 2 Jahren dazwischen macht man Sprechfunk... und mit 18 AGT.