also,

sry erstmal das ich so spät schreibe...

an alle, die an meiner TM2 ausbildung zweifeln: informiert euch leute, wie das in bayern, spezielle niederbayern bezirk mainburg läuft....

und nochwas, laut Art9.4 des Bayrischen Feuerwehrgesetz dürfen Volljährige schüler an einsätzen teilnehmen ;-) wie erfähr man ob ein einsatz ist? richtig: handy oder pipser (wobei die letzte allamierung bei mir erst 1h später kam, egal, andere geschichte) Laut Art. 7.2 "Feuerwehranwärter sind Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz noxhts anderes ergibt. Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistung außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden."

wenn man kominier, und sich auf das "Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt" bezieht hat man gute chancen... zum thema "schüler gehören in die schule und nicht in den einsatz"... tja, schöne verallgemeinerung... um ein schönes beispiel zu nennen... letzten sommer, waldbrand... hab in der 6. schule die allamierung bekommen, bin dann direkt bei sprizenhaus ausgestiegen, und mit dem nachschubtrupp mitgefahren.... wegen funker und maschinist: funker ausbildung mach ich nächstes jahr, hab den plan schon bekommen ;-)... nochmal zum waldbrand... es bringt sehr viel, auch wenn einer von der JF is, wenn er mit dem traktor und funkgerät ausgestattet ist, kann er super feuer ausmachen, man glaubt kaum was ein krupper und ein traktor der 30 fährt gegen feuer machen kann... und viele ausm dorf sind arbeiten am tag auswerts, und die können oftmals nich vom arbeitsplatz weg, weil sie dann vom chef stress bekommen... da is der schüler doch die bessere wahl...

und meint ihr nicht auch, das machen 16. jähren besser für den feuerwehrdienst geeignet sind als mache 20 jährigen? nur mal ein denkanstoß... "die wichtigesten für den einsatz sein" .. hab ich das mit einer silbe gesagt? als JF gehört man zu den unwichtigsten überhaupt, da man im gegensatz zu manch anderen ned mal in den unmittelbaren gefahrenbereich darf, genauso wenig auf die autobahn und allgemein zu verkehrsumfällen..


zur rechtschreibung, und wieder werden alle in einen topf geschmissen... man muss nicht unbedingt dumm oder faul sein, um eine schlechte rechtschreibung zu haben...

und auserdem dürfe ich sogar von der schule weg, da ich in die 10. klasse gehen und ich keine schulpflicht mehr habe, nur so am rande... ich dürfe! heißt nicht das ich könnte oder gar mache...

werde am montag dies einfach mit dem chef klären, und ihm versuchen das zu erklären... werden auch die 2 art. erwähnen, aber mit erhobener nase reingehen und ihm mehr oder weniger sagen, das er da falsch liegt, is vllt nicht die beste lösung... man kann viel mit reden klären...