@poldy
Lies dir mal den Rufnamenkatalog Hessen durch. Das System Hessen lässt sich mit NRW, was die Standortkennzahlen betrifft, nicht vergleichen. In Hessen gibt es "die 1 vorne" in jeder Stadt eines Landkreises. Weil das in Hessen den Standort innerhalb einer Stadt bezeichnet. In NRW wird mit "der 1 vorne" die ganze Stadt bezeichnet.
Bsp:
Hessen Landkreis XYZ
A-Stadt 1-44-1 (Stadtteil 1, 1. LF)
A-Stadt 1-44-2 (Stadtteil 1, 2. LF)
A-Stadt 2-44-1 (Stadtteil 2)
B-Stadt 1-44-1
C-Stadt 1-44-1
NRW Landkreis YXZ
A-Stadt 1-44-1 (Stadtteil 1, 1. LF)
A-Stadt 1-44-2 (Stadtteil 1, 2. LF)
A-Stadt 1-44-3 (Stadtteil 2)
B-Stadt 2-44-1
C-Stadt 3-44-1
Fahrzeuge wie 8-83-21 gibt es nicht, da Nummern > 10 HandFug bezeichnen. 8-83-21 wäre also das 1. HFug vom 8-83-2.
Ja. Zumindest soweit ich das von Hessen weiß und richtig wiedergeben kann. Wenn die ehrenamtlichen RTW nicht nach HRDG besetzt sind, dürfen die keinen Patiententransport vornehmen. Ein OV-RTW ist bei uns hauptsächlich für die Erstversorgung, Unterstützung und den Eigenschutz da. Den Rest übernehmen die Hauptamtlichen.Ist eine HiOrg RTW wniger gut als ein HA-RTW??
Absolutes JA. Z.B. wenn du ein großes Gemeindegebiet hast (ländliche Landkreise wie Odenwald, Bergstraße, Main-Kinzig) und mehrere, gut verteilte hauptamtliche RTW-Standorte hast (mithalt nur einem RTW), und/oder du zu einer hauptamtlichen Wache noch mehrere ehrenamtliche Ortsvereine hast.Es gibt tatsächlich in Hessen in einer Gemeinde mehrere Wachen von einer Organisation??
Gruß Joachim