Die Hamburger haben halt den Stadtstaatvorteil. Die stellen einfach ihren Fuhrpark nach dem Rufnamenkatalog zusammen, und nicht wie die anderen umgekehrt ;-)
@Joachim:
Ich bin verwirrt....
Egal von welcher Seite man es betrachtet, in den Kreisen werden zwei Systeme bestehen.
Es ist ja durchaus möglich, dass in einer Gemeinde zwei Rettungswachen sind. Das lässt sich mit dem System dann lediglich übe die Durchnummerierung der Fzg. darstellen lassen (Wache 1: RK Limburg-Weilburg 5-83-1 u. 5-83-2, Wache 2: RK Limburg-Weilburg 5-83-3). Würde hier das System der Fw angewandt, wäre eine deutlich bessere Zuordnung möglich (Wache 1: RK Limburg 1-83-1 u. 1-83-2, Wache 2: RK Limburg 2-83-1). Dadurch wären auch sinnvollere Verkürzung von gesprochenen Rufnamen möglich.
Gerade im ehrenamtlichen Bereich der HiOrgs können ja auch mehrere OV bzw. Bereitschaften in einer Gemeinde bestehen, da kann man dann noch schwerer eine transparente und Systematik installieren.
Ausserdem werden solche Dinge, wenn sie nicht einheitlich durch das HMdIS geregelt werden, wieder zu regional sehr unterschiedlichen Lösungen führen.
Jetzt verständlicher?
Der neue Rufnamenkatalog muss ab 1.2.2011 angewendet werden, FMS soll aber nicht umgestellt werden, dafür sollen die Lst. nur neue Aliasnamen einpflegen.
MfG
brause
Hallo!
Vielleicht hängt dieser Gedanke ja noch mit den "alten" Gewohnheiten zusammen, aber ich als Nordrhein-Westfale kann nur sagen: kürzer ist es mit der neuen Version.
Beispiel: Wenn hier an einer größeren Einsatzstelle mehrere RTW rumstehen, dann reichen mir (z.B. als OrgL) nur die Zahlen, und ich kann sehen woher das Auto kommt, und ggfs wohin kann er also sinnvoll Patienten mitnehmen. (Wir lassen jetzt mal Kreisexterne Fahrzeuge außen vor)
Beispiel:
1-83-1 RTW A-Stadt
2-83-1 1. RTW B-Stadt
2-83-2 2. RTW B-Stadt
3-83-2 2. RTW C-Stadt
4-83-1 RTW D-Stadt
Stehen bei euch immer die Stadtnamen dann mit auf der Windschutzscheibe? Das kann ja ganz schön voll werden....
Wie gesagt, in NRW genügen ausschliesslich die Zahlen solange sich nur Fahrzeuge aus einem Kreis an der Einsatzstelle aufhalten. Erst dann wird Name des Kreises benötigt.
Nach deinem prinzip braucht man das "Wort" schon wenn Fahrzeuge aus mehr als einem Stadtgebiet zusammenkommen, und das dürfte ja zumindest Rettungsdienstlich häufiger der Fall sein...
My 2 Cent
poldy
@brause
Jo verstanden.
Problem ist doch, dass der Rettungsdienst im LK als Standortbezeichner immer den LK Namen führt. So sind Hauptamtliche RW und ehrenamtliche OV immer mit "Rotkreuz Landkreis" anzusprechen.
Während du bei den FFen immer einen anderen (eindeutigen) Gemeindenamen hast und die Ortsteile durchnummerieren kannst (Mühlheim 1-44-1, Obertshausen 1-44-1, Heusenstamm 1-44-1), geht das bei RD und HiOrgs nicht. Dort kannst du nur die Standorte durchnummerieren (Landkreis 1-83-1, Landkreis 2-83-1)
Hinderlich ist in der Tat die Empfehlung mit dem Gemeindeschlüssel. So lässt sich dein Beispiel entweder wie von dir genannt damit lösen, dass man die Durchnummerierung einfügt (5-83-1 und 5-83-2) oder aber gegen die Empfehlung arbeitet (wenn möglich) und sich "selbst etwas ausdenkt" (Geht ja leider immernoch) z.B. könnte man den zusätzlichen Standorten eine Einer-Stelle verpassen (sollte es keine gleichlautende Gemeindekennzahl geben) Also 5-83-1 und 51-83-1.
Oder aber man verzichtet gänzlich auf die Nummerierung nach Gemeindekennzahl und Nummeriert seine RW einfach von 1-XX neu durch.
Alles in allem hast du recht, das System HiOrg/RD und FW lassen sich im Landkreis nicht vergleichen und man kann anhand der Standortkennzahl nicht darauf schließen, dass eine HiOrg in der selben Stadt ansässig ist, wie eine FF.
Gruß Joachim
Geändert von MiThoTyN (21.10.2010 um 16:03 Uhr)
@poldy
Deine Ansicht ist einzeln betrachtet für den RD richtig, nicht aber, wenn die Feuerwehr und andere HiOrgs ins Spiel kommen. Dann lassen sich FW und HiOrg/RD nicht miteinander vergleichen. Du musst jeweils einzeln wissen, welche Standortkennzahl der FW wohin gehört und welche Standortkennzahl RD/HiOrg wohin gehört. Außerdem kannst du hauptamtliche von ehrenamtlichen RD nicht unterscheiden und einzelne RD-Wachen in der selben Gemeinde auch nicht.
Beispiel unsere Stadt. Wir haben 3 FF, DRK und DLRG. Beispielhaft mal folgende Rufnamen, mit der Gemeindekennzahl 8.
Florian Mühlheim 1-44-1 (Stadtteil 1)
Florian Mühlheim 2-44-1 (Stadtteil 2)
Florian Mühlheim 3-44-1 (Stadtteil 3)
Rotkreuz Offenbach 8-83-1 (Hauptamtlicher RTW des Kreisverbandes)
Rotkreuz Offenbach 8-10-1 (Ehrenamtlicher OV Stadtteil 1)
Rotkreuz Offenbach 8-83-2 (Ehrenamtlicher OV Stadtteil 1)
Rotkreuz Offenbach 8-83-3 (Ehrenamtlicher OV Stadtteil 2)
Pelikan Offenbach 8-58-1
Pelikan Offenbach 8-10-1
Gruß Joachim
Ganz lustig wird es zudem in den Kreisen, die namensgleich mit einer kreisferien Stadt sind.
Dann kann es eben durchaus einmal RK Kassel 1-83-1 geben wie auch einen RK Kreis Kassel 1-83-1, beide werden durch die selbe Lst. bearbeitet, da sind Verwechslungen vorprogrammiert.
Offfenbach hat ja das selbe Problem.
MfG
brause
Nein, wieso?
Bei uns haben die Fahrzeuge aller HiOrgs/FF/DLRG was weiß ich der Stadt A-Stadt die z.B. 1 vorne. Weil 1 = A-Stadt
Das einzige was "man" wissen muss währe halt die Zuordnung einzelner FW-Fahrzeuge auf ihre Standorte, weil das ja kein einheitliches Schema ist. (untersheiden sich halt nur ind er laufenden Nummer am Schluss) Da muss der Einsatzleiter das halt wissen, wobei es taktisch garnicht so relevant ist, ob z.B. das LF 10/6 aus G-Dorf oder K-Dorf ist, hauptsache es ist ein LF 10/6!
Wozu soll ich das denn müssen??Außerdem kannst du hauptamtliche von ehrenamtlichen RD nicht unterscheiden
Ist eine HiOrg RTW wniger gut als ein HA-RTW?? Dann ist da aber im System was falsch!
Außerdem währe das z.B. über die letzte Ziffer durchaus Möglich:
Rotkreuz Offenbach 8-83-21 (1. RTW des DRK OV)
Rotkreuz Offenbach 8-83-22 (2. RTW DRK OV)
etc.
Es gibt tatsächlich in Hessen in einer Gemeinde mehrere Wachen von einer Organisation??und einzelne RD-Wachen in der selben Gemeinde auch nicht.
(Achtung, wir reden hier nicht von Kreisfreien Städten!)
@poldy
Lies dir mal den Rufnamenkatalog Hessen durch. Das System Hessen lässt sich mit NRW, was die Standortkennzahlen betrifft, nicht vergleichen. In Hessen gibt es "die 1 vorne" in jeder Stadt eines Landkreises. Weil das in Hessen den Standort innerhalb einer Stadt bezeichnet. In NRW wird mit "der 1 vorne" die ganze Stadt bezeichnet.
Bsp:
Hessen Landkreis XYZ
A-Stadt 1-44-1 (Stadtteil 1, 1. LF)
A-Stadt 1-44-2 (Stadtteil 1, 2. LF)
A-Stadt 2-44-1 (Stadtteil 2)
B-Stadt 1-44-1
C-Stadt 1-44-1
NRW Landkreis YXZ
A-Stadt 1-44-1 (Stadtteil 1, 1. LF)
A-Stadt 1-44-2 (Stadtteil 1, 2. LF)
A-Stadt 1-44-3 (Stadtteil 2)
B-Stadt 2-44-1
C-Stadt 3-44-1
Fahrzeuge wie 8-83-21 gibt es nicht, da Nummern > 10 HandFug bezeichnen. 8-83-21 wäre also das 1. HFug vom 8-83-2.
Ja. Zumindest soweit ich das von Hessen weiß und richtig wiedergeben kann. Wenn die ehrenamtlichen RTW nicht nach HRDG besetzt sind, dürfen die keinen Patiententransport vornehmen. Ein OV-RTW ist bei uns hauptsächlich für die Erstversorgung, Unterstützung und den Eigenschutz da. Den Rest übernehmen die Hauptamtlichen.Ist eine HiOrg RTW wniger gut als ein HA-RTW??
Absolutes JA. Z.B. wenn du ein großes Gemeindegebiet hast (ländliche Landkreise wie Odenwald, Bergstraße, Main-Kinzig) und mehrere, gut verteilte hauptamtliche RTW-Standorte hast (mithalt nur einem RTW), und/oder du zu einer hauptamtlichen Wache noch mehrere ehrenamtliche Ortsvereine hast.Es gibt tatsächlich in Hessen in einer Gemeinde mehrere Wachen von einer Organisation??
Gruß Joachim
Geändert von MiThoTyN (21.10.2010 um 16:48 Uhr)
Hi,
also in BW funktioniert das bei den HiOrgs schon immer problemlos.
Die Ziffern 1..19 sind für Rettungswachen belegt, Jede Nummer gibt es HiOrg-übergreifend nur einmal.
Die Nummer 50 ist für den Kreisverband reserviert. Die Nummern 51..99 sind für die Bereitschaften, (meist in alphabetischer Reihenfolge des Ortsnamens)... reserviert. Es kann also durchaus sein, dass aus dem selben Haus ein 1/83-1 und ein 77/85-1 ausrückt. Die Leitstelle weis dann automatisch, der 1/83-1 ist vom Rettungsdienst und der 77/85-1 ist vom Ehrenamt.
gruß
Simon
Doch, auch wenn hier die Definition nicht wirklich scharf ist:
83 Krankenkraftwagen Typ C (Rettungswagen) - RD RTW
84 Krankenkraftwagen Typ C (Rettungswagen) - RD temporär besetzt RTW
85 Krankenkraftwagen Typ C (Rettungswagen) - Zug (z.B. Sanitätszug, Löschzug) Z-RTW
Ich wüsste nicht, was gegen die von dir angeführten Klartextrufnamen sprechen sollte.
Was aber ein weiteres Problem ist, sind die Rufnamen von HiOrg-internen Führungskräften. Hier sollen ja keine Ortskennziffern gesprochen werden, allerdings gibt es in vielen Kreisen beim DRK mehrere Kreisverbände. Wie sollen da die internen Führungskräfte (z.B. Führer v. Dienst etc.) unterschieden werden? Dieser Punkt soll aber noch nachverhandelt werden, zumal HiOrg-interne Führungskräfte ja überhaupt keine Beachtung gefunden haben (Führungskräfte nach HRDG u. HBKG werden ja ausschliesslich durch den Kreis/kreisfreie Stadt gestellt.)
Insgesamt befürchte ich einen regionalen Wildwuchs...
MfG
brause
Hi brause!
Danke für die wie üblich gute Aufklärung und Beantwortung!
Entnehme ich deiner Auflistung, dass ein OV-RTW unter "84 Krankenkraftwagen Typ C (Rettungswagen) - RD temporär besetzt RTW" zu führen ist? Das wäre dann verständlich, logisch und einheitlich.
Ist die PDF-Datei eigentlich eine endgültige, öffentliche, genehmigte, ... Fassung? Ich würde gerne im Rahmen eines zufällig genau passend stattfindenden "Funk-Unterricht" nächste Woche die neuen Rufnamen schon vorstellen. Aber natürlich nur dann, wenn nicht in 2 Wochen eine Neuauflage/Korrektur erscheint.
Gruß Joachim
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)