Die Hamburger haben halt den Stadtstaatvorteil. Die stellen einfach ihren Fuhrpark nach dem Rufnamenkatalog zusammen, und nicht wie die anderen umgekehrt ;-)
Die Hamburger haben halt den Stadtstaatvorteil. Die stellen einfach ihren Fuhrpark nach dem Rufnamenkatalog zusammen, und nicht wie die anderen umgekehrt ;-)
@Joachim:
Ich bin verwirrt....
Egal von welcher Seite man es betrachtet, in den Kreisen werden zwei Systeme bestehen.
Es ist ja durchaus möglich, dass in einer Gemeinde zwei Rettungswachen sind. Das lässt sich mit dem System dann lediglich übe die Durchnummerierung der Fzg. darstellen lassen (Wache 1: RK Limburg-Weilburg 5-83-1 u. 5-83-2, Wache 2: RK Limburg-Weilburg 5-83-3). Würde hier das System der Fw angewandt, wäre eine deutlich bessere Zuordnung möglich (Wache 1: RK Limburg 1-83-1 u. 1-83-2, Wache 2: RK Limburg 2-83-1). Dadurch wären auch sinnvollere Verkürzung von gesprochenen Rufnamen möglich.
Gerade im ehrenamtlichen Bereich der HiOrgs können ja auch mehrere OV bzw. Bereitschaften in einer Gemeinde bestehen, da kann man dann noch schwerer eine transparente und Systematik installieren.
Ausserdem werden solche Dinge, wenn sie nicht einheitlich durch das HMdIS geregelt werden, wieder zu regional sehr unterschiedlichen Lösungen führen.
Jetzt verständlicher?
Der neue Rufnamenkatalog muss ab 1.2.2011 angewendet werden, FMS soll aber nicht umgestellt werden, dafür sollen die Lst. nur neue Aliasnamen einpflegen.
MfG
brause
Hallo!
Vielleicht hängt dieser Gedanke ja noch mit den "alten" Gewohnheiten zusammen, aber ich als Nordrhein-Westfale kann nur sagen: kürzer ist es mit der neuen Version.
Beispiel: Wenn hier an einer größeren Einsatzstelle mehrere RTW rumstehen, dann reichen mir (z.B. als OrgL) nur die Zahlen, und ich kann sehen woher das Auto kommt, und ggfs wohin kann er also sinnvoll Patienten mitnehmen. (Wir lassen jetzt mal Kreisexterne Fahrzeuge außen vor)
Beispiel:
1-83-1 RTW A-Stadt
2-83-1 1. RTW B-Stadt
2-83-2 2. RTW B-Stadt
3-83-2 2. RTW C-Stadt
4-83-1 RTW D-Stadt
Stehen bei euch immer die Stadtnamen dann mit auf der Windschutzscheibe? Das kann ja ganz schön voll werden....
Wie gesagt, in NRW genügen ausschliesslich die Zahlen solange sich nur Fahrzeuge aus einem Kreis an der Einsatzstelle aufhalten. Erst dann wird Name des Kreises benötigt.
Nach deinem prinzip braucht man das "Wort" schon wenn Fahrzeuge aus mehr als einem Stadtgebiet zusammenkommen, und das dürfte ja zumindest Rettungsdienstlich häufiger der Fall sein...
My 2 Cent
poldy
@brause
Jo verstanden.
Problem ist doch, dass der Rettungsdienst im LK als Standortbezeichner immer den LK Namen führt. So sind Hauptamtliche RW und ehrenamtliche OV immer mit "Rotkreuz Landkreis" anzusprechen.
Während du bei den FFen immer einen anderen (eindeutigen) Gemeindenamen hast und die Ortsteile durchnummerieren kannst (Mühlheim 1-44-1, Obertshausen 1-44-1, Heusenstamm 1-44-1), geht das bei RD und HiOrgs nicht. Dort kannst du nur die Standorte durchnummerieren (Landkreis 1-83-1, Landkreis 2-83-1)
Hinderlich ist in der Tat die Empfehlung mit dem Gemeindeschlüssel. So lässt sich dein Beispiel entweder wie von dir genannt damit lösen, dass man die Durchnummerierung einfügt (5-83-1 und 5-83-2) oder aber gegen die Empfehlung arbeitet (wenn möglich) und sich "selbst etwas ausdenkt" (Geht ja leider immernoch) z.B. könnte man den zusätzlichen Standorten eine Einer-Stelle verpassen (sollte es keine gleichlautende Gemeindekennzahl geben) Also 5-83-1 und 51-83-1.
Oder aber man verzichtet gänzlich auf die Nummerierung nach Gemeindekennzahl und Nummeriert seine RW einfach von 1-XX neu durch.
Alles in allem hast du recht, das System HiOrg/RD und FW lassen sich im Landkreis nicht vergleichen und man kann anhand der Standortkennzahl nicht darauf schließen, dass eine HiOrg in der selben Stadt ansässig ist, wie eine FF.
Gruß Joachim
Geändert von MiThoTyN (21.10.2010 um 15:03 Uhr)
@poldy
Deine Ansicht ist einzeln betrachtet für den RD richtig, nicht aber, wenn die Feuerwehr und andere HiOrgs ins Spiel kommen. Dann lassen sich FW und HiOrg/RD nicht miteinander vergleichen. Du musst jeweils einzeln wissen, welche Standortkennzahl der FW wohin gehört und welche Standortkennzahl RD/HiOrg wohin gehört. Außerdem kannst du hauptamtliche von ehrenamtlichen RD nicht unterscheiden und einzelne RD-Wachen in der selben Gemeinde auch nicht.
Beispiel unsere Stadt. Wir haben 3 FF, DRK und DLRG. Beispielhaft mal folgende Rufnamen, mit der Gemeindekennzahl 8.
Florian Mühlheim 1-44-1 (Stadtteil 1)
Florian Mühlheim 2-44-1 (Stadtteil 2)
Florian Mühlheim 3-44-1 (Stadtteil 3)
Rotkreuz Offenbach 8-83-1 (Hauptamtlicher RTW des Kreisverbandes)
Rotkreuz Offenbach 8-10-1 (Ehrenamtlicher OV Stadtteil 1)
Rotkreuz Offenbach 8-83-2 (Ehrenamtlicher OV Stadtteil 1)
Rotkreuz Offenbach 8-83-3 (Ehrenamtlicher OV Stadtteil 2)
Pelikan Offenbach 8-58-1
Pelikan Offenbach 8-10-1
Gruß Joachim
Ganz lustig wird es zudem in den Kreisen, die namensgleich mit einer kreisferien Stadt sind.
Dann kann es eben durchaus einmal RK Kassel 1-83-1 geben wie auch einen RK Kreis Kassel 1-83-1, beide werden durch die selbe Lst. bearbeitet, da sind Verwechslungen vorprogrammiert.
Offfenbach hat ja das selbe Problem.
MfG
brause
Nein, wieso?
Bei uns haben die Fahrzeuge aller HiOrgs/FF/DLRG was weiß ich der Stadt A-Stadt die z.B. 1 vorne. Weil 1 = A-Stadt
Das einzige was "man" wissen muss währe halt die Zuordnung einzelner FW-Fahrzeuge auf ihre Standorte, weil das ja kein einheitliches Schema ist. (untersheiden sich halt nur ind er laufenden Nummer am Schluss) Da muss der Einsatzleiter das halt wissen, wobei es taktisch garnicht so relevant ist, ob z.B. das LF 10/6 aus G-Dorf oder K-Dorf ist, hauptsache es ist ein LF 10/6!
Wozu soll ich das denn müssen??Außerdem kannst du hauptamtliche von ehrenamtlichen RD nicht unterscheiden
Ist eine HiOrg RTW wniger gut als ein HA-RTW?? Dann ist da aber im System was falsch!
Außerdem währe das z.B. über die letzte Ziffer durchaus Möglich:
Rotkreuz Offenbach 8-83-21 (1. RTW des DRK OV)
Rotkreuz Offenbach 8-83-22 (2. RTW DRK OV)
etc.
Es gibt tatsächlich in Hessen in einer Gemeinde mehrere Wachen von einer Organisation??und einzelne RD-Wachen in der selben Gemeinde auch nicht.
(Achtung, wir reden hier nicht von Kreisfreien Städten!)
@poldy
Lies dir mal den Rufnamenkatalog Hessen durch. Das System Hessen lässt sich mit NRW, was die Standortkennzahlen betrifft, nicht vergleichen. In Hessen gibt es "die 1 vorne" in jeder Stadt eines Landkreises. Weil das in Hessen den Standort innerhalb einer Stadt bezeichnet. In NRW wird mit "der 1 vorne" die ganze Stadt bezeichnet.
Bsp:
Hessen Landkreis XYZ
A-Stadt 1-44-1 (Stadtteil 1, 1. LF)
A-Stadt 1-44-2 (Stadtteil 1, 2. LF)
A-Stadt 2-44-1 (Stadtteil 2)
B-Stadt 1-44-1
C-Stadt 1-44-1
NRW Landkreis YXZ
A-Stadt 1-44-1 (Stadtteil 1, 1. LF)
A-Stadt 1-44-2 (Stadtteil 1, 2. LF)
A-Stadt 1-44-3 (Stadtteil 2)
B-Stadt 2-44-1
C-Stadt 3-44-1
Fahrzeuge wie 8-83-21 gibt es nicht, da Nummern > 10 HandFug bezeichnen. 8-83-21 wäre also das 1. HFug vom 8-83-2.
Ja. Zumindest soweit ich das von Hessen weiß und richtig wiedergeben kann. Wenn die ehrenamtlichen RTW nicht nach HRDG besetzt sind, dürfen die keinen Patiententransport vornehmen. Ein OV-RTW ist bei uns hauptsächlich für die Erstversorgung, Unterstützung und den Eigenschutz da. Den Rest übernehmen die Hauptamtlichen.Ist eine HiOrg RTW wniger gut als ein HA-RTW??
Absolutes JA. Z.B. wenn du ein großes Gemeindegebiet hast (ländliche Landkreise wie Odenwald, Bergstraße, Main-Kinzig) und mehrere, gut verteilte hauptamtliche RTW-Standorte hast (mithalt nur einem RTW), und/oder du zu einer hauptamtlichen Wache noch mehrere ehrenamtliche Ortsvereine hast.Es gibt tatsächlich in Hessen in einer Gemeinde mehrere Wachen von einer Organisation??
Gruß Joachim
Geändert von MiThoTyN (21.10.2010 um 15:48 Uhr)
Ich habe glaube ich das wichtigste gelesen. Aber eben genau darum geht es mir ja:
Wenn man das schon neu macht, warum dann nicht so neu das es einheitlich für alle ist?
Das es in NRW nicht gleich ist wie in Hessen ist mir klar, ich wollte NRW ja auch nur als Beispiel nehmen das es ohne den Ortsnamen im Funkrufnamen einwandfrei funktioniert und kürzer ist (zumindest wie schon erwähnt bis zum kreisübergreifenden Einsatz)!
Das ist mir beides bekannt, aber 2. beweist ja, das 1. nicht notwendig ist ;-)In Hessen gibt es "die 1 vorne" in jeder Stadt eines Landkreises. Weil das in Hessen den Standort innerhalb einer Stadt bezeichnet. In NRW wird mit "der 1 vorne" die ganze Stadt bezeichnet.
Okay, das habe ich in der tat zwar gelesen (im neuen Katalog), dann beim posten nicht dran gedacht. Allerdings halte ich es nicht für sinnvoll 4m und 2m Funk derart durcheinander zu würfeln, oder redest du von 4m HFG?Fahrzeuge wie 8-83-21 gibt es nicht, da Nummern > 10 HandFug bezeichnen. 8-83-21 wäre also das 1. HFug vom 8-83-2.
Jetzt wirds gruselig...
Das ist ja auch sinnvoll, nur wenn sie nicht so besetzt sind (kenne jetzt das HRDG nicht genau) dann dürfen sie ja wohl auch nicht so heißen???Ja. Zumindest soweit ich das von Hessen weiß und richtig wiedergeben kann. Wenn die ehrenamtlichen RTW nicht nach HRDG besetzt sind, dürfen die keinen Patiententransport vornehmen.
Bei uns gibt es Fahrzeuge (der HiOrgs) die durchaus der DIN-EN 1789 Teil C entsprechen aber mangels RA (sind z.B. 2 RS drauf) nur als 85er (KTW) rumfahren. (Sandienste etc...)
Moment, das müsstest du mir jetzt mal genauer erklären. Wir nehmen also einmal an es wird ein Industriebrand gemeldet (brennt Lagerhalle oder so) dann wird da die FW hingeschickt, sowie ein OV-RTW zur Absicherung?Ein OV-RTW ist bei uns hauptsächlich für die Erstversorgung, Unterstützung und den Eigenschutz da. Den Rest übernehmen die Hauptamtlichen.
Der ist dann nur RH/RH besetzt und die treffen dann auf zwei Schwerbrandverletzten?? Muss das denn sein?
Bei uns fährt Gott sei dank zu entsprechenden Feuerwehreinsätzen immer ein RTW des Regelrettungsdienstes (also mindestens RS/RA) ggfs + NEF!
Wobei, das muss ich hier mal gerade einwerfen, ich überhaupt nichts gegen die Intergration von Ehrenamtlichen im Rettungsdienst habe, solange sie halt die notwendige Ausbildung haben!
poldy
[QUOTE=MiThoTyN;384064]@poldy
In NRW wird mit "der 1 vorne" die ganze Stadt bezeichnet.
Das stimmt nicht ganz. Die erste Zahl sagt den Standort innerhalb einer Stadt. Bei uns werden damit die Wache gekennzeichnet. Die Zahlen sind von 1-24 durchnummeriert. Es werden BF FF und Hiorg Wachen mit gekennzeichnet. Falls eine Wache der FF keine RD Fahrzeuge hat ist es möglich das eine Hiorg Wache die Wachnummer bekommt da ja keine Feuerwehr Fahrzeuge bei der Hiorg sind. RTW der BF und der Hiorgs werden nur durch den Funkrufnamen unterschieden da die FMS kennzeichnung in NRW eindeutig ist. Wenn also nein RTW der BF gerufen wird heist es Florian MS 1-83-xx für Florian MS und wenn ein Hiorg RTW gerufen wird heist es Johannes MS 7-83-xx für Florian MS. Es wird auch nicht zwischen ehrenamtlichen und Hauptamtlichen in der Kennzeichnung unterschieden da Ehrenamtlichen nach dem Dienst grundsätzlich auf Status 6 stehen da sonst der Einsatzleitrechner nicht mit klar kommt. Es kann sein das mehrere Wachen der Hiorgs bzw BF na bei einander sind und er die nächste Wache alarmiert die näher dran ist am Geschehen. Wie es in Keisstädten ist kann ich nicht sagen aber es kann sein das es auch nicht unterschieden wird. Entweder kann die FMS kennzeichnung so aussehen 6983XXXX oder B983XXXX oder D983XXXX. Die mit D Kennzeichnung ist bei uns in der Stadt nicht vergeben sie wird meistens in Keisen verwendet habe ich im Gefühl.
RTW´s sind 83 Kennung
KTW´s sind 85 Kennung
RTH sind 84 Kennung
NAW Sind 81 Kennung
Gruß
André
Mal gewinnt man,mal verlieren die anderen.
Hi,
also in BW funktioniert das bei den HiOrgs schon immer problemlos.
Die Ziffern 1..19 sind für Rettungswachen belegt, Jede Nummer gibt es HiOrg-übergreifend nur einmal.
Die Nummer 50 ist für den Kreisverband reserviert. Die Nummern 51..99 sind für die Bereitschaften, (meist in alphabetischer Reihenfolge des Ortsnamens)... reserviert. Es kann also durchaus sein, dass aus dem selben Haus ein 1/83-1 und ein 77/85-1 ausrückt. Die Leitstelle weis dann automatisch, der 1/83-1 ist vom Rettungsdienst und der 77/85-1 ist vom Ehrenamt.
gruß
Simon
Doch, auch wenn hier die Definition nicht wirklich scharf ist:
83 Krankenkraftwagen Typ C (Rettungswagen) - RD RTW
84 Krankenkraftwagen Typ C (Rettungswagen) - RD temporär besetzt RTW
85 Krankenkraftwagen Typ C (Rettungswagen) - Zug (z.B. Sanitätszug, Löschzug) Z-RTW
Ich wüsste nicht, was gegen die von dir angeführten Klartextrufnamen sprechen sollte.
Was aber ein weiteres Problem ist, sind die Rufnamen von HiOrg-internen Führungskräften. Hier sollen ja keine Ortskennziffern gesprochen werden, allerdings gibt es in vielen Kreisen beim DRK mehrere Kreisverbände. Wie sollen da die internen Führungskräfte (z.B. Führer v. Dienst etc.) unterschieden werden? Dieser Punkt soll aber noch nachverhandelt werden, zumal HiOrg-interne Führungskräfte ja überhaupt keine Beachtung gefunden haben (Führungskräfte nach HRDG u. HBKG werden ja ausschliesslich durch den Kreis/kreisfreie Stadt gestellt.)
Insgesamt befürchte ich einen regionalen Wildwuchs...
MfG
brause
Hi brause!
Danke für die wie üblich gute Aufklärung und Beantwortung!
Entnehme ich deiner Auflistung, dass ein OV-RTW unter "84 Krankenkraftwagen Typ C (Rettungswagen) - RD temporär besetzt RTW" zu führen ist? Das wäre dann verständlich, logisch und einheitlich.
Ist die PDF-Datei eigentlich eine endgültige, öffentliche, genehmigte, ... Fassung? Ich würde gerne im Rahmen eines zufällig genau passend stattfindenden "Funk-Unterricht" nächste Woche die neuen Rufnamen schon vorstellen. Aber natürlich nur dann, wenn nicht in 2 Wochen eine Neuauflage/Korrektur erscheint.
Gruß Joachim
Ja, das ist die offizielle Fassung. Lt. den Aussagen des Landesfachbeauftragten IuK werden lediglich die HiOrg-internen Führungsrufnamen nachverhandelt.
Eine Garantie zur Halbwertszeit kann ich natürlich nicht geben.
Das mit RTWs ist leider bislang nicht konkret definiert. Es stellt sich auch für mich die Frage, ob die 84 ausschliesslich temporär besetzte RTWs der Regelvorhaltung sind, oder auch KV-RTWs die zur RD-Unterstützung eingesetzt werden.
Und genau da setzt meine Befürchtung bezüglich der regional unterschiedlichen Regelungen an.
MfG
brause
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