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Thema: Neuer Funkrufnamenkatalog in Hessen ab 2011

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  1. #17
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    @poldy

    Lies dir mal den Rufnamenkatalog Hessen durch. Das System Hessen lässt sich mit NRW, was die Standortkennzahlen betrifft, nicht vergleichen. In Hessen gibt es "die 1 vorne" in jeder Stadt eines Landkreises. Weil das in Hessen den Standort innerhalb einer Stadt bezeichnet. In NRW wird mit "der 1 vorne" die ganze Stadt bezeichnet.

    Bsp:

    Hessen Landkreis XYZ
    A-Stadt 1-44-1 (Stadtteil 1, 1. LF)
    A-Stadt 1-44-2 (Stadtteil 1, 2. LF)
    A-Stadt 2-44-1 (Stadtteil 2)
    B-Stadt 1-44-1
    C-Stadt 1-44-1

    NRW Landkreis YXZ
    A-Stadt 1-44-1 (Stadtteil 1, 1. LF)
    A-Stadt 1-44-2 (Stadtteil 1, 2. LF)
    A-Stadt 1-44-3 (Stadtteil 2)
    B-Stadt 2-44-1
    C-Stadt 3-44-1


    Fahrzeuge wie 8-83-21 gibt es nicht, da Nummern > 10 HandFug bezeichnen. 8-83-21 wäre also das 1. HFug vom 8-83-2.

    Ist eine HiOrg RTW wniger gut als ein HA-RTW??
    Ja. Zumindest soweit ich das von Hessen weiß und richtig wiedergeben kann. Wenn die ehrenamtlichen RTW nicht nach HRDG besetzt sind, dürfen die keinen Patiententransport vornehmen. Ein OV-RTW ist bei uns hauptsächlich für die Erstversorgung, Unterstützung und den Eigenschutz da. Den Rest übernehmen die Hauptamtlichen.

    Es gibt tatsächlich in Hessen in einer Gemeinde mehrere Wachen von einer Organisation??
    Absolutes JA. Z.B. wenn du ein großes Gemeindegebiet hast (ländliche Landkreise wie Odenwald, Bergstraße, Main-Kinzig) und mehrere, gut verteilte hauptamtliche RTW-Standorte hast (mithalt nur einem RTW), und/oder du zu einer hauptamtlichen Wache noch mehrere ehrenamtliche Ortsvereine hast.

    Gruß Joachim
    Geändert von MiThoTyN (21.10.2010 um 15:48 Uhr)

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