Eine allgemeine Frage hab ich noch:
In Hessen wurden ja auch einheitliche Koller/Westen für besondere Funktionen eingeführt. z.B. Fahrzeugführer, Zugführer, Abschnittsleiter, Einsatzleiter, Atemschutzüberwachung.
Wie schlagen sich diese Funktionen in den Rufnamen wieder?
Fahrzeugführer, Abschnittsleiter und Einsatzleiter ist klar, das wird durch die Funktion und Rufnamen nach HBKG geregelt, bzw. nach Punkt 8 des Katalogs.
Kann ich gemäß Punkt 8 dann auch Zugführer und Atemschutzüberwachung benennen?
Also dann z.B. "Atemschutzüberwachung Mühlheim von Florian Mühlheim 1-44 Angriffstrupp" oder "Florian Mühlheim 1-11 von Zugführer Dietesheim" ?
Gruß Joachim