Wer ist sie?
Sagen kann man viel und ungerecht behandelt fühlen kann man sich auch schnell.

Die Betroffene schreibt doch auf feuerwehr.de selbst, dass sie medizinisch super über den bayerischen GUVV abgesichert sei und die Versicherung für Sachschäden aufkommt. Was will man denn noch? Sie kann halt - aus den o. g. dargelegten Gründen - den Fahrer des GW nicht zivilrechtlich belangen.

Wir können das auch gerne ändern, dann muss halt jeder Verunfallte erstmal alles aus eigener Tasche vorstrecken, bis die Schuldfrage und Haftungsfrage irgendwann mal geklärt ist. Und wenn er Glück hat, hat der Schädiger dann auch noch das nötige Kleingeld. Wenn er Pech hat nicht.
Ob diese Situation wirklich besser wäre? Ich weiß nicht.