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Thema: Wegeunfall nach Alarmierung - Schaden

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Nein das ist nicht unerheblich.
    Das mußt du dir in etwa so vorstellen, als wenn die Haftpflichtversicherung deines Kindes, die du abgeschlossen, dir keinen Schaden ersetzt.
    Du hast aber als Elternteil keinen Anspruch gegen Dein (kleines) Kind bzw. die Versicherungsbedingungen schließen das aus, als FA im Falle eines Unfalls ist der Anspruch hingegen schon gegeben. Wenn Du einen Anspruch gegen Dein Kind hättest und die Versicherung würde nicht zahlen, muss das Kind halt aus eigener Tasche zahlen. Der Anspruch verfällt deswegen nicht.

    Aus dem Grund sind für besonders gefährliche Tätigkeiten, wie den Betrieb eines Kraftfahrzeuges, ja Pflichtversicherungen vorgesehen, damit der Geschädigte da nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt. Oder eben die Pflichtversicherung gesetzliche Unfallversicherung.

    Die Aussage, gerade Körperschäden seien nicht abgesichert, weil nicht versichert, ist jedenfalls hochgradig unwahr.

  2. #2
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen

    Die Aussage, gerade Körperschäden seien nicht abgesichert, weil nicht versichert, ist jedenfalls hochgradig unwahr.
    Nein ist es nicht.
    vgl. diese Diskussion.
    http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=475400
    Leider ist die ursprüngliche Quelle nicht mehr verfügbar.
    Aber es ging darum:
    "jedenfalls will die versicherung nun nicht für schadensersatz und späteren folgen zahlen, weil sie sich scho im einsatz befundne hat und ihr wurde der schaden von einem "kollegen" (der kamerad der den GW gefahren hat) erlitten hat."
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Nein ist es nicht.
    vgl. diese Diskussion.
    http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=475400
    Leider ist die ursprüngliche Quelle nicht mehr verfügbar.
    Aber es ging darum:
    "jedenfalls will die versicherung nun nicht für schadensersatz und späteren folgen zahlen, weil sie sich scho im einsatz befundne hat und ihr wurde der schaden von einem "kollegen" (der kamerad der den GW gefahren hat) erlitten hat."
    Lies halt mal genau (insbesondere den letzten Satz in diesem Beitrag, da geht es eben nicht um Körperschäden, die werden auch in diesem Fall von der gesetzlichen Unfallversicherung (hier: Bayerischer GUVV) ersetzt, sowohl in der Akutbehandlung als auch Rehabilitation und ggf. Renten, der Leistungsumfang ist durch ein Bundesgesetz festgelegt. Die Versorgung hierbei ist in der Regel besser als die der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Die Dame dachte, sie bekäme Schmerzensgeld, das zahlt die gesetzliche Unfallversicherung generell nicht, weil es keine gesetzliche Leistung ist, und der Anspruch gegen Angehörige des selben Betriebes ist aus gutem Grund ausgeschlossen - man kann den Fall nämlich auch umdrehen:
    Der Fahrer eines GW verursacht auf Einsatzfahrt einen Unfall, bei dem eine Kameradin bleibende Schäden davon trägt und muss dafür haften, er wird also durch sein ehrenamtliches Engagement ggf. in den wirtschaftlichen Ruin getrieben, weil er mehrere Millionen Schmerzensgeld und Schadensersatz tragen muss. Außerdem gibt es Riesenstreit in der Feuerwehr.
    Oder noch krasser: Der Maschinist eines vollbesetzten LF verursacht einen Unfall, bei dem fünf seiner Kameraden schwerste Verletzungen, bleibende Behinderungen und dauernde Arbeitsunfähigkeit davon tragen - soll der Maschinist jetzt dafür Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen sollen?
    Genau das hat der Gesetzgeber mit dem Haftungsausschluss im § 105 SGB VII verhindern wollen.

    Vergleiche auch diesen Beitrag und die folgenden Kommentare, leider wissen die meisten FA nicht wirklich, wovon sie reden, wenn es um die gesetzliche Unfallversicherung geht.

    Zusammengefasst:
    Personenschäden zahlt immer und in größerem Unfall als bei der normalen Krankenversicherung die gesetzliche Unfallversicherung
    Sachschäden zahlt der Verursacher, in diesem Fall in Amtshaftung die Kommune (oder - sofern vorhanden - die Haftpflichtversicherung des Feuerwehrfahrzeuges), ansonsten besteht zum Beispiel ein Ersatzanspruch wegen Art. 9 (5) 2. Bayerisches Feuerwehrgesetz. Das bedeutet, selbst wenn ich mein eigenes Auto auf einer Einsatzfahrt kaputt fahre, muss die Gemeinde den Sachschaden ersetzen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorlag.
    Was es nicht gibt: Schmerzensgeld oder irgendwelche Leistungen wegen Behinderung/Arbeitsunfähigkeit, dafür zahlt aber der erforderlichenfalls GUVV Renten und Rehabilitationskosten.

  4. #4
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    Ach deswegen haben sie damals gesagt, das sie nichts bekommt und dies eine Gesetzeslücke ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Wer ist sie?
    Sagen kann man viel und ungerecht behandelt fühlen kann man sich auch schnell.

    Die Betroffene schreibt doch auf feuerwehr.de selbst, dass sie medizinisch super über den bayerischen GUVV abgesichert sei und die Versicherung für Sachschäden aufkommt. Was will man denn noch? Sie kann halt - aus den o. g. dargelegten Gründen - den Fahrer des GW nicht zivilrechtlich belangen.

    Wir können das auch gerne ändern, dann muss halt jeder Verunfallte erstmal alles aus eigener Tasche vorstrecken, bis die Schuldfrage und Haftungsfrage irgendwann mal geklärt ist. Und wenn er Glück hat, hat der Schädiger dann auch noch das nötige Kleingeld. Wenn er Pech hat nicht.
    Ob diese Situation wirklich besser wäre? Ich weiß nicht.

  6. #6
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    Gerade hatte ich ein Gespräch mit der Ordnunsamtsleiterin.

    Der Kommunale Schadensausgleich (KSA) will den Schaden nicht übernehmen mit der Begründung es währe ein Gebäudeschaden. Wollte die auf einmal wissen ob ich eine Haftpflichtversicherung habe.

    Ich zu ihr, das ich Arbeitslos bin und mir keine leisten kann. Dann aufeinmal Sie so. mhh ja auf den Kosten sollen Sie natürlich nicht hängen bleiben.

    Wenn ich mir aber das Merkblatt der KSA http://www.ksahannover.de/ksaffw.doc
    durchlese, steht da, das die Kosten übernommen werden. Mhh was stimmt jetzt nun?

    Blinky
    Geändert von Blinky (09.07.2010 um 12:33 Uhr)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Blinky Beitrag anzeigen
    Gerade hatte ich ein Gespräch mit der Ordnunsamtsleiterin.

    Der Kommunale Schadensausgleich (KSA) will den Schaden nicht übernehmen mit der Begründung es währe ein Gebäudeschaden. Wollte die auf einmal wissen ob ich eine Haftpflichtversicherung habe.
    Das der KSA den Schaden nicht übernehmen will glaube ich gerne.
    Dieser Schaden fällt halt nicht darunter:
    Zitat Zitat von KSA
     seinen Mitgliedern und deren Mitarbeitern Deckungsschutz für Haftpflichtansprüche Dritter zu gewähren,

     Schäden aus der Haftung von Kraftfahrzeugen zu ersetzen,

     Sachschäden an persönlichem Eigentum der Mitarbeiter und in dienstlicher Verrichtung handelnder Personen auszugleichen sowie

     Leistungen aus der kommunalen Unfallfürsorge zu erbringen.
    Da du aber in Ausübung deines Dienstes (=in Vertretung deines Stadt) Eigentum der Stadt beschädigt hast, handelt es sich weder um einen Haftpflichtanspruch gegenüber DRITTEN, noch um dein privates Eigentum. Deine private Haftpflichtversicherung zahlt ja auch nicht wenn du deine EIGENE Tür beschädigst ;-)
    Wenn es jetzt die Tür eines Supermarktes gewesen währe, so hätte der KSA gezahlt!

    ABER: Das ist nicht dein Problem! Schadensersatzpflichtig ist die Gemeinde. Wenn die Gemeinde den Schaden nicht ersetzt bekommt, so hat sie halt Pech gehabt. Vieleicht hat sie aber auch weitere Versicherungen z.B. gegen Glasbruch, die müssten dann zahlen.

    Die Frage nach der Haftpflichtversicherung könnte ggf. aufgrund einer Formulierung entstanden sein wie sie im vorletzten Absatz des von dir geposteten Textes enthalten ist.
    Damit ist gemeint das der KSA nur das "Rettungsnetz" darstellt und andere einschlägige Versicherungen zuerst in Anspruch genommen werden müssen wenn vorhanden.

    ABER: Diese müssen nur in Anspruch genommen werden WENN VORHANDEN und natürlich nur im Versicherungsfall. Aber selbst wenn du eine Privathaftpflicht hättest, so würde diese hier wohl eher nicht zahlen sondern auf die Haftpflicht deines Dienstherren verweisen. Nicht umsonst nennt sich die PRIVAT-Haftplicht udn nicht Diensthaftpflicht ;-)

    Interressant ist so ein Fall eher bei anderen Dingen wo diese Regelung auch wohl am
    häufigsten angewendet wird: AUTO!

    Bei mir währe es z.B. so: Wenn ich auf dem Weg zu einem Einsatz einen Eigenunfall mit Fremdschaden hätte, so müsste aufgrund des angesprochenen Absatzes zuerst meine eigene KFZ Versicherung für den gesammten Fremdschaden aufkommen.

    Für den Eigenschaden müsste meine eigene KASKO Versicherung aufkommen.
    Da mir natürlich durch die in Anspruchnahme dieser Versicherungen ebenfalls Kosten entstehen werden diese als Schaden meinerseits gewertet. Dann werden alle mir dadurch entstandenen Kosten addiert (Eigenbeteiligung, Berechnete Mehrkosten durch Prämiensteigerung für Zeitraum X, usw) und genau diese Kosten werden dann, ggf. abzüglich eines Eigenbeitrages Y, vom KSA oder vergleichbaren Einrichtungen übernommen.
    (Wenn man keine Kasko VS hat statt der Prämiensteigerung dann der Gesamtschaden am eigenen Auto)
    Dies ist für den KSA günstiger als den realen Schaden zu übernehmen. Für den Versicherungsnehmer kommt es (theoretisch) auf das selbe raus. (in der Realität nicht immer - zb. bei Koppelverträgen mit mehreren Autos)

    Zitat Zitat von KSA
    Ich zu ihr, das ich Arbeitslos bin und mir keine leisten kann. Dann aufeinmal Sie so. mhh ja auf den Kosten sollen Sie natürlich nicht hängen bleiben.

    Wenn ich mir aber das Merkblatt der KSA http://www.ksahannover.de/ksaffw.doc
    durchlese, steht da, das die Kosten übernommen werden. Mhh was stimmt jetzt nun?

    Blinky
    Wie gesagt, ruhig Blut. Ob der KSA das übernimmt oder nicht kann dir VÖLLIG EGAL sein.
    Du hast in Vertreteung deiner GEmeinde gehandelt, somit IST DEINE GEMEINDE Schadenersatzpflichtig. Hat sie keine Versicherung abgeschlossen die auch "eigenschäden" Regeln, so ist das alleine Ihr Problem.

    Oder anders gesagt: Wenn du beim Einsatz versehentlich euere Wärmebildkamera fallen lässt (Fahrzeug zerkratzt, Atemschutzgerät beschädigst usw), hättest du ´dann auch solche Bedenken? Doch sicher nicht! Und dies ist rechtlich EIN und das selbe, du als EA Mitarbeiter der Gemeinde hast versehentlich während deines Dienstes GEmeindeeigentum beschädigt. Ob es nun das Rathaus oder Feuerwehrgerätehaus ist Spielt überhaupt keine Rolle.

    Gruß
    Carsten

    P.S. Aber hast DU WIRKLICH keine Privathaftpflichtversicherung?
    Das würde ich mal ganz stark überdenken. Selbst wenn gerade das Geld knapp ist, das ist wohl das allerletzte woran ich sparen würde. Lieber einen Tag im Monat hungern als ohne.
    Eine Privathaftpflicht mit Grundschutz ksotet einen kleinen Einstelligen Eurobetrag im Monat, habe schon für unter 50Eur/Jahr gesehen.
    Es muss ja nicht der Rundum Sorglos Tarif ohne eigenbeteiligung mit Schlüssel (Schließsystem) Versicherung, Gefälligkeitsschäden und teilweise Mitversicherung grober Fahrlässigkeit sein.

    Aber ein Grundschutz MUSS einfach da sein. Sonst reicht ein wenig Pech und du bist dein Leben lang Verschuldet - und kannst trotzdem ggf. einem Opfer deines Fehlers keine annähernd ausreichende Entschädigung - nicht einmal Sachhilfe- zukommen lassen.

    Es reicht ja schon einmal unachtsam auf die Strasse getreten! Wenn dann der Autofahrer Ausweicht und dabei die Kontrolle über das Auto verliert oder jemanden übersieht...
    Oder der Zweiradfahrer dich erwischt und dabei schwer stürzt mit Kopfverletzung...
    Dann brauchst du NIEMALs wieder arbeiten zu gehen, hättest eh nichts davon.

    So gut, das man das immer ausschließen kann, so gut kann niemand aufpassen!

    Fast alle anderen Versicherungen kann man, wenn man nicht gerade wohneigentum oder eine äussert hochwertige Wohnungeinrichtung hat natürlich weglassen - nur die Privathaftpflicht nicht.

    Gruß nochmal
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

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