
Zitat von
Blinky
Gerade hatte ich ein Gespräch mit der Ordnunsamtsleiterin.
Der Kommunale Schadensausgleich (KSA) will den Schaden nicht übernehmen mit der Begründung es währe ein Gebäudeschaden. Wollte die auf einmal wissen ob ich eine Haftpflichtversicherung habe.
Das der KSA den Schaden nicht übernehmen will glaube ich gerne.
Dieser Schaden fällt halt nicht darunter:

Zitat von
KSA
seinen Mitgliedern und deren Mitarbeitern Deckungsschutz für Haftpflichtansprüche Dritter zu gewähren,
Schäden aus der Haftung von Kraftfahrzeugen zu ersetzen,
Sachschäden an persönlichem Eigentum der Mitarbeiter und in dienstlicher Verrichtung handelnder Personen auszugleichen sowie
Leistungen aus der kommunalen Unfallfürsorge zu erbringen.
Da du aber in Ausübung deines Dienstes (=in Vertretung deines Stadt) Eigentum der Stadt beschädigt hast, handelt es sich weder um einen Haftpflichtanspruch gegenüber DRITTEN, noch um dein privates Eigentum. Deine private Haftpflichtversicherung zahlt ja auch nicht wenn du deine EIGENE Tür beschädigst ;-)
Wenn es jetzt die Tür eines Supermarktes gewesen währe, so hätte der KSA gezahlt!
ABER: Das ist nicht dein Problem! Schadensersatzpflichtig ist die Gemeinde. Wenn die Gemeinde den Schaden nicht ersetzt bekommt, so hat sie halt Pech gehabt. Vieleicht hat sie aber auch weitere Versicherungen z.B. gegen Glasbruch, die müssten dann zahlen.
Die Frage nach der Haftpflichtversicherung könnte ggf. aufgrund einer Formulierung entstanden sein wie sie im vorletzten Absatz des von dir geposteten Textes enthalten ist.
Damit ist gemeint das der KSA nur das "Rettungsnetz" darstellt und andere einschlägige Versicherungen zuerst in Anspruch genommen werden müssen wenn vorhanden.
ABER: Diese müssen nur in Anspruch genommen werden WENN VORHANDEN und natürlich nur im Versicherungsfall. Aber selbst wenn du eine Privathaftpflicht hättest, so würde diese hier wohl eher nicht zahlen sondern auf die Haftpflicht deines Dienstherren verweisen. Nicht umsonst nennt sich die PRIVAT-Haftplicht udn nicht Diensthaftpflicht ;-)
Interressant ist so ein Fall eher bei anderen Dingen wo diese Regelung auch wohl am
häufigsten angewendet wird: AUTO!
Bei mir währe es z.B. so: Wenn ich auf dem Weg zu einem Einsatz einen Eigenunfall mit Fremdschaden hätte, so müsste aufgrund des angesprochenen Absatzes zuerst meine eigene KFZ Versicherung für den gesammten Fremdschaden aufkommen.
Für den Eigenschaden müsste meine eigene KASKO Versicherung aufkommen.
Da mir natürlich durch die in Anspruchnahme dieser Versicherungen ebenfalls Kosten entstehen werden diese als Schaden meinerseits gewertet. Dann werden alle mir dadurch entstandenen Kosten addiert (Eigenbeteiligung, Berechnete Mehrkosten durch Prämiensteigerung für Zeitraum X, usw) und genau diese Kosten werden dann, ggf. abzüglich eines Eigenbeitrages Y, vom KSA oder vergleichbaren Einrichtungen übernommen.
(Wenn man keine Kasko VS hat statt der Prämiensteigerung dann der Gesamtschaden am eigenen Auto)
Dies ist für den KSA günstiger als den realen Schaden zu übernehmen. Für den Versicherungsnehmer kommt es (theoretisch) auf das selbe raus. (in der Realität nicht immer - zb. bei Koppelverträgen mit mehreren Autos)

Zitat von
KSA
Ich zu ihr, das ich Arbeitslos bin und mir keine leisten kann. Dann aufeinmal Sie so. mhh ja auf den Kosten sollen Sie natürlich nicht hängen bleiben.
Wenn ich mir aber das Merkblatt der KSA
http://www.ksahannover.de/ksaffw.doc
durchlese, steht da, das die Kosten übernommen werden. Mhh was stimmt jetzt nun?
Blinky
Wie gesagt, ruhig Blut. Ob der KSA das übernimmt oder nicht kann dir VÖLLIG EGAL sein.
Du hast in Vertreteung deiner GEmeinde gehandelt, somit IST DEINE GEMEINDE Schadenersatzpflichtig. Hat sie keine Versicherung abgeschlossen die auch "eigenschäden" Regeln, so ist das alleine Ihr Problem.
Oder anders gesagt: Wenn du beim Einsatz versehentlich euere Wärmebildkamera fallen lässt (Fahrzeug zerkratzt, Atemschutzgerät beschädigst usw), hättest du ´dann auch solche Bedenken? Doch sicher nicht! Und dies ist rechtlich EIN und das selbe, du als EA Mitarbeiter der Gemeinde hast versehentlich während deines Dienstes GEmeindeeigentum beschädigt. Ob es nun das Rathaus oder Feuerwehrgerätehaus ist Spielt überhaupt keine Rolle.
Gruß
Carsten
P.S. Aber hast DU WIRKLICH keine Privathaftpflichtversicherung?
Das würde ich mal ganz stark überdenken. Selbst wenn gerade das Geld knapp ist, das ist wohl das allerletzte woran ich sparen würde. Lieber einen Tag im Monat hungern als ohne.
Eine Privathaftpflicht mit Grundschutz ksotet einen kleinen Einstelligen Eurobetrag im Monat, habe schon für unter 50Eur/Jahr gesehen.
Es muss ja nicht der Rundum Sorglos Tarif ohne eigenbeteiligung mit Schlüssel (Schließsystem) Versicherung, Gefälligkeitsschäden und teilweise Mitversicherung grober Fahrlässigkeit sein.
Aber ein Grundschutz MUSS einfach da sein. Sonst reicht ein wenig Pech und du bist dein Leben lang Verschuldet - und kannst trotzdem ggf. einem Opfer deines Fehlers keine annähernd ausreichende Entschädigung - nicht einmal Sachhilfe- zukommen lassen.
Es reicht ja schon einmal unachtsam auf die Strasse getreten! Wenn dann der Autofahrer Ausweicht und dabei die Kontrolle über das Auto verliert oder jemanden übersieht...
Oder der Zweiradfahrer dich erwischt und dabei schwer stürzt mit Kopfverletzung...
Dann brauchst du NIEMALs wieder arbeiten zu gehen, hättest eh nichts davon.
So gut, das man das immer ausschließen kann, so gut kann niemand aufpassen!
Fast alle anderen Versicherungen kann man, wenn man nicht gerade wohneigentum oder eine äussert hochwertige Wohnungeinrichtung hat natürlich weglassen - nur die Privathaftpflicht nicht.
Gruß nochmal
Carsten
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