Als Erstes Wehrführer (nicht nur den Sicherheitsbeauftragten) informieren und Eintrag ins Verbandbuch vornehmen.

Welches Bundesland?

Üblicherweise trägt die Kommune Sachschäden, die der FA im Dienst erleidet oder verursacht. Wenn jetzt die Kommune gleichzeitig auch Geschädigte ist, lässt diese den Schaden einfach beheben und bezahlt die Regen. Ob man das dann noch über eine Versicherung oder den kommunalen Schadenausgleich laufen lässt, ist eine interne Sache und nicht mehr Dein Problem. Eigentlich ist alles nach der ordentlichen und am besten dokumentierten Meldung des Schadens an der richtigen Stelle (Wehrführer) nicht mehr Dein Problem.