Hi,
Zitat von
Alex22
Also prinzipiell bist du für die Tür schadenersatzpflichtig, auch für Schussligkeit.
Die Tür wird die Stadt dennoch aus eigener Tasche zahlen.
Was problematischer ist sind deine Körperlichen Schäden, denn diese sind nicht durch die Stadt gedeckt, denn die Versicherung der Stadt kann sich nicht gegenseitig auszahlen.
Es gab mal einen Fall, da rammte das Einsatzfahrzeug einen Feuerwehrmann der im Privat PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus war, er wartet heute noch auf Regreßzahlungen.
Da verwechselst du was...
Das was du geschrieben hast würde gelten wenn die Tür ebendfalls auf den Weg in den Einsatz gewesen wäre und er Ihr im Weg gestanden hätte, so das er von der Tür umgerannt worden währe.
Die Haftung von Angehörigen eines Betriebes untereinander ist tatsächlich sehr begrenzt.
Insbesondere bei Zahlung von "Schmerzensgeld". Tatsächliche Heilbehandlungen müssen aber immer getragen werden.
Das was Ihm passiert ist, das ist aber ein ganz normaler selbstverschuldeter "Wegeunfall" und da spielt es keine Rolle ob es jetzt eine Städtische Tür oder die des nächsten Supermarktes war. Ein Schmerzensgeldanspruch besteht natürlich in diesem Fall überhaupt nicht!
Schäden aus diesem Unfall werden ihm alle ersetzt sofern im keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Allerhöchstens könnte ein geringer Selbstbehalt bei selbst entstandenen Sachschäden in Betracht kommen. (Brille, Handy beschädigt)
Sonst würde auch kein FW-Angehöriger irgendwelche Leistungen erhalten der beim Aussteigen aus dem Fahrzeug verletzt wird ;-) Die Trittstufe gehört ja auch der Gemeinde!
@Blinky
Den Schaden an der Tür muss natürlich dein Dienstherr dem Eigentümer ersetzen. Du hast mit der Meldung diesbezüglich deine Pflichten erfüllt. Wie dieser Schadensersatz dann aussieht, das muss der Bürgermeister dann in harten Verhandlungen mit sich selbst ermitteln ;-)
Gruß
Carsten
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