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Thema: Wegeunfall nach Alarmierung - Schaden

  1. #1
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    Wegeunfall nach Alarmierung - Schaden

    Hallo Leute, ich hatte heute Unfall nach Alarmierung mit Einsatzstichwort F1

    Um 14:38 ging der DME los. Ich war gerade bei der Samtgemeindeverwaltung um Behördengang zu erledigen.

    Ich also losgelaufen Richtung Auto um zum Feuerwehrhaus zu fahren. Die Glastür (wie man aus Einkaufläden kennt) war langsamer als ich. Ich also volle elle gegen die Glastür gelaufen. Hat ganz schön gescheppert. Glastür kaputt. Ich jetzt dicke Kopfschmerzen und Nackenschmerzen. War auch schon im Krankenhaus. Sicherheitsbeauftragter FF weiß auch schon bescheid.

    Die Samtgemeinde ist auch gleichzeitig Dienstherr meiner Feuerwehr. Wie läuft das jetzt ab? Übernimmt der Kommunale Schadensausgleich den Schaden an der Tür?

    Blinky

  2. #2
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    Als Erstes Wehrführer (nicht nur den Sicherheitsbeauftragten) informieren und Eintrag ins Verbandbuch vornehmen.

    Welches Bundesland?

    Üblicherweise trägt die Kommune Sachschäden, die der FA im Dienst erleidet oder verursacht. Wenn jetzt die Kommune gleichzeitig auch Geschädigte ist, lässt diese den Schaden einfach beheben und bezahlt die Regen. Ob man das dann noch über eine Versicherung oder den kommunalen Schadenausgleich laufen lässt, ist eine interne Sache und nicht mehr Dein Problem. Eigentlich ist alles nach der ordentlichen und am besten dokumentierten Meldung des Schadens an der richtigen Stelle (Wehrführer) nicht mehr Dein Problem.

  3. #3
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    Moderation: Verschoben in den "richtigeren" Bereich...

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Niedersachsen. Meinen Ortsbrandmeister hab ich nach Krankenhaus informiert. Die Ordnunsamtsleiterin hats ja mitbekommen. Im Krankenhaus wurde es aufgenommen und geht an die FUK. Der Sicherheitsbeauftragter nimmt den Unfall auch noch auf.

    Kann man mir daraus keine Vorfürfe machen, das ich gegen geschlossene Tür gelaufen bin?

    Blinky

  5. #5
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    Servus
    Einen Schadenersatzanspruch gegen dich kann man in der Regel nur stellen wenn Du eine fremde Sache vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigst.
    In deinem speziellen Fall liegt aber weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vor.
    Und ich habe noch nirgendwo gelesen das man wegen Schusseligkeit in Regress genommen wurde,sorry aber das musste jetzt mal sein.
    Ich hoffe es tut nicht so arg weh.
    Gruss und gute Besserung
    Michael
    Lerne aus den Fehlern anderer,das Leben ist zu kurz um jeden Fehler selbst zu machen!!

  6. #6
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    Danke :-) Naja Sonne hat geblendet und ich dachte die Tür ging schneller auf. Schließlich bin ich ja nicht so oft in dem Gebäude.

    Aber die Tür blieb einfach zu.

  7. #7
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Als Erstes Wehrführer (nicht nur den Sicherheitsbeauftragten) informieren und Eintrag ins Verbandbuch vornehmen.
    Verbandbuch entfällt weil Krankenhaus = D-Arzt.

    Was jetzt noch kommt ist der Wegeunfallbogen, aber der dürfte eher unkompliziert werden.

    Jetzt wird es noch interessant ob Ausfall <3 Arbeittage ansteht, dann gibt es noch einen weiteren Bogen von der

    @Blinky die Tür würde mich nicht interessieren, da gibt es andere Sachen die jetzt wichtiger sind.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    Verdienstausfall kommt nicht in Frage. Ich bin arbeitssuchend und wollte die Sprechstunde der ARGE wahrnehmen, die alle 14 Tage in der Gemeindeverwaltung angeboten wird.

    Beim Röntgen hat das Krankenhaus nichts festgestellt, meinte zu mir nur Weiterbehandlung soll der Haussarzt übernehmen. Hab auch nicht nachgefragt welche Nachbehandlung.
    Heißt das ich morgen zum Hausarzt gehen sollte?

    Hat mir noch 4 starke Schmerztabletten mitgegeben. Gerade hatte mich unser Sicherheitsbeauftragter angerufen, er macht zu Montag die Unfallanzeige fertig.

  9. #9
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Verbandbuch entfällt weil Krankenhaus = D-Arzt.
    Nicht zwingend ...

  10. #10
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    Also prinzipiell bist du für die Tür schadenersatzpflichtig, auch für Schussligkeit.
    Die Tür wird die Stadt dennoch aus eigener Tasche zahlen.
    Was problematischer ist sind deine Körperlichen Schäden, denn diese sind nicht durch die Stadt gedeckt, denn die Versicherung der Stadt kann sich nicht gegenseitig auszahlen.
    Es gab mal einen Fall, da rammte das Einsatzfahrzeug einen Feuerwehrmann der im Privat PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus war, er wartet heute noch auf Regreßzahlungen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
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    Ist das nichta als Arbeitsunfall anzusehen?

    Ausserdem blendete die Sonne und ich hab nicht damit gerechnet das die Elektrische Glasschiebetür zu langsam geht.

  12. #12
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    Hi,

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Also prinzipiell bist du für die Tür schadenersatzpflichtig, auch für Schussligkeit.
    Die Tür wird die Stadt dennoch aus eigener Tasche zahlen.
    Was problematischer ist sind deine Körperlichen Schäden, denn diese sind nicht durch die Stadt gedeckt, denn die Versicherung der Stadt kann sich nicht gegenseitig auszahlen.
    Es gab mal einen Fall, da rammte das Einsatzfahrzeug einen Feuerwehrmann der im Privat PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus war, er wartet heute noch auf Regreßzahlungen.
    Da verwechselst du was...
    Das was du geschrieben hast würde gelten wenn die Tür ebendfalls auf den Weg in den Einsatz gewesen wäre und er Ihr im Weg gestanden hätte, so das er von der Tür umgerannt worden währe.
    Die Haftung von Angehörigen eines Betriebes untereinander ist tatsächlich sehr begrenzt.
    Insbesondere bei Zahlung von "Schmerzensgeld". Tatsächliche Heilbehandlungen müssen aber immer getragen werden.

    Das was Ihm passiert ist, das ist aber ein ganz normaler selbstverschuldeter "Wegeunfall" und da spielt es keine Rolle ob es jetzt eine Städtische Tür oder die des nächsten Supermarktes war. Ein Schmerzensgeldanspruch besteht natürlich in diesem Fall überhaupt nicht!

    Schäden aus diesem Unfall werden ihm alle ersetzt sofern im keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Allerhöchstens könnte ein geringer Selbstbehalt bei selbst entstandenen Sachschäden in Betracht kommen. (Brille, Handy beschädigt)
    Sonst würde auch kein FW-Angehöriger irgendwelche Leistungen erhalten der beim Aussteigen aus dem Fahrzeug verletzt wird ;-) Die Trittstufe gehört ja auch der Gemeinde!

    @Blinky
    Den Schaden an der Tür muss natürlich dein Dienstherr dem Eigentümer ersetzen. Du hast mit der Meldung diesbezüglich deine Pflichten erfüllt. Wie dieser Schadensersatz dann aussieht, das muss der Bürgermeister dann in harten Verhandlungen mit sich selbst ermitteln ;-)

    Gruß
    Carsten
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  13. #13
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Was problematischer ist sind deine Körperlichen Schäden, denn diese sind nicht durch die Stadt gedeckt,
    Doch (für ehrenamtliche FA), über die Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Unfallversicherung, das ist Bundesrecht (SGB VII). Gerade Körperschäden sind besser abgesichert als über die private Krankenversicherung und bei ehrenamtlichen FA teilweise sogar noch besser als bei den ebenfalls der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegenden Arbeitnehmern.

    denn die Versicherung der Stadt kann sich nicht gegenseitig auszahlen.
    Es ist doch für den Geschädigten, der einen Anspruch hat, unerheblich, ob derjenige, der zahlen muss, dagegen versichert ist. Zur Not muss die Stadt halt aus dem Haushalt zahlen, wie das bei Selbstversicherer Bund im Bereich KFZ auch ist.
    Das ist doch bei Feuerwehrbeamten und der Unfallfürsorge auch so, wenn mich nicht alles täuscht.

    Es gab mal einen Fall, da rammte das Einsatzfahrzeug einen Feuerwehrmann der im Privat PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus war, er wartet heute noch auf Regreßzahlungen.
    Wenn Du den mir bekannten Fall meinst, ging es da eben nicht um Körperschäden, sondern um Schmerzensgeld oder sowas. Da gibt es in der Tat einen Haftungsausschluss bei Angehörigen "des gleichen Betriebes".
    Es gab auch mal was, dass jemand mit der Rente, die ihm zugesprochen wurde, nicht zufrieden war. Aber das ist kein feuerwehrspezifisches Thema ...

  14. #14
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    Zitat Zitat von Blinky Beitrag anzeigen
    Ist das nichta als Arbeitsunfall anzusehen?

    Ausserdem blendete die Sonne und ich hab nicht damit gerechnet das die Elektrische Glasschiebetür zu langsam geht.
    Mhhhh.... Ich hätte jetzt fast die StVO §1 zitiert.... Kein Melder ist so dringend, das man nicht Rücksicht auf seien Umwelt nehmen muss! Du darfst halt erst durch die Tür, wenn sie sicher geöffnet ist. Egal, wie schnell sie sich öffnet.
    Ich stelle mir gerade vor mein Nachbar würde jedesmal losrennen und damit rechnen, die Türen vor ihm gehen rechtzeitig auf... er hätte mittlerweile diverse Verletzungen. Aso, er ist Justizwachmeister und u.A. in der Jugendarrestanstalt in Neustadt a. Rbge. tätig.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  15. #15
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    ja so ist das. Schließlich sind wir alle nur Menschen.

    Das war mein erster Unfall in meiner Feuerwehrgeschichte und bin seit 1994 dabei.

    Blinky
    Geändert von Blinky (09.07.2010 um 00:45 Uhr)

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