Also prinzipiell bist du für die Tür schadenersatzpflichtig, auch für Schussligkeit.
Die Tür wird die Stadt dennoch aus eigener Tasche zahlen.
Was problematischer ist sind deine Körperlichen Schäden, denn diese sind nicht durch die Stadt gedeckt, denn die Versicherung der Stadt kann sich nicht gegenseitig auszahlen.
Es gab mal einen Fall, da rammte das Einsatzfahrzeug einen Feuerwehrmann der im Privat PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus war, er wartet heute noch auf Regreßzahlungen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Ist das nichta als Arbeitsunfall anzusehen?
Ausserdem blendete die Sonne und ich hab nicht damit gerechnet das die Elektrische Glasschiebetür zu langsam geht.
Hi,
Da verwechselst du was...
Das was du geschrieben hast würde gelten wenn die Tür ebendfalls auf den Weg in den Einsatz gewesen wäre und er Ihr im Weg gestanden hätte, so das er von der Tür umgerannt worden währe.
Die Haftung von Angehörigen eines Betriebes untereinander ist tatsächlich sehr begrenzt.
Insbesondere bei Zahlung von "Schmerzensgeld". Tatsächliche Heilbehandlungen müssen aber immer getragen werden.
Das was Ihm passiert ist, das ist aber ein ganz normaler selbstverschuldeter "Wegeunfall" und da spielt es keine Rolle ob es jetzt eine Städtische Tür oder die des nächsten Supermarktes war. Ein Schmerzensgeldanspruch besteht natürlich in diesem Fall überhaupt nicht!
Schäden aus diesem Unfall werden ihm alle ersetzt sofern im keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Allerhöchstens könnte ein geringer Selbstbehalt bei selbst entstandenen Sachschäden in Betracht kommen. (Brille, Handy beschädigt)
Sonst würde auch kein FW-Angehöriger irgendwelche Leistungen erhalten der beim Aussteigen aus dem Fahrzeug verletzt wird ;-) Die Trittstufe gehört ja auch der Gemeinde!
@Blinky
Den Schaden an der Tür muss natürlich dein Dienstherr dem Eigentümer ersetzen. Du hast mit der Meldung diesbezüglich deine Pflichten erfüllt. Wie dieser Schadensersatz dann aussieht, das muss der Bürgermeister dann in harten Verhandlungen mit sich selbst ermitteln ;-)
Gruß
Carsten
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Doch (für ehrenamtliche FA), über die Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Unfallversicherung, das ist Bundesrecht (SGB VII). Gerade Körperschäden sind besser abgesichert als über die private Krankenversicherung und bei ehrenamtlichen FA teilweise sogar noch besser als bei den ebenfalls der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegenden Arbeitnehmern.
Es ist doch für den Geschädigten, der einen Anspruch hat, unerheblich, ob derjenige, der zahlen muss, dagegen versichert ist. Zur Not muss die Stadt halt aus dem Haushalt zahlen, wie das bei Selbstversicherer Bund im Bereich KFZ auch ist.denn die Versicherung der Stadt kann sich nicht gegenseitig auszahlen.
Das ist doch bei Feuerwehrbeamten und der Unfallfürsorge auch so, wenn mich nicht alles täuscht.
Wenn Du den mir bekannten Fall meinst, ging es da eben nicht um Körperschäden, sondern um Schmerzensgeld oder sowas. Da gibt es in der Tat einen Haftungsausschluss bei Angehörigen "des gleichen Betriebes".Es gab mal einen Fall, da rammte das Einsatzfahrzeug einen Feuerwehrmann der im Privat PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus war, er wartet heute noch auf Regreßzahlungen.
Es gab auch mal was, dass jemand mit der Rente, die ihm zugesprochen wurde, nicht zufrieden war. Aber das ist kein feuerwehrspezifisches Thema ...
Mhhhh.... Ich hätte jetzt fast die StVO §1 zitiert.... Kein Melder ist so dringend, das man nicht Rücksicht auf seien Umwelt nehmen muss! Du darfst halt erst durch die Tür, wenn sie sicher geöffnet ist. Egal, wie schnell sie sich öffnet.
Ich stelle mir gerade vor mein Nachbar würde jedesmal losrennen und damit rechnen, die Türen vor ihm gehen rechtzeitig auf... er hätte mittlerweile diverse Verletzungen. Aso, er ist Justizwachmeister und u.A. in der Jugendarrestanstalt in Neustadt a. Rbge. tätig.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
ja so ist das. Schließlich sind wir alle nur Menschen.
Das war mein erster Unfall in meiner Feuerwehrgeschichte und bin seit 1994 dabei.
Blinky
Geändert von Blinky (08.07.2010 um 23:45 Uhr)
Du hast aber als Elternteil keinen Anspruch gegen Dein (kleines) Kind bzw. die Versicherungsbedingungen schließen das aus, als FA im Falle eines Unfalls ist der Anspruch hingegen schon gegeben. Wenn Du einen Anspruch gegen Dein Kind hättest und die Versicherung würde nicht zahlen, muss das Kind halt aus eigener Tasche zahlen. Der Anspruch verfällt deswegen nicht.
Aus dem Grund sind für besonders gefährliche Tätigkeiten, wie den Betrieb eines Kraftfahrzeuges, ja Pflichtversicherungen vorgesehen, damit der Geschädigte da nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt. Oder eben die Pflichtversicherung gesetzliche Unfallversicherung.
Die Aussage, gerade Körperschäden seien nicht abgesichert, weil nicht versichert, ist jedenfalls hochgradig unwahr.
Nein ist es nicht.
vgl. diese Diskussion.
http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=475400
Leider ist die ursprüngliche Quelle nicht mehr verfügbar.
Aber es ging darum:
"jedenfalls will die versicherung nun nicht für schadensersatz und späteren folgen zahlen, weil sie sich scho im einsatz befundne hat und ihr wurde der schaden von einem "kollegen" (der kamerad der den GW gefahren hat) erlitten hat."
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Lies halt mal genau (insbesondere den letzten Satz in diesem Beitrag, da geht es eben nicht um Körperschäden, die werden auch in diesem Fall von der gesetzlichen Unfallversicherung (hier: Bayerischer GUVV) ersetzt, sowohl in der Akutbehandlung als auch Rehabilitation und ggf. Renten, der Leistungsumfang ist durch ein Bundesgesetz festgelegt. Die Versorgung hierbei ist in der Regel besser als die der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Dame dachte, sie bekäme Schmerzensgeld, das zahlt die gesetzliche Unfallversicherung generell nicht, weil es keine gesetzliche Leistung ist, und der Anspruch gegen Angehörige des selben Betriebes ist aus gutem Grund ausgeschlossen - man kann den Fall nämlich auch umdrehen:
Der Fahrer eines GW verursacht auf Einsatzfahrt einen Unfall, bei dem eine Kameradin bleibende Schäden davon trägt und muss dafür haften, er wird also durch sein ehrenamtliches Engagement ggf. in den wirtschaftlichen Ruin getrieben, weil er mehrere Millionen Schmerzensgeld und Schadensersatz tragen muss. Außerdem gibt es Riesenstreit in der Feuerwehr.
Oder noch krasser: Der Maschinist eines vollbesetzten LF verursacht einen Unfall, bei dem fünf seiner Kameraden schwerste Verletzungen, bleibende Behinderungen und dauernde Arbeitsunfähigkeit davon tragen - soll der Maschinist jetzt dafür Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen sollen?
Genau das hat der Gesetzgeber mit dem Haftungsausschluss im § 105 SGB VII verhindern wollen.
Vergleiche auch diesen Beitrag und die folgenden Kommentare, leider wissen die meisten FA nicht wirklich, wovon sie reden, wenn es um die gesetzliche Unfallversicherung geht.
Zusammengefasst:
Personenschäden zahlt immer und in größerem Unfall als bei der normalen Krankenversicherung die gesetzliche Unfallversicherung
Sachschäden zahlt der Verursacher, in diesem Fall in Amtshaftung die Kommune (oder - sofern vorhanden - die Haftpflichtversicherung des Feuerwehrfahrzeuges), ansonsten besteht zum Beispiel ein Ersatzanspruch wegen Art. 9 (5) 2. Bayerisches Feuerwehrgesetz. Das bedeutet, selbst wenn ich mein eigenes Auto auf einer Einsatzfahrt kaputt fahre, muss die Gemeinde den Sachschaden ersetzen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorlag.
Was es nicht gibt: Schmerzensgeld oder irgendwelche Leistungen wegen Behinderung/Arbeitsunfähigkeit, dafür zahlt aber der erforderlichenfalls GUVV Renten und Rehabilitationskosten.
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