
Zitat von
Blinky
Ist das nichta als Arbeitsunfall anzusehen?
Ausserdem blendete die Sonne und ich hab nicht damit gerechnet das die Elektrische Glasschiebetür zu langsam geht.
Mhhhh.... Ich hätte jetzt fast die StVO §1 zitiert.... Kein Melder ist so dringend, das man nicht Rücksicht auf seien Umwelt nehmen muss! Du darfst halt erst durch die Tür, wenn sie sicher geöffnet ist. Egal, wie schnell sie sich öffnet.
Ich stelle mir gerade vor mein Nachbar würde jedesmal losrennen und damit rechnen, die Türen vor ihm gehen rechtzeitig auf... er hätte mittlerweile diverse Verletzungen. Aso, er ist Justizwachmeister und u.A. in der Jugendarrestanstalt in Neustadt a. Rbge. tätig.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator