Doch (für ehrenamtliche FA), über die Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Unfallversicherung, das ist Bundesrecht (SGB VII). Gerade Körperschäden sind besser abgesichert als über die private Krankenversicherung und bei ehrenamtlichen FA teilweise sogar noch besser als bei den ebenfalls der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegenden Arbeitnehmern.
Es ist doch für den Geschädigten, der einen Anspruch hat, unerheblich, ob derjenige, der zahlen muss, dagegen versichert ist. Zur Not muss die Stadt halt aus dem Haushalt zahlen, wie das bei Selbstversicherer Bund im Bereich KFZ auch ist.denn die Versicherung der Stadt kann sich nicht gegenseitig auszahlen.
Das ist doch bei Feuerwehrbeamten und der Unfallfürsorge auch so, wenn mich nicht alles täuscht.
Wenn Du den mir bekannten Fall meinst, ging es da eben nicht um Körperschäden, sondern um Schmerzensgeld oder sowas. Da gibt es in der Tat einen Haftungsausschluss bei Angehörigen "des gleichen Betriebes".Es gab mal einen Fall, da rammte das Einsatzfahrzeug einen Feuerwehrmann der im Privat PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus war, er wartet heute noch auf Regreßzahlungen.
Es gab auch mal was, dass jemand mit der Rente, die ihm zugesprochen wurde, nicht zufrieden war. Aber das ist kein feuerwehrspezifisches Thema ...