Servus
Einen Schadenersatzanspruch gegen dich kann man in der Regel nur stellen wenn Du eine fremde Sache vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigst.
In deinem speziellen Fall liegt aber weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vor.
Und ich habe noch nirgendwo gelesen das man wegen Schusseligkeit in Regress genommen wurde,sorry aber das musste jetzt mal sein.
Ich hoffe es tut nicht so arg weh.
Gruss und gute Besserung
Michael
Lerne aus den Fehlern anderer,das Leben ist zu kurz um jeden Fehler selbst zu machen!!