
Zitat von
nederrijner
Es ist doch für den Geschädigten, der einen Anspruch hat, unerheblich, ob derjenige, der zahlen muss, dagegen versichert ist.
Nein das ist nicht unerheblich.
Das mußt du dir in etwa so vorstellen, als wenn die Haftpflichtversicherung deines Kindes, die du abgeschlossen, dir keinen Schaden ersetzt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.