Ergebnis 1 bis 15 von 28

Thema: Wegeunfall nach Alarmierung - Schaden

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Was problematischer ist sind deine Körperlichen Schäden, denn diese sind nicht durch die Stadt gedeckt,
    Doch (für ehrenamtliche FA), über die Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Unfallversicherung, das ist Bundesrecht (SGB VII). Gerade Körperschäden sind besser abgesichert als über die private Krankenversicherung und bei ehrenamtlichen FA teilweise sogar noch besser als bei den ebenfalls der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegenden Arbeitnehmern.

    denn die Versicherung der Stadt kann sich nicht gegenseitig auszahlen.
    Es ist doch für den Geschädigten, der einen Anspruch hat, unerheblich, ob derjenige, der zahlen muss, dagegen versichert ist. Zur Not muss die Stadt halt aus dem Haushalt zahlen, wie das bei Selbstversicherer Bund im Bereich KFZ auch ist.
    Das ist doch bei Feuerwehrbeamten und der Unfallfürsorge auch so, wenn mich nicht alles täuscht.

    Es gab mal einen Fall, da rammte das Einsatzfahrzeug einen Feuerwehrmann der im Privat PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus war, er wartet heute noch auf Regreßzahlungen.
    Wenn Du den mir bekannten Fall meinst, ging es da eben nicht um Körperschäden, sondern um Schmerzensgeld oder sowas. Da gibt es in der Tat einen Haftungsausschluss bei Angehörigen "des gleichen Betriebes".
    Es gab auch mal was, dass jemand mit der Rente, die ihm zugesprochen wurde, nicht zufrieden war. Aber das ist kein feuerwehrspezifisches Thema ...

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.652
    Zitat Zitat von Blinky Beitrag anzeigen
    Ist das nichta als Arbeitsunfall anzusehen?

    Ausserdem blendete die Sonne und ich hab nicht damit gerechnet das die Elektrische Glasschiebetür zu langsam geht.
    Mhhhh.... Ich hätte jetzt fast die StVO §1 zitiert.... Kein Melder ist so dringend, das man nicht Rücksicht auf seien Umwelt nehmen muss! Du darfst halt erst durch die Tür, wenn sie sicher geöffnet ist. Egal, wie schnell sie sich öffnet.
    Ich stelle mir gerade vor mein Nachbar würde jedesmal losrennen und damit rechnen, die Türen vor ihm gehen rechtzeitig auf... er hätte mittlerweile diverse Verletzungen. Aso, er ist Justizwachmeister und u.A. in der Jugendarrestanstalt in Neustadt a. Rbge. tätig.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.988
    ja so ist das. Schließlich sind wir alle nur Menschen.

    Das war mein erster Unfall in meiner Feuerwehrgeschichte und bin seit 1994 dabei.

    Blinky
    Geändert von Blinky (09.07.2010 um 00:45 Uhr)

  4. #4
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen

    Es ist doch für den Geschädigten, der einen Anspruch hat, unerheblich, ob derjenige, der zahlen muss, dagegen versichert ist.
    Nein das ist nicht unerheblich.
    Das mußt du dir in etwa so vorstellen, als wenn die Haftpflichtversicherung deines Kindes, die du abgeschlossen, dir keinen Schaden ersetzt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Nein das ist nicht unerheblich.
    Das mußt du dir in etwa so vorstellen, als wenn die Haftpflichtversicherung deines Kindes, die du abgeschlossen, dir keinen Schaden ersetzt.
    Du hast aber als Elternteil keinen Anspruch gegen Dein (kleines) Kind bzw. die Versicherungsbedingungen schließen das aus, als FA im Falle eines Unfalls ist der Anspruch hingegen schon gegeben. Wenn Du einen Anspruch gegen Dein Kind hättest und die Versicherung würde nicht zahlen, muss das Kind halt aus eigener Tasche zahlen. Der Anspruch verfällt deswegen nicht.

    Aus dem Grund sind für besonders gefährliche Tätigkeiten, wie den Betrieb eines Kraftfahrzeuges, ja Pflichtversicherungen vorgesehen, damit der Geschädigte da nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt. Oder eben die Pflichtversicherung gesetzliche Unfallversicherung.

    Die Aussage, gerade Körperschäden seien nicht abgesichert, weil nicht versichert, ist jedenfalls hochgradig unwahr.

  6. #6
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen

    Die Aussage, gerade Körperschäden seien nicht abgesichert, weil nicht versichert, ist jedenfalls hochgradig unwahr.
    Nein ist es nicht.
    vgl. diese Diskussion.
    http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=475400
    Leider ist die ursprüngliche Quelle nicht mehr verfügbar.
    Aber es ging darum:
    "jedenfalls will die versicherung nun nicht für schadensersatz und späteren folgen zahlen, weil sie sich scho im einsatz befundne hat und ihr wurde der schaden von einem "kollegen" (der kamerad der den GW gefahren hat) erlitten hat."
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Nein ist es nicht.
    vgl. diese Diskussion.
    http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=475400
    Leider ist die ursprüngliche Quelle nicht mehr verfügbar.
    Aber es ging darum:
    "jedenfalls will die versicherung nun nicht für schadensersatz und späteren folgen zahlen, weil sie sich scho im einsatz befundne hat und ihr wurde der schaden von einem "kollegen" (der kamerad der den GW gefahren hat) erlitten hat."
    Lies halt mal genau (insbesondere den letzten Satz in diesem Beitrag, da geht es eben nicht um Körperschäden, die werden auch in diesem Fall von der gesetzlichen Unfallversicherung (hier: Bayerischer GUVV) ersetzt, sowohl in der Akutbehandlung als auch Rehabilitation und ggf. Renten, der Leistungsumfang ist durch ein Bundesgesetz festgelegt. Die Versorgung hierbei ist in der Regel besser als die der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Die Dame dachte, sie bekäme Schmerzensgeld, das zahlt die gesetzliche Unfallversicherung generell nicht, weil es keine gesetzliche Leistung ist, und der Anspruch gegen Angehörige des selben Betriebes ist aus gutem Grund ausgeschlossen - man kann den Fall nämlich auch umdrehen:
    Der Fahrer eines GW verursacht auf Einsatzfahrt einen Unfall, bei dem eine Kameradin bleibende Schäden davon trägt und muss dafür haften, er wird also durch sein ehrenamtliches Engagement ggf. in den wirtschaftlichen Ruin getrieben, weil er mehrere Millionen Schmerzensgeld und Schadensersatz tragen muss. Außerdem gibt es Riesenstreit in der Feuerwehr.
    Oder noch krasser: Der Maschinist eines vollbesetzten LF verursacht einen Unfall, bei dem fünf seiner Kameraden schwerste Verletzungen, bleibende Behinderungen und dauernde Arbeitsunfähigkeit davon tragen - soll der Maschinist jetzt dafür Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen sollen?
    Genau das hat der Gesetzgeber mit dem Haftungsausschluss im § 105 SGB VII verhindern wollen.

    Vergleiche auch diesen Beitrag und die folgenden Kommentare, leider wissen die meisten FA nicht wirklich, wovon sie reden, wenn es um die gesetzliche Unfallversicherung geht.

    Zusammengefasst:
    Personenschäden zahlt immer und in größerem Unfall als bei der normalen Krankenversicherung die gesetzliche Unfallversicherung
    Sachschäden zahlt der Verursacher, in diesem Fall in Amtshaftung die Kommune (oder - sofern vorhanden - die Haftpflichtversicherung des Feuerwehrfahrzeuges), ansonsten besteht zum Beispiel ein Ersatzanspruch wegen Art. 9 (5) 2. Bayerisches Feuerwehrgesetz. Das bedeutet, selbst wenn ich mein eigenes Auto auf einer Einsatzfahrt kaputt fahre, muss die Gemeinde den Sachschaden ersetzen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorlag.
    Was es nicht gibt: Schmerzensgeld oder irgendwelche Leistungen wegen Behinderung/Arbeitsunfähigkeit, dafür zahlt aber der erforderlichenfalls GUVV Renten und Rehabilitationskosten.

  8. #8
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Ach deswegen haben sie damals gesagt, das sie nichts bekommt und dies eine Gesetzeslücke ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Wer ist sie?
    Sagen kann man viel und ungerecht behandelt fühlen kann man sich auch schnell.

    Die Betroffene schreibt doch auf feuerwehr.de selbst, dass sie medizinisch super über den bayerischen GUVV abgesichert sei und die Versicherung für Sachschäden aufkommt. Was will man denn noch? Sie kann halt - aus den o. g. dargelegten Gründen - den Fahrer des GW nicht zivilrechtlich belangen.

    Wir können das auch gerne ändern, dann muss halt jeder Verunfallte erstmal alles aus eigener Tasche vorstrecken, bis die Schuldfrage und Haftungsfrage irgendwann mal geklärt ist. Und wenn er Glück hat, hat der Schädiger dann auch noch das nötige Kleingeld. Wenn er Pech hat nicht.
    Ob diese Situation wirklich besser wäre? Ich weiß nicht.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •